Mit der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) wurden zu Beginn des Jahres 2021 die Förderung für den Neubau und die Sanierung von Gebäuden zusammengefasst. Ab sofort gibt es drei Förderschwerpunkte. Zudem ist die KfW nur noch für Kredite und das BAFA nur noch für Zuschüsse zuständig.
Die Programme richten sich zum Ersten auf Einzelmaßnahmen, wozu auch der Wechsel von Heizsystemen gehört, zum Zweiten gelten sie für Neubauten und Komplettsanierungen bei Wohngebäuden und zum Dritten für das gleiche bei Nichtwohngebäuden. Mit diesen drei Schwerpunkten lehnt sich die Förderung an zwei Gesetze an, die seit Ende 2020 gelten: das Gebäudeenergiegesetz (GEG) und das Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetz (GEIG). Die Energieberatung für Wohngebäude (EBW) und die Energieberatung für Nichtwohngebäude, Anlagen und Systeme (EBN) wird zudem mit einem Zuschuss in Höhe von 80 Prozent gefördert. Alle Anträge für eine Förderung müssen vor Maßnahmenbeginn beim BAFA gestellt werden.
Was ändert sich gegenüber den bisherigen Förderinstrumentarien, vor allem in Marktanreizprogramm (MAP) und Anreizprogramm Energieeffizienz (APEE), die es ab nun nicht mehr gibt? Hauseigentümer können sich mit nur einem Antrag um alle in Frage kommenden Förderangebote bewerben. Bisher lief das auf eine regelrechte Antragsflut hinaus. Denn dafür gab es zehn verschiedene bei KfW und BAFA. Zudem werden energetische Sanierungen besser gefördert.
Gekürzt. Geschrieben für Brennstoffspiegel. Der vollständige Beitrag ist nur in der Ausgabe 04/2020 zu lesen. Zum kostenfreien Probeabo geht es hier.
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