Rund 12 Millionen Kamine, Kamin- und Kachelöfen stehen in Deutschland und verbrennen Holz, Pellets, seltener Braunkohlebriketts. Jährlich werden es mehr, meist als Ergänzung zu einem bestehenden Heizsystem und um ganz einfach Geld zu sparen.
Auch Sanierer scheuen den nachträglichen Einbau eines Kamins nicht, obwohl hier nicht nur der Ofen, sondern fast immer auch ein Schornstein nachgerüstet werden muss. Ob als einwandige Sanierung in einen bestehenden Kamin oder als doppelwandiger Außenschornstein – am Markt gibt es hierfür viele Lösungen.
Wird der Schornstein innerhalb eines Hauses nachträglich errichtet, gelten die gleichen Vorschriften wie beim Neubau. Bei außen angebrachten Schornsteinen gelten hingegen eigene Bestimmungen. Die Außenschale kann wahlweise aus mineralischen Baustoffen oder Edelstahl bestehen. Am Markt gibt es dafür das Qualitätsmerkmal W3G. …
Beim Bau beachten
Doch nicht nur die Ausführung des Schornsteins ist zu beachten. Auch die Regeln der Feuerstättenverordnungen der Bundesländer und die Regelungen für Schornsteine in DIN V 18160 sind zu berücksichtigen, die je nach Bundesland variieren. Ratsam ist es, schon bei der Planung den Schornsteinfegermeister hinzuzuziehen.
Gekürzt. Geschrieben für SBZ. Der vollständige Beitrag ist in der Ausgabe 19/2017 zu lesen. Zum kostenfreien Probeabo geht es hier.
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