Klimapaket, Gebäudeenergiegesetz und insbesondere das Ölheizungsverbot versetzen Hausbesitzer in Unruhe. Welche Art von Heizung kann man überhaupt noch installieren? Werden bald auch Gasheizungen verboten? Und reichen erneuerbare Energien überhaupt aus, um die heimischen vier Wände warm zu bekommen? Tatsächlich gibt es für die Heizung eine ganze Reihe Regeln, Vorschriften und Gesetze. Und ein Blick in sie zeigt: Es wird nichts so heiß gegessen, wie es gekocht wird.
Zunächst eine Entwarnung für alle, die Angst vor einem Ölheizungsverbot haben: Es gibt kein Verbot! Stattdessen gibt es ein Einbauhemmnis für Ölheizungen im Neubau. Wer in seinem Häuschen bereits eine Ölheizung laufen lässt, kann dies auch weiterhin tun und die Heizung bis Ende 2025 durch ein modernes Öl-Brennwertgerät ersetzen. Diese nutzen die Wärme aus Abgasen, die sonst einfach via Schornstein in der Luft entschwindet. Von einem Verbot keine Spur. Und selbst nach 2025 gibt es noch viele Ausnahmen. Die wichtigste: Nutzt man anteilig zur Wärmeerzeugung eine Solarthermieanlage, ist auch ab 2026 eine neue Ölheizung möglich. Und da, wo weder Gas noch Fernwärme anliegen, was für gut 3,1 Millionen der rund 5,6 Millionen Ölheizungen zutreffen dürfte, darf der Ölbrenner auch weiterhin sein Werk verrichten.
Fernwärme immer teurer
Wer jedoch die Möglichkeit zu einem Wechsel hat, wird ab 2026 wohl oder übel auf Fernwärme oder Gas umsteigen müssen. Fernwärme ist dann nur die zweitbeste Möglichkeit. Ein langfristiger Kostenvergleich zeigt: Nach der Stromdirektheizung, also den guten (oder aus finanzieller Sicht eher schlechten) alten Nachtspeicheröfen, ist Fernwärme die teuerste Möglichkeit zum Heizen. Kein Wunder, denn Fernwärme wird in Deutschland immer nur von einem Anbieter in einem Gebiet betrieben. Es herrscht also faktisch ein Monopol. …
Gekürzt. Geschrieben für Haus:RAT. Der vollständige Beitrag ist hier zu lesen.
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