Die letzte Fassung der Bundes-Immissionsschutzverordnung (BImSchV) ermöglicht allerhand Erfüllungsoptionen für die Treibhausgasminderungsquote. Das reicht von optimierten Bedingungen bei der Erdölförderung über die Anrechnung von CNG und LPG bis hin zur bereits erprobten Beimischung von Biokraftstoffen. Der Energiehandelsmittelstand kann aber noch von einer weiteren Variante profitieren.
Die 38. BImSchV gilt seit Anfang 2018 und wird aktuell novelliert. Nachdem jahrelang fossile Treibstoffe ausgebremst wurden, macht sich langsam ein realistischerer Blick auf den aktuellen und wohl auch zukünftigen Kraftstoffmix breit. Denn als Erfüllungsoptionen gelten neben konventionellen, abfallbasierten und fortschrittlichen Biokraftstoffen auch etwa Maßnahmen zur Upstream-Emissionsminderung (Upstream Emission Reduction, UER) bei der Förderung von Erdöl. Diese fangen Methan auf und sorgen damit nachweislich dafür, dass weniger Treibhausgase in die Atmosphäre entweichen. Gleichzeitig wird die langsam wachsende E‑Mobilität auf die Treibhausgas-Quote angerechnet, und zwar mit dem Anteil an erneuerbarem Strom, der hierzulande verfügbar ist. …
Zwei Fliegen mit einer Klappe
Dabei könnte man mit den Biokraftstoffen sogar zwei Fliegen mit einer Klappe schlagen. Denn nach Berechnungen des DIW im Auftrag des Verbandes der Deutschen Biokraftstoffindustrie könnten die derzeit verfügbaren Biokraftstoffe nicht nur weiter Emissionen mindern, sondern dem Bundeshaushalt bis 2030 Ausgaben im Zusammenhang mit dem EU-Emissionsziel von gut 10,2 Milliarden Euro sparen. 4,4 Milliarden Euro entfallen auf die Biokraftstoffe aus Altspeisefetten, Abfall- und Reststoffen sowie 5,8 Milliarden Euro auf herkömmlichen Biodiesel und Bioethanol aus Anbaubiomasse. …
Gekürzt. Geschrieben für Brennstoffspiegel. Der vollständige Beitrag ist nur in der Ausgabe 06/2019 zu lesen. Zum kostenfreien Probeabo geht es hier.
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