Falls das umstrittene AKW Tihange, 60 Kilometer von der deutschen Grenze gelegen, einen GAU produzieren sollte, haftet der Betreiber mit maximal 1,2 Milliarden Euro. Das erklärte die Bundesregierung heute auf eine Anfrage der Grünen.
Darüber hinaus stünden noch öffentliche Mittel für eine Entschädigung zur Verfügung, doch die sind kaum der Rede wert: Hinzu kämen lediglich 155 Millionen Euro aus der sogenannten dritten Tranche des Brüsseler Zusatzübereinkommens. Deutsche Geschädigte hätten nach Erschöpfung all dieser Mittel zudem Entschädigungsansprüche gegenüber dem Bund. Diese Mittel seien aktuell bei einem Höchstbetrag von 2,5 Milliarden Euro gedeckelt.
Zum Vergleich: Betreiber Tepco hat für die Fukushima-Katastrophe bisher rund 37 Milliarden Euro gezahlt. Das ist ungefähr das 30fache der belgischen Versicherungssumme. Auch in Deutschland ist die Entschädigung deutlich besser geregelt. Die Betreiber haften bis 2,5 Milliarden Euro, darüber hinaus haftet der Staat für alle mit einem deutschen Atomunfall zusammenhängenden Schäden.
Die Grünen befürchten im Falle eines Gaus insbesondere eine Schädigung der Euregio Maas-Rhein, die für Jahrzehnte unbewohnbar werden könnte. Die Stadt Aachen, als Oberzentrum mit 250 000 Einwohnern, wäre ebenfalls auf Dauer unbewohnbar. Fukushima ist wie Aachen nur ca. 60 Kilometer vom Reaktor entfernt und war nach dem Super-GAU wochenlang mit einer Strahlung belastet, die den in Deutschland für den AKW-Betrieb zulässigen Strahlungsjahreshöchstwert für Einzelpersonen der Bevölkerung von 1 Millisievert um ein Vielfaches überschritten hat.
Ein Beitrag zur Verzögerung eines Gesetzes, das die Haftung der Atomkonerzne beim Ausstieg in Deutschland regelt, haben meine Energieblogger-Kollegen von Energiezukunft hier verfasst.
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