Die geplante Neuregelung der Netzentgelte stößt überwiegend auf Kritik. Foto: Frank Urbansky

Neue Netz­ent­gelt­struktur stößt auf Kritik

von | 22. Mai 2017

Die Vorstel­lungen der Bundes­re­gierung zur Entlastung von Haus­halten und Industrie bei den Stromnetz-​Kosten, nieder­gelegt im Gesetz zur Moder­ni­sierung der Netz­ent­gelt­struktur (Netz­ent­gelt­mo­der­ni­sie­rungs­gesetz /​NEMoG) sind bei Sach­ver­stän­digen auf Kritik gestoßen.

Die Bundes­re­gierung will die vermie­denen Netz­ent­gelte zunächst einfrieren und dann schritt­weise redu­zieren: „Perspek­ti­visch ist vorge­sehen, das Instrument der Entgelte für dezen­trale Erzeu­gungs­an­lagen, die aus den Netz­ent­gelten finan­ziert werden, bis zum Jahr 2030 abzu­schaffen“, heißt es im Gesetzentwurf.

Ein Kernpunkt ist die Vergütung, die dezen­trale Ener­gie­pro­du­zenten bekommen, weil die Einspeisung ihres Stroms in regionale Netze weniger aufwendig sei als bei Groß­kraft­werken, deren Energie zunächst durch vorge­la­gerte Netze mit höherer Spannung geleitet wird. Die Bundes­re­gierung sieht vor, dass diese Zahlungen aus solchen vermie­denen Netz­ent­gelten schritt­weise auslaufen sollen. Denn der Anstieg der dezen­tralen Erzeugung habe zuneh­mende Netz­kosten verur­sacht, weil deren Strom in vermehrtem Maße nicht mehr vor Ort verbraucht, sondern doch über die vorge­la­gerten Netze in den Markt gebracht werde.

Der Bundes­verband der Energie- und Wasser­wirt­schaft (BDEW) lehnte ein solches Vorgehen ab – auch mit Blick auf die dras­ti­schen Auswir­kungen auf die Wirt­schaft­lichkeit und den Weiter­be­trieb dieser Anlagen. Das Prinzip der vermie­denen Netz­ent­gelte habe für steu­erbare dezen­trale Einspeisung weiterhin seine Berech­tigung – wobei es insbe­sondere um Anlagen der Kraft-​Wärme-​Kopplung (KWK) geht. Er schlug aber die Abschaffung für volatil einspei­sende Photovoltaik- und Wind­ener­gie­an­lagen gleich zum nächsten Jahres­wechsel vor.

Der Bundes­verband der Deutschen Industrie (BDI) begrüßte, dass die Bundes­re­gierung die Kosten der Ener­gie­wende in den Netz­ent­gelten fair und trans­parent verteilen wolle. Doch vermisste er ein Gesamtkonzept.

Keine einhel­tichen Entgelte

Der Über­tra­gungs­netz­be­treiber Amprion GmbH sprach sich gegen eine Verein­heit­li­chung der Netz­ent­gelte im Über­tra­gungsnetz aus – und warnte vor negativen Folgen für die Volks­wirt­schaft. Einer gering­fü­gigen Entlastung der Kunden im Norden und Osten stünde eine massive Belastung der Industrie im Westen und Süden gegenüber. Die Abschaffung der vermie­denen Netz­ent­gelte für die volatile Erzeugung sollte schnellst­möglich umgesetzt werden.

Kritisch sah der Verband kommu­naler Unter­nehmen (VKU), dass die grund­sätzlich gebotene und sach­ge­rechte Unter­scheidung zwischen volatilen und steu­er­baren Anlagen nicht ausrei­chend vorge­nommen werde. Volatile Strom­erzeugung mit ihrer Wetter­ab­hän­gigkeit erfordere eher Netz­ausbau statt Netz­nutzung zu vermindern. Die vermie­denen Netz­ent­gelte seien bei KWK-​Anlagen Bestandteil der Kalku­lation gewesen. Jetzt drohe, dass sie nicht mehr wirt­schaftlich seien und zu einem beträcht­lichen Teil womöglich still­gelegt würden.

Der Über­tra­gungs­netz­be­treiber 50Hertz strich heraus, dass Regionen mit einer besonders hohen Einspeisung Erneu­er­barer Energien syste­ma­tisch benach­teiligt würden. Eine Verein­heit­li­chung der Über­tra­gungs­netz­ent­gelte sei unerlässlich.

KWK benach­teiligt

Adi Golbach von KWK kommt las aus der Geset­zes­be­gründung heraus, dass die Inter­essen der Strom­ver­braucher an niedrigen Nutz­ent­gelten gegen die dezen­tralen Erzeuger unge­recht­fer­tigter Weise in Stellung gebracht würden. Damit stehe der Gesetz­entwurf den Zielen der Ener­gie­wende entgegen. Die Begründung für das Vorhaben der Bundes­re­gierung stehe nicht auf tönernen Füßen, sondern auf gar keinen Füßen.

Wolfgang Zander, Büro für Ener­gie­wirt­schaft und tech­nische Planung GmbH (BET), bean­standete, dass der Gesetz­entwurf nicht unter­scheide zwischen volatilen, nicht steu­er­baren Anlagen und dem Bereich der steu­er­baren dezen­tralen Einspei­sungen, die in vielen Fällen nach­haltig zur Entlastung der Netze beitrügen.

Auf eben diesen Unter­schied hob auch Klaus Ritgen (Deutscher Land­kreistag) ab. Überdies setzte er sich zwar von der Ziel­richtung her für eine Anglei­chung der Über­tra­gungs­netz­ent­gelte ein. Aller­dings müssten dabei die regio­nalen Beson­der­heiten berück­sichtigt werden.


Mit smar­ten Tech­no­logien, die auch zur Steuerung von Strom­spei­chern ein­zu­set­zen sind, befasst sich auch Energieblogger-​Kollege Björn Katz hier auf sei­nem Blog Strom­aus­kunft.

Frank Urbansky

Freier Jour­na­list und Fach­au­tor, unter anderem für die Fach­ma­ga­zine und Portale Brenn­stoff­spie­gel, Uniti; DW Die Woh­nungs­wirt­schaft und Immo­bi­li­en­wirt­schaft; Haufe-Lexware; Energie&Management; IVV, Huss Medien; Motor­tech­ni­sche Zeit­schrift und Sprin­ger­Pro­fes­sio­nal; Sprin­ger Fachverlag; SHK Profi und tab, Bau­ver­lag; stadt+werk, k21

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