Das IGT erstellte in Whitepaper zur Ladeinfrastruktur in WEG. Foto: Vattenfall
Ladesäulen: Das ist bei Planung, Betrieb und Abrechnung zu beachten
von Frank Urbansky | 21. Februar 2022
Die Wohnungswirtschaft steht durch das GEIG vorerst nur unter leichtem Druck, etwas für die Elektromobilität zu tun. Derzeit müssen nur Möglichkeiten geschaffen werden, um Ladesäulen oder Wallboxen anzuschließen. Doch das kann sich schon unter der neuen Bundesregierung ändern.
Was muss die Wohnungswirtschaft bedenken, wenn sie Parkplätze und Außenanlagen zunächst für die Elektromobilität vorrüstet und später dann geeignete Lademöglichkeiten installiert oder installieren lässt? Zunächst stellt sich die Frage, wie viele Ladepunkte eigentlich nötig sind. Das ist auch am schwierigsten zu beantworten, da es kaum Daten über das derzeitige Konsum- und Ladeverhalten der Mieterinnen und Mieter in Bezug auf Elektroautos gibt. Und über das zukünftiger Mieter oder aber auch von Dritten, denen das Laden ermöglicht wird, schon gar nicht.
Zumindest bei den Bestandsmietern könnte man eine Umfrage machen, wer mit dem Gedanken spielt, sich demnächst ein E‑Auto zuzulegen und wie häufig er dieses zu nutzen gedenkt. Viel mehr Möglichkeiten haben Wohnungsunternehmen derzeit nicht. Doch auch ohne diese existenzielle Frage und die Antworten darauf sollte die Planung weit im Voraus angestoßen und in Gang gebracht werden. …
Gekürzt. Geschrieben für
DW Die Wohnungswirtschaft. Der vollständige Beitrag erschien in der Nummer
02/
2022. Zum Abonnement der Zeitschrift Die Wohnungswirtschaft geht es
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