Heizkraftwerk Heilbronn. Foto: Daniel Meier-Gerber / EnBW

Mono­pol­kom­mission sieht Kapa­zi­täts­re­serve äußerst kritisch

von | 7. Oktober 2015

Das Sonder­gut­achten „Energie 2015: Ein wett­be­werb­liches Markt­design für die Ener­gie­wende“ der Mono­pol­kom­mission sieht das Konzept der Bundes­re­gierung für den Strom­markt 2.0 kritisch und mit zahl­reichen Risiken behaftet. 

Nur wenn bei der Ausge­staltung der Ener­gie­wende konse­quent auf wett­be­werb­liche Instru­mente gesetzt wird, werden die Kosten der Ener­gie­wende wirksam begrenzt“, so der Vorsit­zende der Mono­pol­kom­mission, Daniel Zimmer. Generell solle der Markt so gestaltet werden, dass ein Netz­ausbau aufgrund von Effizienz durch Markt­fä­higkeit auf ein Minimum beschränkt werde.

Besonders schlecht kommt die Kapa­zi­täts­re­serve weg, mit deren Hilfe alte Kohle­meiler das Stromnetz stabi­li­sieren sollen. Da die Reserve mit erheb­lichen Effi­zi­enz­ri­siken verbunden sei, solle sie an enge Bedin­gungen geknüpft werden, in der Größe beschränkt sein und nur temporär als Instrument genutzt werden.

Kein Vorteil für CO2-Reduktion

Nach Meinung der Kommission generiere dieser tech­no­lo­gie­spe­zi­fische Eingriff hohe Kosten, im Gegenzug habe er jedoch keinerlei Auswir­kungen auf den Gesamt­umfang des CO2-​Ausstosses, da dieser durch den EU-​Emissionshandel vorge­geben sei.

Moniert wird auch der im Refe­ren­ten­entwurf des Strom­markt­ge­setzes vorge­sehene und vom Bundes­kar­tellamt zu erstel­lende Markt­macht­be­richt. Dieser ziele darauf ab, einen Teil der Unter­nehmen von der Miss­brauchs­kon­trolle auszu­nehmen. Dies könnte zu über­höhten Preisen und lang­fristig zu neuen Über­ka­pa­zi­täten führen.

Ausschreibung für alle

Begrüßt wird hingegen das Ausschrei­bungs­modell, das sich aber nach den ersten zwei Runden noch am Markt bewähren muss. Die Mono­pol­kom­mission gibt jedoch zu bedenken, dass der System­wechsel ohne geeignete Rahmen­be­din­gungen keine nennens­werten Verbes­se­rungen mit sich bringt. Besonders kritisch wird bemerkt, dass das neue Ausschrei­bungs­system nach wie vor nach Tech­no­logien diffe­ren­zierte Auktionen vorsieht. Durch tech­no­lo­gie­neu­trale Ausschrei­bungen würde hingegen Wett­bewerb zwischen Erzeu­gungs­tech­no­logien entstehen, der eine effi­zi­entere Erzeugung von Strom aus erneu­er­baren Energien ermög­lichen und einem weiteren Kosten­an­stieg für die Verbraucher entge­gen­wirken würde. Zuletzt hoffte die Biogas­branche von diesem Modell zu parti­zi­pieren, da sie nach den bishe­rigen Planungen davon ausge­schlossen ist.

Vorschaubild: Das Heiz­kraftwerk Heilbronn der EnBW bleibt mit seinen 125 MW als Reser­ve­kraftwerk erhalten. Generell wird diese Kapa­zi­täts­re­serve von der Mono­pol­kom­mission kritisch gesehen. Foto: Daniel Meier-​Gerber /​EnBW

Frank Urbansky

Freier Jour­na­list und Fach­au­tor, unter anderem für die Fach­ma­ga­zine und Portale Brenn­stoff­spie­gel, Uniti; DW Die Woh­nungs­wirt­schaft und Immo­bi­li­en­wirt­schaft; Haufe-Lexware; Energie&Management; IVV, Huss Medien; Motor­tech­ni­sche Zeit­schrift und Sprin­ger­Pro­fes­sio­nal; Sprin­ger Fachverlag; SHK Profi und tab, Bau­ver­lag; stadt+werk, k21

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