Feinstaub entsteht zwangsläufig bei der Verbrennung fester Brennstoffe. Davon ist auch Holz betroffen. Die Feinstaubemissionen sollen nun bis Ende des Jahres durch verschärfte Grenzwerte eingedämmt werden. Das geht oft nur durch den nachträglichen Einbau von Filtern.
Die Winterzeit bringt für Besitzer eines Kaminofens traditionell eine Atmosphäre voller Behaglichkeit und Wärme, begleitet vom beruhigenden Knistern des Holzes und dem faszinierenden Anblick der Flammen. Doch ab dem 31.12.2024 könnte sich dies für viele ändern, da eine neue Fassung der Bundes-Immissionsschutzverordnung (BImSchV) in Kraft tritt.
Alle Ofenarten betroffen
Diese Regelung betrifft sämtliche kleinen bis mittleren Heizanlagen wie Kamine, Pellet‑, Kachel- und Koksöfen, die zwischen dem 1. Januar 1995 und dem 21. März 2010 in Betrieb genommen wurden und die festgelegten Emissionsgrenzwerte nicht erfüllen. Bereits seit Ende 2020 müssen ältere Anlagen, die vor 1995 installiert wurden, nachgerüstet sein, während Anlagen, die bis Ende 2014 eingebaut wurden, schon die Grenzwerte der ersten Stufe einhalten mussten. …
Gekürzt. Geschrieben für Springer Professional. Der komplette Beitrag ist hier zu lesen.
0 Kommentare