Das novellierte Kreislaufwirtschaftsgesetz setzt größeren Wert auf Recycling und weniger auf Abfall. Der öffentliche Bereich soll etwa mehr recycelte Produkte nachfragen.
In Deutschland werden die Abfallbehandlung und die Trennung von wiederverwertbaren Materialien im Kreislaufwirtschaftsgesetz geregelt. „Die EU-Abfallrahmenrichtlinie wurde 2012 in Deutschland mit dem Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) umgesetzt. Ziel des KrWG ist es, den Umwelt- und Ressourcenschutz durch Abfallvermeidung, Recycling und Ressourceneffizienz zu verbessern sowie im Falle der Beseitigung von Abfällen hohe Umweltstandards zu etablieren“, beschreiben die Springer-Spektrum-Autoren Angelika Mettke, Viktoria Arnold und Stephanie Schmidt im Buchkapitel Erste Schritte zum Urban Mining auf Seite 119 den europäischen Rahmen dieses Gesetzes.
Anfang 2020 wurde das Gesetz novelliert. In der jetzigen Fassung setzt es mehr Wert auf das Recycling und auf die Abfallvermeidung. „Mit drei zentralen Maßnahmen nehmen wir den Bund, aber auch Hersteller und Händler stärker als bisher in die Verantwortung. Recycelte Produkte bekommen Vorrang in der öffentlichen Beschaffung. Mit der neuen ‚Obhutspflicht‘ hat der Staat in Zukunft erstmals rechtliche Handhabe gegen die Vernichtung von Neuware oder Retouren. Wer Einwegprodukte wie To-Go-Becher oder Zigarettenkippen in Verkehr bringt, muss sich an den Reinigungskosten von Parks und Straßen beteiligen“, so Bundesumweltministerin Svenja Schulze.
Gekürzt. Geschrieben für Springer Professional. Der komplette Beitrag ist hier zu lesen.
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