Am vergangenen Montag verkündete der parlamentarische Staatssekretär im Bundesverkehrsministerium, Norbert Barthle auf dem Kongress Kraftstoffe der Zukunft noch eine Verlängerung der Steuerbegünstigung für verflüssigtes (LNG) und komprimiertes (CNG) Erdgas bis 2026 statt 2024, wie es bisher geplant war. Autogas (LPG) nahm er davon aus, gab jedoch die Aussicht, dass dies noch nicht die letzte Entscheidung sei. LPG sollte wie geplant noch bis 2021, dann allerdings ab 2018 abbauend, von den Steuerbegünstigungen profitieren.
Keine Gegenfinanzierung
Aktuelle Meldungen rund um den Entwurf zum Energiesteuergesetz sehen jedoch einen Wegfall der kompletten Steuererleichterung für Autogas schon nach 2018 vor, so ein Bericht von Reuters (hier in der Wirtschaftswoche zu lesen). Grund ist die fehlende Gegenfinanzierung, die ursprünglich durch höhere Stromsteuern auf kleine Industriekraftwerke sowie Solaranlagen gelingen und über fünf Jahre eine Milliarde Euro einbringen sollte. Das jedoch wollte das Wirtschaftsministerium nicht.
Verabschiedung noch im Februar
Die Regierungskoalition hatte in ihrem Vertrag zur letzten Wahl noch anderes versprochen und in den ursprünglichen Steuerplänen auch daran festgehalten. Nun ist jedoch alles anders. Das Gesetz soll noch im Februar verabschiedet werden.
Kommen die Pläne so, wie aktuell angekündigt, ist Autogas als Kraftstoff in Deutschland erledigt, das immerhin von gut 490.000 Fahrzeugen verbraucht und an rund 7.000 Tankstellen gezapft werden kann. LPG wäre mit kompletter Energiesteuer nur noch um rund 20 Eurocent günstiger als Benzin sein (nach derzeitigem Preisstand). Eine Amortisation hier erfolgte dann erst nach rund 9 Jahren. Lohnen tut sich das dann kaum noch.
Ergänzung vom 15.02.2017: Für Flüssiggas (LPG) als Treibstoff soll nun ab 2019 ein Energiesteuersatz von 409 Euro je 1000 kg fällig werden (statt 180,32 Euro). Das bedeutet eine Verteuerung um 13 Eurocent je Liter zzgl. der höher ausfallenden Mehrwertsteuer. In dem Beitrag wurde ursprünglich der Steuersatz für Benzin als Grundlage für den vollen Steuersatz von LPG als Treibstoff angenommen.
Fällt § 2 II Energiesteuergesetz weg (gilt nach dem Wortlaut des Gesetzes nur bis zum 31.12.2018), so müsste sich der Steuersatz für Flüssiggas ohne Gesetzesänderung aus § 1 I Nr. 7a) Energiesteuergesetzt ergeben. 1000 kg Flüssiggas würden dann mit 409,00 € statt mit 180,32 € besteuert. Der Steuersatz würde sich dann m. E. etwas mehr als verdoppeln und nicht wie oben vorgerechnet von 10 Cent auf 65 Cent mehr als versechsfachen.
Ja, nach der derzeitigen Ausführung des Gesetzes ist das wohl richtig, Ich hatte ursprünglich angenommen, dass für Flüssggas als Treibstoff der Steuersatz für Benzin fällig wird. Das ist nun nicht der Fall.
Hier amortisiert sich eigentlich kaum noch etwas. Man sollte nämlich die vorgeschriebenen Gasprüfungen (TÜV und 2‑jährig für die Gasanlage allgemein) vergessen usw.usf.
soweit ich weiß, wird die Steuer pro Kilogramm berechnet und nicht per Liter. LPG wiegt aber nur etwa 0,5 kg/l, entsprechend niedriger fällt dann auch die Erhöhung pro Liter aus. (oder nicht?)
Nein, tut es nicht, die geringere Energiedichte ist in den Liter-Preis schon eingearbeitet.
Danke für die Klarstellung. Dann ist es wirklich das dunkelste Szenario, dass der Finanzminister da zeichnet. Abseits des Bruchs von Wahlversprechen und Koalitionsvertrag ist besonders ärgerlich, dass ein subventionierter Teil umweltfreundliche Mobilität einem Kuhhandel mit den EEG-Anlagenbetreibern geopfert wird.
Ab 2019 subventionieren wir defizitäre Technik durch EEG-Umlage UND Fahren mit alternativen Kraftstoffen. Könnte Herr Schäuble bitte noch mal genauer auf die Tabak- und Alkoholsteuer schauen? Ich glaube, die tun noch nichts für die Energiewende…
Das ist simpel: Dann wäre die volle Energiesteuer von 65,4 Eurocent je Liter, wie für Benzin, fällig. Das und der dann höhere Mehrwertsteueranteil machen den Preis von rund 1,16 Euro je Liter LPG aus.
Vielleicht fehlen mir Informationen, aber ich komme selbst bei einem Auslaufen der Steuervergünstigung nicht auf 1,16 EUR pro Liter Autogas. Der aktuelle LPG-Preis liegt pessimistisch bei 60 Cent. Nach dem Wegfall von 20 Cent Steuervergünstigung stehen 80 Cent an der Zapfsäule. Was wird denn noch aufgeschlagen, damit der Preis bei 1,16 EUR pro Liter (20 Cent weniger als Super-Benzin) landet?
Vielen Dank
Genau so ist es. Durch die Steuer wird des Gaspreis auf 70 – 80 Cent/Liter steigen.
Eben nicht, aktuell würde er sich um 55 Cent verteuern, statt 10 Cent Energiesteuer je Liter sind dann 65 Cent zu zahlen, also ausgehen von einem aktuellen Rohpreis von 50 Cent ohne Steuern wären es dann 1,05 Euro zzgl. MwSt.
Ich habe mir das jetzt mal näher angeschaut. Im aktuellen Stand des Gesetzes ist die Besteuerung von 1000kg Flüssiggasen in §2 Absatz (2) geregelt und beträgt Stand heute 180,32€. In der Entwurfsfassung vom April 2016 soll die Besteuerung bis Ende 2021 auf 351,83€ angehoben werden.
Leider gibt es vom aktuellsten Vorschlag keine veröffentlichte Entwurfsfassung, weshalb folgende zwei Lösungen möglich sind:
1. §2 Absatz 2 bleibt bestehen, nur wird der Zeitstrahl bis 2021 kassiert. 351,83€ werden ab dem 01.01.2019 fällig. Autogas verteuert sich auf 70–80 cent/Liter.
2. §2 Absatz 2 (Satz 1) wird vollständig gestrichen. Somit wird die volle Besteuerung nach Absatz 1 fällig. Autogas verteuert sich – wie Sie ausgeführt haben – auf 1,10€ und ist damit in Deutschland effektiv tot.
„Steuervergünstigung streichen” kann also durchaus in einer weniger drastischen Form eintreten. Da CNG ja weiterhin bis 2026 steuerlich begünstigt werden soll, impliziert dies eine Beibehaltung von Absatz 2. Ob man Flüssiggase wirklich derart krass steuerlich unterscheiden wird und LPG nach Absatz 1 katapultiert, werden wir in ein paar Wochen wissen.
Natürlich würde ich zu gerne auch jetzt schon wissen, was da in der Mache ist…
Also – die 2016 geplante Degression bis 2021 soll wegfallen, statt dessen soll ab 2019 der volle Steuersatz fällig werden – so der aktuelle Entwurf. Das gilt ausnahmslos nur für LPG. Ich will mal hoffen, dass sich da noch was dran ändert. Ein Staatssätkretär aus dem BMVI hat Andeutungen in die Richtung gemacht. Aber Herr des Verfahrens ist nun mal Herr Schäuble. Und Ende Februar soll das schon beschlossen werden.