Große Batteriespeicher sind zugleich Verbraucher und Erzeuger. Ob sie wirtschaftlich funktionieren, entscheidet sich daher maßgeblich an Anschlussbedingungen, Messkonzepten und Abgaben. Trotz dieser Ungewissheiten werden in Deutschland zahlreiche Projekte umgesetzt.
Großbatteriespeicher gelten beim Laden als Letztverbraucher und beim Entladen als Einspeiseanlage. Damit ist das grundlegende Dilemma benannt, das einer größeren Bedeutung im Strommarkt bislang im Weg steht – und das, obwohl die europäische Strombinnenmarktrichtlinie der EU Energiespeicher mittlerweile ausdrücklich als eigenständige Kategorie definiert. In der nationalen Umsetzung bleibt die praktische Behandlung jedoch weiterhin funktionsbezogen.
Das Abgaben- und Entgeltregime ist auf diese Trennung ausgelegt – nicht jedoch darauf, Energie zeitlich zu verschieben. Zwar hat die Abschaffung der EEG-Umlage im Jahr 2022 die Lade-Seite entlastet, das strukturelle Problem der Doppelbelastung ist jedoch weiterhin ungelöst. Entscheidend für die Marktdurchsetzung bleibt daher die Frage, ob eine gespeicherte und wieder eingespeiste Kilowattstunde nur einmal netzentgeltlich erfasst wird. …
Gekürzt. Geschrieben für Energie&Management. Erschienen in der Ausgabe 4/2026. Der vollständige Beitrag ist nur dort zu lesen. Zum kostenfreien Probeabo, dem Artikelkauf oder den verschiedenen Abonnement-Paketen geht es hier.




0 Kommentare