Lieber Leser:
Die aktuellen Entwicklungen, die den Wegfall der Steuerbegünsitgung für Autogas schon ab 2019 zum Gegenstand haben, finden Sie hier.
Eine Berechnung mit den ursprünglich geplanten
Steuersätzen für Autogas ab 2018 findet sich hier.
Autogas bleibt, trotz leicht rückläufiger Bestandszahlen (von 494.000 von 2015 auf 480.000 aktuell) der beliebteste Alternativkraftstoff in Deutschland. Seine Beliebtheit verdankt es vor allem der Steuervergünstigung. Bis 2018 noch gilt minimierten Steueranteils von 9,8 Cent je Liter. Ab 2018 wird er sich auf 22,3 Cent erhöhen. Damit liegt er immer noch rund zwei Drittel unter dem Steuersatz für Benzin.
Diese Pläne hat die Große Koalition bereits in ihren Koalitionsverträgen vereinbart. Die Fraktionen von CDU/CSU und SPD haben Ende Juni 2015 den Bundestag aufgefordert, er solle die Energiesteuerermäßigung für Erd- und Flüssiggas über 2018 hinaus verlängern. Ein entsprechender Gesetzestext ist formuliert, jedoch noch nicht verabschiedet. Dies sollte eigentlich in diesem Quartal, also dem ersten des Jahres 2016 erfolgen. Doch davon scheint man noch etwas entfernt.
Dennoch hier eine kleine Rentabilitätsberechung, die für andere Steuersätze schon mal hier durchgeführt wurde:
- Bei den derzeitigen Steuersätzen lohnt sich der Einbau einer LPG-Anlage schon nach reichlich zwei Jahren bei 20.000 Kilometern Jahresfahrleistung (Preisvorteil von 85 Eurocent bei einem durchschnittlichen Verbrauch von 7 Litern auf 100 Kilometern und geschätzten Mehrkosten von 2.500 Euro).
- Wird der Steuersatz auf die geplanten 22,3 Cent angehoben, schmilzt der Preisvorteil gegenüber Benzin auf 73 Eurocent. Die Amortisation träte hier nach rund 2,6 Jahren bei gleichbleibender Fahrleistung ein.
- Fällt der Steuervorteil ganz weg, womit aber nicht vor 2025 zu rechnen ist, würde LPG nur noch um rund 20 Eurocent günstiger als Benzin sein (nach derzeitigem Preisstand). Eine Amortisation hier erfolgte dann erst nach rund 9 Jahren.
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