Bei Neubauten und im Sanierungsfall ist eine Dämmung der Heizungsrohre gesetzlich vorgeschrieben. Diese Maßnahme ist aufgrund der hohen Verluste, die nah am Wärmeerzeuger auftreten, absolut sinnvoll.
Dämmung von wärme- oder kälteführenden Leitungen ist immer sinnvoll. Denn diese bestehen in der Regel aus Metall – sie sind daher zwar ein guter Wärmeleiter, aber ein schlechter Wärmespeicher, was hohe Verluste bedingt. „Auslegungstemperatur 55/45 °C, zentrales Verteilsystem innerhalb der wärmeübertragenden Umfassungsfläche, innen liegende Stränge und Anbindeleitungen, Standard-Leitungslängen nach DIN 4701–10, Tab. 5.3−2, Pumpe auf Bedarf ausgelegt (geregelt, Δp konstant), Rohrnetz hydraulisch abgeglichen, Wärmedämmung der Rohrleitungen”, beschreiben die Springer Vieweg-Autoren Wolfgang M. Willems, Kai Schild und Diana Stricker die Normen und Elemente einer diesbezüglichen Dämmung auf Seite 98 ihres Buchkapitels Wärmeschutz.
Seit 2009 verlangt die damalige Fassung der Energie-Einspar-Verordnung (EnEV) die Dämmung der Heizungsrohre bei Sanierungsfällen im Bestand sowie im Neubau, denn viele alte Heizungsanlagen arbeiten mit Vorlauftemperaturen von 80 °C und mehr. Entsprechend groß sind die Verluste an Wärme, die über die Leitungen ohne Dämmung abgegeben werden. …
Gekürzt. Geschrieben für Springer Professional. Der komplette Beitrag ist hier zu lesen.
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