Die Fernwärme ist mal wieder im Gerede. Obwohl: Mal wieder? Immer noch! Denn eigentlich kommt sie nie aus den Schlagzeilen raus. Kein Wunder, denn in der monopolartig strukturierten Branche wuchert der Preis. Jüngst erst forderten Verbraucher- und Mieterschützer gemeinsam, das zu ändern. Nur wie?
Rund 5,5 Millionen Wohnungen werden in Deutschland mit Fernwärme geheizt. Im Wärmemarkt ist sie die Nummer drei nach Erdgas und Heizöl. Tendenz: wachsend. Wurden im Jahr 2000 noch sieben Prozent aller neugebauten Wohnungen in Deutschland via Wärmenetz versorgt, waren es 2015 bereits 20 Prozent. In den Bestandswohnungen nimmt ihr Anteil ebenfalls zu – von zwölf Prozent vor 15 Jahren auf nunmehr 13,5 Prozent.
Freiwillig macht das jedoch kaum jemand. Denn Fernwärme ist, ausgehend vom Preis für die Endkunden, eigentlich nicht konkurrenzfähig. …
Lediglich in den Jahren 2011 und 2012, der absoluten Hochpreisphase beim Öl, war Fernwärme in geringem Maße günstiger. Nachhelfen muss da die Politik, insbesondere die auf kommunaler Ebene. Mit Anschlusszwängen wird der Energieträger vorgeschrieben. Experten gehen davon aus, dass zwei Drittel aller Fernwärmeanschlüsse so zustande kommen.
Kommunaler Zwang nimmt zu
Jörg Lenk, Geschäftsführer des Verbandes für Energiehandel Südwest-Mitte (VEH) rechnet derzeit mit 1.123 kommunalen Eingriffen bei der Wahl der Energieträger. Regionaler Schwerpunkt ist Baden-Württemberg. Allein hier liegen 372 derartiger Zwänge vor. Bundesweit bestehen 600 reine Verbrennungsverbote, die meist feste Brennstoffe, aber auch Heizöl treffen. Hier bleibt also nur Fernwärme und in wenigen Fällen Erdgas übrig. Kein Wunder, wittern doch die Kommunen darin kommende, kontinuierliche und gut zu planende Einnahmen für ihre Stadtwerke, die in aller Regel monopolartig die Wärmenetze befüllen.
Das ist bereits den Kartellwächtern in Bonn ein Dorn im Auge. Gegen sieben leitete das Bundeskartellamt Verfahren ein. 2016 haben daraufhin die ersten Fernwärmelieferanten ihre Preise gesenkt. In Thüringen und Mecklenburg-Vorpommern mussten einige Versorger ihre Tarife bereits auf Druck der Landeskartellbehörden anpassen.
Verbraucherschützern geht das nicht weit genug. Die Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) und der Deutsche Mieterbund (DMB) sowie der Bundesverband Neue Energiewirtschaft (bne) fordern gemeinsam unter anderem mehr Transparenz bei den überteuerten Preisen. Dazu gehören auch die Kosten der zur Wärmeerzeugung eingesetzten Energieträger sowie zu Emissionen und Netzverlusten. Diese müssten zudem für Verbraucher im Internet abrufbar sein.
Knebelverträge Standard
Bemängelt werden zudem die langen Vertragslaufzeiten von im Schnitt zehn Jahren und Vertragsverlängerungen von fünf Jahren. Auch Preiserhöhungen oder Änderungen des Preissystems während der Vertragslaufzeit, denen Verbraucher nicht durch Anbieterwechsel begegnen können, werden beanstandet. Zudem können sie nach Ende der Vertragslaufzeit nicht auf ein anderes Heizsystem umsteigen.
Das wichtigste und auffälligste jedoch sind die Preise. Deren Kontrolle durch Regulierung oder eine Endpreisgenehmigung, wie bei Netzentgelten für Strom und Gas üblich, finden nicht statt. Das führt zu einem immer höheren Grundpreisanteil. Die Verbraucherschützer urteilen harsch.
Ein solches Preissystem steht zudem im Widerspruch zu Energieeffizienzanreizen und zur Energiewende, denn Fernwärme basiert wesentlich auf fossilen Rohstoffen wie Kohle und Gas. Eine Überwachung könnte nur durch die Experten der Bundesnetzagentur erfolgen. Doch die ist bisher nicht vorgesehen.
Fehlende Effizienz
Letztlich ist es ein Kreislauf: Monopole regen aufgrund der hohen Preise kaum zu Effizienz an. Diese fehlende Effizienz wiederum hält dauerhaft die Preise hoch. Dabei kann man sehr genau beurteilen, wann sich ein Wärmenetz lohnt und vor allem, wann nicht. Für die Effizienz von Wärmenetzen einen Wert. 15 Kilowattstunden pro Quadratmeter angeschlossener Wohnfläche im Jahr dürfen die Trassenverluste maximal betragen. Bezogen auf die Länge entspricht das einem Verlust von 150 bis 250 kWh je Meter im Jahr.
Dies ist der Maximalverlust, den ein Wärmenetz überhaupt in einem Neubauvorhaben aufweisen dürfte, um rentabel zu sein. Liegt der Wert darüber, lohnen sich ausnahmslos dezentrale Wärmeversorger wie Heizöl oder Pellets. Selbst Erdgasnetze, sofern sie nicht schon anliegen, hätten bei dieser Berechnungsgrundlage ein Problem. …
Geschrieben für Brennstoffspiegel. Der vollständige Beitrag ist nur in der Ausgabe 05/2016 zu lesen. Zum kostenfreien Probeabo geht es hier.
Die ganzen Bioenergiedörfer die Biogasanlagen als Wärmequellen nutzen können vermutlich ihr Netz nicht mehr wirtschaftlich betreiben sobald die Biogasanlage aus der EEG-Förderung fällt.
Soweit ich mich erinnere, muss der Verbrauch mindestens 500 kWh/(m*a) (m=Trassenmeter) betragen um die Förderung (2 Cent/kWh für 10 Jahre?) zu erhalten.
Das ist nicht sinnvoll.
Damit kann die Biogasanlage schonmal nicht flexibel betrieben werden (z. B. vervierfachung der Leistung, Gasspeicher und dafür nur 3h morgens/abends Strom erzeugen).
Und das ist dann wieder ein Problem: wenn PV/Wind genug produzieren, drücken die vielen (wärmegeführten) Biogasanlagen auch ihren Strom ins Netz.
Damit wird der Strompreis an der Strombörse unnötig gedrückt.
Von 5 Biogasanlagen in unserer Region erhält nur eine die Flexibilitätsprämie, die anderen verosrgen alle Wärmenetze mit viel zu geringem Wärmeabnahme (Trasse im Verhältnis zur Wärmeabnahme viel zu lang).
Da dürfen in 10 bis 15 Jahren wieder viele neue (dezentrale) Heizungen verkauft werden (die meisten haben zwar die alten Heizungen behalten; die sind dann aber bestimmt so veraltet, dass sie nicht mehr betrieben werden dürfen).
Die meisten Preise von Fernwärmekunden sind für Neubauten indiskutabel. Allein die Grundgebühren sind oftmals höher als die Kosten die für die Brennstoffkosten einer normale Öl oder Holzheizung anfallen würden.