Das künftige Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetz (GEIG) zwingt auch die Immobilienwirtschaft zu, wenn auch vorerst relativ geringen, Investitionen in die E‑Mobilität. Dabei wäre es ratsam, weit nach vorn zu schauen und lieber schon jetzt in Zukunftsmobilität zu investieren. Daraus könnten sich auch neue Geschäftsfelder ergeben.
Für Immobilienbetreiber bedeutet das GEIG ganz konkrete Vorgaben. Bei Wohngebäuden mit mehr als zehn Stellplätzen muss im Falle eines Neubaus, aber auch bei einer umfassenden Sanierung, jeder einzelne Stellplatz mit einem Leerrohr für eine künftige Verkabelung ausgestattet werden. Bei Nichtwohngebäuden gilt das für jeden fünften Stellplatz. Bis 2025 müssen zudem alle Nichtwohn-Immobilien mit mehr als 20 Stellplätzen mit mindestens einem Ladepunkt ausgestattet sein.
Ausnahmen gibt es auch hier. Für kleine und mittelständische Unternehmen gilt das nur eingeschränkt, wenn ihnen die Immobilie gehört und auch von ihnen genutzt wird oder wenn die Installation der Ladeinfrastruktur 7 Prozent der gesamten Sanierungskosten übersteigt. …
Gekürzt. Geschrieben für Immobilienwirtschaft. Der vollständige Beitrag erschien in der Nummer 9/2020. Gratis testen unter https://www.haufe-immobilienwirtschaft.de/
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