Autogas soll nun noch bis 2022 steuerbegünstigt sein. Foto: Urbansky

Autogas bleibt bis 2022 steuerbegünstigt

von | 2. Juni 2017

Autogas (LPG) bleibt doch länger steu­er­be­günstigt. Der Finanz­aus­schuss änderte den von der Bundes­re­gierung einge­brachten Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Energiesteuer- und des Strom­steu­er­ge­setzes, der ein Auslaufen dieser Steu­er­be­güns­tigung für LPG-​Autogas zum Jahresende 2018 vorge­sehen hatte, in einigen Punkten.

Die von CDU/​CSU und SPD einge­brachten Ände­rungs­an­träge sehen vor, dass die Steu­er­be­güns­tigung für Autogas bis Ende 2022 verlängert wird. Aller­dings wird sie jährlich um 20 Prozent abge­schmolzen. Ab 2023 ist dann der reguläre Steu­ersatz von 409 Euro je 1.000 Kilogramm Flüs­siggas anzu­wenden. Für den Gesetz­entwurf in geän­derter Fassung stimmte neben den Koali­ti­ons­frak­tionen CDU/​CSU und SPD auch die Fraktion Die Linke, die sich zuvor mit einem Ände­rungs­antrag für die Verlän­gerung der Steu­er­be­güns­tigung von LPG-​Autogas stark gemacht hatte.

Hohe Steu­er­aus­fälle

Die Steu­er­aus­fälle durch die verlän­gerte Steu­er­ermä­ßigung für LPG werden im Jahr 2019 auf 105,6 Millionen Euro beziffert. 2020 werden 79,2 Millionen, 2021 etwa 52,8 Millionen und 2022 noch 26,6 Millionen erwartet. Bereits im Ursprungs­entwurf war vorge­sehen, die Steu­er­be­güns­tigung für Compressed Natural Gas (CNG) und Liquefied Natural Gas (LNG) bis Ende 2026 zu verlängern, aber bereits ab 2024 sukzessive abzu­senken. Diese Regelung wurde beibehalten.

Ein Sprecher der CDU/​CSU-​Fraktion erklärte, mit den Ände­rungen würden nationale Steu­er­be­güns­ti­gungen an das EU-​Beihilferecht angepasst. Er hob die Verstän­digung über die Verlän­gerung der Steu­er­ermä­ßigung für LPG-​Autogas hervor und verwies auch auf die per Ände­rungs­antrag einge­fügte Verlän­gerung der Begüns­tigung für Flüs­siggas für den öffent­lichen Perso­nen­nah­verkehr bis zum 31. Dezember 2022.

Keine Strei­chung der Diesel-Subvention

Die Links­fraktion begrüßte, dass die Koalition ihr Anliegen aufge­nommen habe, die Begüns­tigung von LPG-​Autogas zu verlängern. Sie hätte sich aber eine Gegen­fi­nan­zierung der Steu­er­aus­fälle durch eine entspre­chende Strei­chung von Subven­tionen für Diesel gewünscht. Für Bündnis 90/​Die Grünen geht der Gesetz­entwurf zwar in die richtige Richtung, aber er habe aus ökolo­gi­scher Sicht Mängel. Es sei notwendig, zu einer Besteuerung nach Ener­gie­gehalt und Ausstoß von Kohlen­dioxid zu kommen, forderte die Fraktion.

Frank Urbansky

Freier Jour­na­list und Fach­au­tor, unter anderem für die Fach­ma­ga­zine und Portale Brenn­stoff­spie­gel, Uniti; DW Die Woh­nungs­wirt­schaft und Immo­bi­li­en­wirt­schaft; Haufe-Lexware; Energie&Management; IVV, Huss Medien; Motor­tech­ni­sche Zeit­schrift und Sprin­ger­Pro­fes­sio­nal; Sprin­ger Fachverlag; SHK Profi und tab, Bau­ver­lag; stadt+werk, k21

2 Kommentare

  1. Stefan Schroeter

    Ist schon absehbar, wann dieses Gesetz im Bundestag beschlossen wird?

    • Frank Urbansky

      Ich denke, vor der Sommerpause

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