Autogas soll nun noch bis 2022 steuerbegünstigt sein. Foto: Urbansky

Steu­er­be­güns­tigung fällt weg: Autogas vor dem Aus

von | 27. Januar 2017

Am vergan­genen Montag verkündete der parla­men­ta­rische Staats­se­kretär im Bundes­ver­kehrs­mi­nis­terium, Norbert Barthle auf dem Kongress Kraft­stoffe der Zukunft noch eine Verlän­gerung der Steu­er­be­güns­tigung für verflüs­sigtes (LNG) und kompri­miertes (CNG) Erdgas bis 2026 statt 2024, wie es bisher geplant war. Autogas (LPG) nahm er davon aus, gab jedoch die Aussicht, dass dies noch nicht die letzte Entscheidung sei. LPG sollte wie geplant noch bis 2021, dann aller­dings ab 2018 abbauend, von den Steu­er­be­güns­ti­gungen profi­tieren.

Keine Gegen­fi­nan­zierung

Aktuelle Meldungen rund um den Entwurf zum Ener­gie­steu­er­gesetz sehen jedoch einen Wegfall der kompletten Steu­er­erleich­terung für Autogas schon nach 2018 vor, so ein Bericht von Reuters (hier in der Wirt­schafts­woche zu lesen). Grund ist die fehlende Gegen­fi­nan­zierung, die ursprünglich durch höhere Strom­steuern auf kleine Indus­trie­kraft­werke sowie Solar­an­lagen gelingen und über fünf Jahre eine Milliarde Euro einbringen sollte. Das jedoch wollte das Wirt­schafts­mi­nis­terium nicht.

Verab­schiedung noch im Februar

Die Regie­rungs­ko­alition hatte in ihrem Vertrag zur letzten Wahl noch anderes versprochen und in den ursprüng­lichen Steu­er­plänen auch daran fest­ge­halten. Nun ist jedoch alles anders. Das Gesetz soll noch im Februar verab­schiedet werden.

Kommen die Pläne so, wie aktuell ange­kündigt, ist Autogas als Kraft­stoff in Deutschland erledigt, das immerhin von gut 490.000 Fahr­zeugen verbraucht und an rund 7.000 Tank­stellen gezapft werden kann. LPG wäre mit kompletter Ener­gie­steuer nur noch um rund 20 Eurocent günstiger als Benzin sein (nach derzei­tigem Preis­stand). Eine Amor­ti­sation hier erfolgte dann erst nach rund 9 Jahren. Lohnen tut sich das dann kaum noch.

Ergänzung vom 15.02.2017: Für Flüs­siggas (LPG) als Treib­stoff soll nun ab 2019 ein Ener­gie­steu­ersatz von 409 Euro je 1000 kg fällig werden (statt 180,32 Euro). Das bedeutet eine Verteuerung um 13 Eurocent je Liter zzgl. der höher ausfal­lenden Mehr­wert­steuer. In dem Beitrag wurde ursprünglich der Steu­ersatz für Benzin als Grundlage für den vollen Steu­ersatz von LPG als Treib­stoff angenommen.

Frank Urbansky

Freier Jour­na­list und Fach­au­tor, unter anderem für die Fach­ma­ga­zine und Portale Brenn­stoff­spie­gel, Uniti; DW Die Woh­nungs­wirt­schaft und Immo­bi­li­en­wirt­schaft; Haufe-Lexware; Energie&Management; IVV, Huss Medien; Motor­tech­ni­sche Zeit­schrift und Sprin­ger­Pro­fes­sio­nal; Sprin­ger Fachverlag; SHK Profi und tab, Bau­ver­lag; stadt+werk, k21

12 Kommentare

  1. Peter Prause

    Fällt § 2 II Ener­gie­steu­er­gesetz weg (gilt nach dem Wortlaut des Gesetzes nur bis zum 31.12.2018), so müsste sich der Steu­ersatz für Flüs­siggas ohne Geset­zes­än­derung aus § 1 I Nr. 7a) Ener­gie­steu­er­ge­setzt ergeben. 1000 kg Flüs­siggas würden dann mit 409,00 € statt mit 180,32 € besteuert. Der Steu­ersatz würde sich dann m. E. etwas mehr als verdoppeln und nicht wie oben vorge­rechnet von 10 Cent auf 65 Cent mehr als versechsfachen.

    • Frank Urbansky

      Ja, nach der derzei­tigen Ausführung des Gesetzes ist das wohl richtig, Ich hatte ursprünglich ange­nommen, dass für Flüssggas als Treib­stoff der Steu­ersatz für Benzin fällig wird. Das ist nun nicht der Fall.

  2. macintosn

    Hier amor­ti­siert sich eigentlich kaum noch etwas. Man sollte nämlich die vorge­schrie­benen Gasprü­fungen (TÜV und 2‑jährig für die Gasanlage allgemein) vergessen usw.usf.

  3. PezzeyRaus

    soweit ich weiß, wird die Steuer pro Kilogramm berechnet und nicht per Liter. LPG wiegt aber nur etwa 0,5 kg/​l, entspre­chend niedriger fällt dann auch die Erhöhung pro Liter aus. (oder nicht?)

    • Frank Urbansky

      Nein, tut es nicht, die geringere Ener­gie­dichte ist in den Liter-​Preis schon eingearbeitet.

  4. SK

    Danke für die Klar­stellung. Dann ist es wirklich das dunkelste Szenario, dass der Finanz­mi­nister da zeichnet. Abseits des Bruchs von Wahl­ver­sprechen und Koali­ti­ons­vertrag ist besonders ärgerlich, dass ein subven­tio­nierter Teil umwelt­freund­liche Mobilität einem Kuhhandel mit den EEG-​Anlagenbetreibern geopfert wird. 

    Ab 2019 subven­tio­nieren wir defi­zitäre Technik durch EEG-​Umlage UND Fahren mit alter­na­tiven Kraft­stoffen. Könnte Herr Schäuble bitte noch mal genauer auf die Tabak- und Alko­hol­steuer schauen? Ich glaube, die tun noch nichts für die Energiewende…

  5. Frank Urbansky

    Das ist simpel: Dann wäre die volle Ener­gie­steuer von 65,4 Eurocent je Liter, wie für Benzin, fällig. Das und der dann höhere Mehr­wert­steu­er­anteil machen den Preis von rund 1,16 Euro je Liter LPG aus.

  6. SK

    Viel­leicht fehlen mir Infor­ma­tionen, aber ich komme selbst bei einem Auslaufen der Steu­er­ver­güns­tigung nicht auf 1,16 EUR pro Liter Autogas. Der aktuelle LPG-​Preis liegt pessi­mis­tisch bei 60 Cent. Nach dem Wegfall von 20 Cent Steu­er­ver­güns­tigung stehen 80 Cent an der Zapfsäule. Was wird denn noch aufge­schlagen, damit der Preis bei 1,16 EUR pro Liter (20 Cent weniger als Super-​Benzin) landet?

    Vielen Dank

    • Michael K.

      Genau so ist es. Durch die Steuer wird des Gaspreis auf 7080 Cent/​Liter steigen.

      • Frank Urbansky

        Eben nicht, aktuell würde er sich um 55 Cent verteuern, statt 10 Cent Ener­gie­steuer je Liter sind dann 65 Cent zu zahlen, also ausgehen von einem aktuellen Rohpreis von 50 Cent ohne Steuern wären es dann 1,05 Euro zzgl. MwSt.

        • SK

          Ich habe mir das jetzt mal näher ange­schaut. Im aktuellen Stand des Gesetzes ist die Besteuerung von 1000kg Flüs­sig­gasen in §2 Absatz (2) geregelt und beträgt Stand heute 180,32€. In der Entwurfs­fassung vom April 2016 soll die Besteuerung bis Ende 2021 auf 351,83€ angehoben werden. 

          Leider gibt es vom aktu­ellsten Vorschlag keine veröf­fent­lichte Entwurfs­fassung, weshalb folgende zwei Lösungen möglich sind:

          1. §2 Absatz 2 bleibt bestehen, nur wird der Zeit­strahl bis 2021 kassiert. 351,83€ werden ab dem 01.01.2019 fällig. Autogas verteuert sich auf 7080 cent/​Liter.

          2. §2 Absatz 2 (Satz 1) wird voll­ständig gestrichen. Somit wird die volle Besteuerung nach Absatz 1 fällig. Autogas verteuert sich – wie Sie ausge­führt haben – auf 1,10€ und ist damit in Deutschland effektiv tot.

          Steu­er­ver­güns­tigung streichen” kann also durchaus in einer weniger dras­ti­schen Form eintreten. Da CNG ja weiterhin bis 2026 steu­erlich begünstigt werden soll, impli­ziert dies eine Beibe­haltung von Absatz 2. Ob man Flüs­siggase wirklich derart krass steu­erlich unter­scheiden wird und LPG nach Absatz 1 kata­pul­tiert, werden wir in ein paar Wochen wissen. 

          Natürlich würde ich zu gerne auch jetzt schon wissen, was da in der Mache ist…

          • Frank Urbansky

            Also – die 2016 geplante Degression bis 2021 soll wegfallen, statt dessen soll ab 2019 der volle Steu­ersatz fällig werden – so der aktuelle Entwurf. Das gilt ausnahmslos nur für LPG. Ich will mal hoffen, dass sich da noch was dran ändert. Ein Staats­sät­kretär aus dem BMVI hat Andeu­tungen in die Richtung gemacht. Aber Herr des Verfahrens ist nun mal Herr Schäuble. Und Ende Februar soll das schon beschlossen werden.

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