Autogas soll nun noch bis 2022 steuerbegünstigt sein. Foto: Urbansky

Steu­er­vorteil: Autogas bis 2021, Erdgas bis 2024

von | 27. April 2016

Langsam guckt die Katze aus dem Steu­ersack. Zwar war die Höhe klar, mit der Autogas und Erdgas weiterhin besteuert werden, doch nicht de Zeitraum. Beim 6. Berliner Auto­mo­bil­dialog des Kfz-​Gewerbes nun lies Michael Meister, Parla­men­ta­ri­scher Staats­se­kretär im Bundes­mi­nis­terium der Finanzen, den schwarzen Kater springen. 

Demnach soll Flüs­siggas bis 2021 und Erdgas bis 2024 weiter steu­erlich gefördert werden. Dabei sei jeweils eine Degres­si­ons­re­gelung bei Flüs­siggas ab 2019 und bei Erdgas ab 2022 vorge­sehen, die zum schritt­weisen Abschmelzen der Förderhöhe führen werde.

Bei den Vertretern der Gaswirt­schaft stieß dies auf wenig Gegen­liebe. Sie hatten auf einen längeren Zeitraum ohne Degression gehofft. Wie es nun aussieht, wird Autogas ab 2024 nun mit Benzin konkur­rieren müssen. Zwar liegt der Produkt­preis auch ohne Steu­er­ver­güns­tigung dann noch rund 20 Eurocent unter dem vom Otto­kraft­stoff. Ob sich dann eine Amor­ti­sation der gut 2.500 Euro teuren LPG-​Anlage rechnet, ist aber eher zwei­felhaft bezie­hung­weise sehr lang­wierig. Eine entspre­chende Kalku­lation findet sich hier.

Frank Urbansky

Freier Jour­na­list und Fach­au­tor, unter anderem für die Fach­ma­ga­zine und Portale Brenn­stoff­spie­gel, Uniti; DW Die Woh­nungs­wirt­schaft und Immo­bi­li­en­wirt­schaft; Haufe-Lexware; Energie&Management; IVV, Huss Medien; Motor­tech­ni­sche Zeit­schrift und Sprin­ger­Pro­fes­sio­nal; Sprin­ger Fachverlag; SHK Profi und tab, Bau­ver­lag; stadt+werk, k21

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