Foto: Urbansky

Ausschrei­bungen: Bürgerwind wird abgewürgt

von | 22. März 2016

Mit dem EEG 2016 qird ab kommenden Jahr auch der Ausbau der Wind­energie an Land über Ausschrei­bungen geregelt. Bürger­en­er­gie­ge­nos­sen­schaften dürften dies kaum bewäl­tigen können, da Finan­zierung, Sicher­heiten und Vorpla­nungen so gut wie ausschließlich nur von profes­sionell aufge­stellten Unter­nehmen bewältigt werden können. 

Das hatte die World Wind Energy Asso­ciation (WWEA) und der Landes­ver­bandes Erneu­erbare Energien NRW (LEE NRW) schon im Januar prophezeit. Beide haben nun eine Studie vorge­stellt, die genau dies bestätigt.

Demnach verzerrten Ausschrei­bungen die derzeit durch die EEG- Umlage ausge­gli­chenen Wett­be­werbs­be­din­gungen zugunsten finanz­starker Akteure. Alle in der Studie befragten Bürgerwind-​Experten bewerten die Umstellung auf Ausschrei­bungen als negativ bis sehr negativ, während die bestehende feste Einspei­se­ver­gütung als zentrales Kriterium für den bishe­rigen Erfolg der Bürger­en­ergie gilt.

Positiver Einfluss der Bürgerenergie

Dabei haben Bürger­wind­pro­jekte aus Sicht der Befragten einen mindest positiven Einfluss auf:

  • Akzeptanz von Erzeugungsanlagen
  • Regionale Wert­schöpfung
  • Erhöhung der Akteursvielfalt
  • Iden­ti­täts­bildung
  • Reali­sierung bestimmter Anlagen nur durch Bürgerenergie
  • Mitbe­stimmung und Transparenz
  • Erhöhung gesell­schaft­lichen Enga­ge­ments im Energiesektor
  • Inte­gration von Bürgern in nach­haltige Wirtschaftsprozesse

Insbe­sondere kleinere bürger­ge­tragene Projekte hätten nun gegenüber großen Projek­tie­rungs­un­ter­nehmen deutliche Nachteile, weil sie durch umfang­reiche finan­zielle Vorleis­tungen erheblich höhere Risiken tragen und Kosten eines eventuell geschei­terten, weil einzigen Projektes nicht auf andere Projekte umlegen können. Inter­na­tionale Erfah­rungen mit Ausschrei­bungen hätten gezeigt, dass deren Umsetzung regel­mäßig auch zu einer hohen Konzen­tration der Markt­ak­teure geführt hat.

Die erwar­teten Einbrüche würden von Erfah­rungen in anderen Ländern bestätigt, die schon vor einiger Zeit auf Ausschrei­bungen umge­stellt haben, so Brasilien, Südafrika oder im kana­di­schen Ontario. Dort würde die Wind­energie von multi­na­tio­nalen Groß­kon­zernen dominiert. In keinem dieser Länder sei unter dem Ausschrei­bungs­modell auch nur ein einziger Bürger­windpark entstanden.

Bis 18 MW ohne Ausschreibung

Derzeit sieht der EEG-​Entwurf vor, nur Projekte, die kleiner als 1 Megawatt sind, von Ausschrei­bungen auszu­nehmen. Dies hätte jedoch für heutige Wind­ener­gie­pro­jekte, bei denen bereits eine einzelne Anlage regel­mäßig 2,5 Megawatt und mehr aufweise, praktisch keine Relevanz. Bürger­en­er­gie­pro­jekte in Höhe von 18 Megawatt sollten grund­sätzlich von Ausschrei­bungen befreit werden. Bekräftigt wird diese Forderung des LEE NRW durch die Aussage der EU-​Wettbewerbskommissarin Margrethe Vestager, wonach Ausnah­me­regeln für Wind­ener­gie­pro­jekte bis 18 Megawatt mit den EU-​Beihilfeleitlinien vereinbar seien.


Wer übrigens gerade weltweit die Nase bei der Wind­energie vorn hat, erfahren Sie hier bei meinem Energieblogger-​Kollegen Björn Katz auf strom​aus​kunft​.de.

Frank Urbansky

Freier Jour­na­list und Fach­au­tor, unter anderem für die Fach­ma­ga­zine und Portale Brenn­stoff­spie­gel, Uniti; DW Die Woh­nungs­wirt­schaft und Immo­bi­li­en­wirt­schaft; Haufe-Lexware; Energie&Management; IVV, Huss Medien; Motor­tech­ni­sche Zeit­schrift und Sprin­ger­Pro­fes­sio­nal; Sprin­ger Fachverlag; SHK Profi und tab, Bau­ver­lag; stadt+werk, k21

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