2015 war ein an energiepolitischen Beschlüssen reiches Jahr. Einige der beschlossenen Gesetze treten nun ab 1. Januar 2016 in Kraft. Hier ein Übersicht der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv), was sich für private Energiekunden alles im neuen Jahr ändert.
Strompreise
Viele Netzbetreiber werden 2016 die Entgelte erhöhen, außerdem steigt die Ökostromumlage von 6,17 auf 6,35 Cent. Zwar sinken die Preise an der Strombörse, unter dem Strich wird Strom aber wohl für viele Haushalte teurer.
Anforderungen an Neubauten
Ab 2016 gelten für Neubauten die neuen, strengeren Standards der Novelle der Energieeinsparverordnung von 2014 (EnEV). Die Obergrenze für den Energiebedarf von neu errichteten Gebäuden wird um 25 Prozent gesenkt. Die Angabe bezieht sich auf den Primärenergiebedarf – Wärme und Strom aus erneuerbaren Energien, etwa einer Solaranlage oder einer Wärmepumpe, werden nicht mit eingerechnet.
Heizung
Neue Heizgeräte müssen schon seit vergangenem September das EU-Energielabel tragen – ähnlich wie Waschmaschinen. Ergänzt wird dieses ab dem 1. Januar 2016 durch eine eigene Kennzeichnung für Heizungsgeräte im Bestand, das sogenannte „Nationale Effizienzlabel für Altgeräte“. Schritt für Schritt sollen ab 2016 alle Heizkessel, die älter als 15 Jahre sind, gekennzeichnet werden, zum Beispiel von einem Energieberater oder dem Schornsteinfeger. Das Anbringen des Labels ist für Verbraucher kostenlos, darf aber auch nicht verweigert werden.
Energielabel
Ein Energielabel gibt es ab dem 1. Januar auch für Wohnraumlüftungsgeräte. Ausgewiesen werden auf dem Etikett die Energieeffizienzklasse von A+ bis G, die Geräuschemissionen sowie der Volumenstrom, also die Menge bewegter Luft.
Vorschaubild: vzbv
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