Mit dem EEG 2016 qird ab kommenden Jahr auch der Ausbau der Windenergie an Land über Ausschreibungen geregelt. Bürgerenergiegenossenschaften dürften dies kaum bewältigen können, da Finanzierung, Sicherheiten und Vorplanungen so gut wie ausschließlich nur von professionell aufgestellten Unternehmen bewältigt werden können.
Das hatte die World Wind Energy Association (WWEA) und der Landesverbandes Erneuerbare Energien NRW (LEE NRW) schon im Januar prophezeit. Beide haben nun eine Studie vorgestellt, die genau dies bestätigt.
Demnach verzerrten Ausschreibungen die derzeit durch die EEG- Umlage ausgeglichenen Wettbewerbsbedingungen zugunsten finanzstarker Akteure. Alle in der Studie befragten Bürgerwind-Experten bewerten die Umstellung auf Ausschreibungen als negativ bis sehr negativ, während die bestehende feste Einspeisevergütung als zentrales Kriterium für den bisherigen Erfolg der Bürgerenergie gilt.
Positiver Einfluss der Bürgerenergie
Dabei haben Bürgerwindprojekte aus Sicht der Befragten einen mindest positiven Einfluss auf:
- Akzeptanz von Erzeugungsanlagen
- Regionale Wertschöpfung
- Erhöhung der Akteursvielfalt
- Identitätsbildung
- Realisierung bestimmter Anlagen nur durch Bürgerenergie
- Mitbestimmung und Transparenz
- Erhöhung gesellschaftlichen Engagements im Energiesektor
- Integration von Bürgern in nachhaltige Wirtschaftsprozesse
Insbesondere kleinere bürgergetragene Projekte hätten nun gegenüber großen Projektierungsunternehmen deutliche Nachteile, weil sie durch umfangreiche finanzielle Vorleistungen erheblich höhere Risiken tragen und Kosten eines eventuell gescheiterten, weil einzigen Projektes nicht auf andere Projekte umlegen können. Internationale Erfahrungen mit Ausschreibungen hätten gezeigt, dass deren Umsetzung regelmäßig auch zu einer hohen Konzentration der Marktakteure geführt hat.
Die erwarteten Einbrüche würden von Erfahrungen in anderen Ländern bestätigt, die schon vor einiger Zeit auf Ausschreibungen umgestellt haben, so Brasilien, Südafrika oder im kanadischen Ontario. Dort würde die Windenergie von multinationalen Großkonzernen dominiert. In keinem dieser Länder sei unter dem Ausschreibungsmodell auch nur ein einziger Bürgerwindpark entstanden.
Bis 18 MW ohne Ausschreibung
Derzeit sieht der EEG-Entwurf vor, nur Projekte, die kleiner als 1 Megawatt sind, von Ausschreibungen auszunehmen. Dies hätte jedoch für heutige Windenergieprojekte, bei denen bereits eine einzelne Anlage regelmäßig 2,5 Megawatt und mehr aufweise, praktisch keine Relevanz. Bürgerenergieprojekte in Höhe von 18 Megawatt sollten grundsätzlich von Ausschreibungen befreit werden. Bekräftigt wird diese Forderung des LEE NRW durch die Aussage der EU-Wettbewerbskommissarin Margrethe Vestager, wonach Ausnahmeregeln für Windenergieprojekte bis 18 Megawatt mit den EU-Beihilfeleitlinien vereinbar seien.
Wer übrigens gerade weltweit die Nase bei der Windenergie vorn hat, erfahren Sie hier bei meinem Energieblogger-Kollegen Björn Katz auf stromauskunft.de.
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