Hier nun die Antwort von Oliver Krischer, Bündnis 90 /Die Grünen, auf die Frage „Warum wird dezentraler Mieter-Eigenstrom durch eine Umlage verteuert?“. Immerhin hat Krischer als Erster bei unserer Aktion #Fragwürdig geantwortet.
Lieber Herr Urbansky, vielen Dank für Ihre Anfrage. Auch wir Grünen setzen uns dafür ein, dass dezentraler Mieter-Eigenstrom nicht durch eine Umlage unnötig verteuert wird. Bündnis 90/Die Grünen wollen Mieterinnen und Mieter, die nicht selbst Anlagen auf ihren Häusern errichten können, über Mieterstrommodelle an der Energiewende teilhaben und profitieren lassen. Dafür muss die Bundesregierung aber endlich regulatorische Hemmnisse sowie unsinnige Abgabelasten beseitigen. Doch statt diese abzubauen, schaffen CDU/CSU und SPD weitere Hürden für die Bürgerenergiewende – wie etwa bei der vergangenen Novelle des Erneuerbaren-Energien-Gesetzes (EEG) durch die Einführung der Sonnensteuer auf selbst produzierten und verbrauchten Strom.
In unseren Augen sind Mieterstrommodelle doppelt sinnvoll: Durch den unmittelbaren Verbrauch vor Ort wird dadurch beim Netzausbau Geld gespart und gleichzeitig kann emissionsfreier Strom aus Solaranlagen von Hausdächern direkt vor Ort genutzt werden.
Mit herzlichen Grüßen
Oliver Krischer
Das finde ich schon sehr interessant von Bündnis 90/Die Grünen: Im Ergebnis würde die Entlastung von „Mieterstrommodellen” eine Belastung all derjenigen ergeben, die weder als Mieter noch als „Bürgerinvestor” das Geld aufbringen kann in eine dezentrale Anlage zu investieren. Was Herr Kirtscher nämlich vergisst: Bereits vor Einführung der „Stromsteuer für Eigenverbrauch” (richtigerweise: reduzierte EEG-Umlage für den Eigenverbrauch), galt bereits seit 2010 mit Einführung der EEG-Umlage, dass alle Liefermodelle, in welchen ein Anlagenbetreiber einen Dritten beliefert zur VOLLEN EEG-Umlagelast führt. Dies ergab schon ein Gutachten des BMU im Jahre 2012. Nur: Niemand fühlte sich bislang zuständig für die Kontrolle, dass entsprechende Mieterstrommodelle auch richtig abgerechnet werden. Erst mit der Einführung des EEG-Umlage auf Eingenstrom ist die Kontrolle endlich da…
Vergessen wir nicht, dass die „unnötigen Umlagen” auch Netzentgelte sein werden, die perspektivisch auf Eigenstrom verlangt werden… Denn: eine zunehmende dezentrale Eigenerzeugung ohne Netznutzung führt zu höheren Kosten für denjenigen, der das Netz nutzen muss (die Kostenbasis für den Netzbetrieb bleibt ja dennoch die selbe, bzw. steigt gerade wegen teurer RE-Dispatches).
Also: Die Aussage von Herrn Kirtscher ist leider nicht ganz entsprechend der aktuellen Rechtslage, denn bereits seit Einführung der EEG-Umlage ist gelieferter Strom (ob nun vom Stadtwerk oder dem EEG-Anlagenbetreiber) 100% EEG-Umlagepflichtig. Nur derjenige Strom den der Anlagenbetreiber selbst verbraucht, ist (noch) teilweise, derzeit 65 % von der Umlage befreit.
Hier „stinkt” es mir aber beim neuen EEG 2016-Entwurf: Hiernach soll eigenverbrauchter Strom aus EEG-Anlagen (also PV, Wind, Biomasse, etc.) künftig ebenso mit 100% der Umlage belastet werden! Die Verbändeanhörung soll zudem zu diesem Gesetz umgangen werden.
Damit gilt „Gabriels Grundsatz”, er wolle die Dynamik der EEG-Umlageentwicklung eindämmen weiterhin. Denn durch eine Erhöhung der zu belastenden Strommengen kann man eine eigentlich aufgrund des Zubaus steigende Umlagenlast „im Anstieg eindämmen”.
Michael Hill