Mit diesem Rahmen können Brennstoffhändler auch weiterhin das Volumen ihrer Ware messen. Foto: Eichamt Leipzig

Wie misst man Energie-​Holz richtig?

von | 21. Dezember 2015

Holz – die älteste bekannte Ener­gie­quelle der Menschen erfreut sich nicht nur in Form von Pellets wach­sender Beliebtheit, sondern ebenso als Stückholz für Kamine und Öfen. Deswegen beschäftigt sich eine Arbeits­gruppe des Arbeits­aus­schusses Fertig­pa­ckungen der Arbeits­ge­mein­schaft Mess- und Eichwesen mit der genauen Messung von Anbrenn- und Kaminholz nach der Fertig­pa­ckungs­ver­ordnung bis maximal 50 Kubik­de­zi­meter – zum Schutz der Verbraucher und des Wettbewerbes.

Holz, das schon in den Anfängen der Menschheit Wärme spendete, ist heute wieder so beliebt wie seit langem nicht mehr. Der Holzhype der Neuzeit hat indes Konse­quenzen. Spielten bei unseren Altvor­deren Maße und Gewichte keine Rolle – schließlich wuchs der Rohstoff ja massenhaft in der nächsten Umgebung – sieht das heut­zutage in unseren gere­gelten Markt­ver­hält­nissen etwas anders aus. Mit stei­gendem Holz­absatz klettert sein Preis – und ruft alle die auf den Plan, die auf nach­prüfbare Kriterien zum Schutze der Verbraucher und des Wett­be­werbs drängen.

Deswegen beschäftigt sich die Arbeits­gruppe mit der genauen Kenn­zeichnung und Prüfung des natür­lichsten aller Brenn­stoffe. Daran beteiligt sind auch Vertreter der Eich­be­hörden der Länder aus Sachsen (Leitung der Arbeits­gruppe), Nieder­sachsen, Nordrhein-​Westfalen, Hessen und Bayern. Ziel ist es, ein bundesweit einheit­liches Verfahren zur Bemessung des Volumens für Holz zu entwi­ckeln – verbindlich für Händler, nach­prüfbar für Kunden und kontrol­lierbar für die Eichämter.

Nass für Behörden

Dabei kris­tal­li­siert sich ein zwei­ge­teiltes Verfahren heraus ein „nasses“ Refe­renz­ver­fahren und ein „trockenes Routin­ever­fahren“. Für die Prüfung bei Behörden, wie Eich­ämtern soll das Volumen „nass“, sprich per Über­lauf­ver­fahren bestimmt werden. Grob verein­facht wird dabei die Wasser­menge gemessen, die von dem in ein Behältnis getauchten Holz verdrängt wird. Das verdrängte Wasser entspricht dann dem Holz­vo­lumen. Gemessen wird in Litern, das Prüf­mittel ist mit einer Wasser­waage versehen, um es beim Eintauchen absolut parallel zur Wasser­ober­fläche zu halten und so Mess­un­ge­nau­ig­keiten zu verhindern.

Damit einher gehen jedoch einige Fragen: Feuchtes oder gar nasses Holz verdrängt mehr Wasser wie voll­kommen trockenes Holz (als solches sollte es zumindest in den Handel kommen). Die Holz­sorten können zudem in Abhän­gigkeit von der Eintauchzeit unter­schiedlich viel Wasser aufnehmen. Es können in Tests Umrech­nungs­fak­toren ermittelt werden, um vom „nassen“ Refe­renz­ver­fahren zum „trockenen Routin­ever­fahren“ zu kommen. 

Trocken für Händler

Diese Umrech­nungs­fak­toren können die Händler und Hersteller für die zu vermark­tende Holzart und ‑sorte ermitteln und nach diesen entspre­chend der Nenn­füll­menge abfüllen. „Die Händler und Hersteller sollen nicht dazu gezwungen werden, ihr Holz nass zu testen, da es dadurch an Wert verliert“, so Arbeits­grup­pen­mit­glied Joachim Laue, Geschäfts­führer des Säch­si­schen Brennstoff- und Mine­ral­öl­han­dels­ver­bandes. Hier gilt der gute alte Mess­rahmen, der in Deutschland schon mal von 1911 bis 1965 genutzt wurde. Händler können ihr Holz darin stapeln und mit dem je nach Holzart und ‑sorte ermit­telten Faktor multiplizieren. 

Dieser Faktor beschreibt, dass eine bestimmten Menge trockenen Holzes im Mess­kasten einem bestimmten, im „Nass-​Verfahren“ ermit­telten Volumen entspricht. Dabei ist zu beachten, dass der Faktor ist kein eich­amtlich aner­kanntes Maß ist. Die Vergleichs­größe kann dem Händler als prak­ti­kables Maß für den Alltags­ge­brauch dienen. Wer auf Nr. sicher gehen will, legt noch einen Scheit dazu, um einer möglichen Kontrolle des Eichamtes Stand zu halten.

Diese Volu­men­aus­weisung würde von den Eich­ämtern akzep­tiert. Laue empfiehlt zudem allen Händlern, regel­mäßig Buch zu führen über die erfolgten Eigen-​Messungen. Wenn es doch mal eine Rekla­mation oder eine Über­prüfung des Eichamtes gebe und es zu aktuellen Unstim­mig­keiten komme, könnte man sein Quali­täts­ma­nagement nachweisen.

Derzeit werden die Kenn­zeichnung und die Verfahren in den betref­fenden Orga­ni­sa­tionen der Holz­her­steller und ‑händler disku­tiert. Im August 2011 soll dann im Institut für Brenn­holz­technik in Bad Wildungen bei einer weiteren Sitzung das abschlie­ßende Prozedere besprochen und die Hinweise der Hersteller disku­tiert werden.

Geschrieben für Brenn­stoff­spiegel und aktua­li­siert für diesen Blog. Der voll­ständige Beitrag ist nur in der Ausgabe 03/​2011 zu lesen. Zum kosten­freien Probeabo geht es hier.

Vorschaubild: Mit diesem Rahmen können Brenn­stoff­händler auch weiterhin das Volumen ihrer Ware messen. Foto: Eichamt Leipzig

Frank Urbansky

Freier Jour­na­list und Fach­au­tor, unter anderem für die Fach­ma­ga­zine und Portale Brenn­stoff­spie­gel, Uniti; DW Die Woh­nungs­wirt­schaft und Immo­bi­li­en­wirt­schaft; Haufe-Lexware; Energie&Management; IVV, Huss Medien; Motor­tech­ni­sche Zeit­schrift und Sprin­ger­Pro­fes­sio­nal; Sprin­ger Fachverlag; SHK Profi und tab, Bau­ver­lag; stadt+werk, k21

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