Legten im 1. Quartal am stärksten zu: PV und Windkraft. Foto: Marcel Clemens – 107479847 / Shutterstock.com

Schwindel beim Ökostrom – So können sich Verbraucher schützen

von | 22. November 2016

Der Umwelt­verein Grüner Strom Label (GSL) weist in einer aktuellen Pres­se­mit­teilung darauf hin, dass viele Strom­an­bieter zwar mit Ökostrom werben, der Endkunde aber oftmals gar keinen „grünen“ Strom erhält.

Statt­dessen handelt es sich oftmals um CO2-​Kompensationstarife, die versprechen, Emis­si­ons­raten an anderer Stelle wieder auszu­gleichen – mit frag­wür­digem Nutzen. Doch wie können sich Verbraucher schützen?

Wer klima­be­wusst leben möchte, hat heut­zutage vielerlei Optionen, seinen ganz persön­lichen Beitrag zur Ener­gie­wende zu leisten. Nur schade, dass viele Unter­nehmen ihre Kunden bewusst hinter das Licht führen. Dies zumindest stellte der Umwelt­verein Grüner Strom Label (GSL) in einer kürzlich veröf­fent­lichten Pres­se­mit­teilung heraus.

Nur CO2-​Kompensation

Der Meldung zufolge würden zwar viele Strom­an­bieter Kunden mit dem Versprechen locken, klima­freund­lichen Ökostrom beziehen zu können, tatsächlich stecken hinter den oftmals auch gar nicht kosten­güns­tigen Tarifen lediglich CO2-Kompensationsmodelle.

Soll heißen: Die Energie, die schluss­endlich aus der Steckdose kommt, ist alles andere als „grün“. Hinter den Tarifen verbirgt sich nämlich lediglich das Versprechen, die als Folge der Strom­erzeugung produ­zierte CO2-​Emission an anderer Stelle wieder auszugleichen.

Besonders prekär dabei ist, dass es derzeit noch an gesetz­lichen Standards fehlt, die diesen Ausgleich tatsächlich sicher­stellen bzw. an Behörden, die diesen Prozess über­wachen. Statt­dessen sehen sich Kunden mehr und mehr der Gefahr des Green­wa­shing ausgesetzt.

Was ist Greenwashing?

Green­wa­shing meint die bewusste Täuschung der Kunden von Ener­gie­un­ter­nehmen, denen unter dem Deck­mantel einer vermeint­lichen Umwelt­freund­lichkeit Ener­gie­pro­dukte und –tarife angeboten werden, wobei die Unter­nehmen zuvör­derst ihren indi­vi­du­ellen Nutzen im Sinn haben, anstatt tatsächlich auf rege­ne­rative Ener­gie­quellen zu setzen. Der Betrug reicht derzeit vom Etiket­ten­schwindel bis zum „Grün­rechnen“ von Atomstrom.

Wer umwelt­freund­liches Biogas beziehen will, muss aufpassen, keine Mogel­pa­ckung zu kaufen. Aus Umwelt­sicht sind die meisten Tarife nicht empfeh­lenswert, egal ob sie nun Klimagas, Ökogas oder Biogas heißen“, heißt es aus dem Vorstand des GSL. Obgleich es durchaus auch andere Möglich­keiten gibt, einen nach­hal­tigen Beitrag zur Ener­gie­wende zu leisten, werden die Machen­schaften der Anbieter obendrein durch das Erneuerbare-​Energie-​Gesetz (EEG) unter­stützt.

Verbrau­cher­zen­tralen fordern Stromkennzeichnung

Doch nicht nur die kaum vorhan­denen gesetz­lichen Vorgaben für Strom­an­bieter tragen ihren Teil zum Ökostrom-​Schwindel bei. Auch das EEG weist defi­zitäre Rege­lungen auf, die dringend einer Reform bedürfen. So wird der soge­nannte EEG-​Ökostrom über die EEG-​Umlage zwar von Kunden bezahlt und von den meisten Anbietern in den Tarifen auch dekla­riert, einge­kauft wird er an der Börse aber nicht.

Die Strom­kenn­zeichnung ist staatlich verord­neter Etiket­ten­schwindel. Sie muss dringend refor­miert werden. Auf Strom­pro­dukten darf nur drauf­stehen, was auch drin ist“, so Gero Lücking, Geschäfts­führer Ener­gie­wirt­schaft bei Licht­blick, und weiter: „Selbst wenn ein Anbieter 100 Prozent Kohle- und Atom­energie einkauft, muss oder besser darf er einen grünen EEG-​Stromanteil von 46 Prozent ausweisen. Die Kenn­zeichnung ist absurd.“

Mit der Kenn­zeichnung von EEG-​Ökostrom versuchen Unter­nehmen und auch Politik also lediglich, den Endver­braucher an seinen finan­zi­ellen Beitrag zur Ener­gie­wende zu erinnern. Mit der Strom­lie­ferung an sich hat diese Kenn­zeichnung also rein gar nichts zu tun. Eine recht­liche Grauzone nennen es die einen, Betrug die anderen.

Auch die deutschen Verbrau­cher­zen­tralen fordern eine umgehende Reform der Rechtslage in Deutschland. Gleiches wird auch seitens der Euro­päi­schen Union angemahnt. Konkrete Ände­rungs­vor­schläge bleiben derzeit zwar noch aus, eine Maßnahme aber wäre beispiels­weise, den konkreten Strom-​Mix für den Verbraucher trans­pa­renter zu gestalten.
Dies könnte zum Beispiel über ein Diagramm erfolgen, aus dem der Kunde entnehmen kann, wie viel Ökostrom tatsächlich im ange­bo­tenen Tarif enthalten ist. Solche Diagramme exis­tieren zwar bereits, sind von vielen Anbietern aber bewusst mehr als irre­führend konzipiert.

So können sich Kunden schützen

Bis es aber soweit ist, dürften noch einige Tage ins Land ziehen. Auch deswegen ist es für umwelt­be­wusste Endver­braucher wichtig zu wissen, wie sie sich konkret vor Ökostrom-​Schwindel schützen können. Da viele Unter­nehmen dies­be­züglich sehr intrans­parent agieren, stehen Kunden häufig vor der Frage, ob im dekla­rierten Ökostrom auch tatsächlich Ökostrom enthalten ist.

Die derzei­tigen Schwierigkeiten

Es ist schwer, einen Strom­an­bieter zu finden, der nicht mit der Atom- und Kohle­lobby zusam­men­ar­beitet und diese unterstützt.

Die Unab­hän­gigkeit eines Unter­nehmens kann oftmals nur schwer nach­ge­wiesen werden, weil viele Ener­gie­kon­zerne Toch­ter­un­ter­nehmen größerer Ener­gie­netz­werke sind.

Der Begriff „Ökostrom“ unter­liegt keinem gesetz­lichen Schutz und kann deswegen für viele verschiedene Produkte verwendet werden, ohne dass diese tatsächlich aus ökolo­gisch nach­hal­tigen Quellen gewonnen wurden.

Manche Unter­nehmen beziehen ihren Ökostrom aus dem Ausland. So wird zwar „sauberer“ Strom angeboten, aller­dings trägt dieser wenig bis gar nichts zur Ener­gie­wende in Deutschland bei.

Doch glück­li­cher­weise gibt es auch Ökostrom-​Zertifikate, die von unab­hän­gigen Insti­tu­tionen ausge­geben werden und Kunden einen Hinweis darauf geben, welche Strom­an­bieter tatsächlich vertrau­ens­würdig sind, oder?

Auch hier gilt leider Vorsicht. Denn auch viele Ökostrom-​Zertifikate werden miss­braucht, da zerti­fi­zierte Anlagen ihre Zerti­fikate oftmals ohne den Ökostrom an Strom­an­bieter weiter veräußern. Den einzig verläss­lichen Nachweis, dass im geor­derten Ökostrom auch tatsächlich Ökostrom enthalten ist, bieten derzeit Güte­siegel großer unab­hän­giger Insti­tu­tionen an.

Die bekann­testen Strom-Gütesiegel

  • ok-​power-​Label: Bei diesem Güte­siegel werden sehr genaue Kriterien angelegt. Deponie- und Grubengas beispiels­weise sind von einer Zerti­fi­zierung gänzlich ausge­schlossen. Aller­dings gestattet die Insti­tution einen fünf­zig­pro­zen­tigen Anteil an Strom, der aus mit Erdgas betrie­benen Kraft-​Wärme-​Kopplungsanlagen gewonnen wurde.
  • TÜV Süd: Der TÜV Süd gibt insgesamt zwei Zerti­fikate aus. Nach der Zerti­fi­zie­rungs­nummer „EE02“ muss der bereit­ge­stellte Strom mindestens zu 30 Prozent aus neuen Anlagen gewonnen werden. Zeit­gleich wird garan­tiert, dass alle 15 Minuten so viel Strom produ­ziert wird, wie der Endkunde im selben Zeitraum verbraucht.
  • Grüner Strom Label: Vom Erhalt dieses Güte­siegels sind Unter­nehmen ausge­schlossen, die Strom anbieten, der aus Atom­kraft­an­lagen oder Kohle­kraft­werken gewonnen wurde. Zeit­gleich muss das Unter­nehmen eine nach­haltige Unter­neh­mens­po­litik nach­weisen können.
  • TÜV Nord: Das Güte­siegel des TÜV Nord setzt als Kriterien fest, dass zumindest 33 Prozent des ange­bo­tenen Stroms aus neuen Anlagen gewonnen wurde. Alter­nativ darf der Anbieter je Kilo­watt­stunde einen fest­ge­setzten Cent­betrag in den Ausbau von rege­ne­ra­tiven Ener­gie­an­lagen investieren.

Endver­braucher sollten bei der Wahl ihres Strom­an­bieters also stets etwas genauer hinschauen, ob im gewünschten Tarif auch tatsächlich das drin­steckt, was vom Unter­nehmen versprochen wird. Doch auch der Gesetz­geber ist gefragt, zukünftig einen gesetz­lichen Rahmen zu schaffen, der den Ökostrom-​Schwindel unterbindet.

Endver­braucher sollten bei der Wahl ihres Ener­gie­an­bieters also stets etwas genauer hinschauen, ob im gewünschten Tarif auch tatsächlich das drin­steckt, was vom Unter­nehmen versprochen wird. Ökogas von ENTEGA wurde beispiels­weise mehrfach mit den offi­zi­ellen Güte­siegeln ausge­zeichnet und hält tatsächlich, was der Tarif verspricht. Doch auch der Gesetz­geber ist gefragt, zukünftig einen gesetz­lichen Rahmen zu schaffen, der den Ökostrom-​Schwindel unterbindet.

Frank Urbansky

Freier Jour­na­list und Fach­au­tor, unter anderem für die Fach­ma­ga­zine und Portale Brenn­stoff­spie­gel, Uniti; DW Die Woh­nungs­wirt­schaft und Immo­bi­li­en­wirt­schaft; Haufe-Lexware; Energie&Management; IVV, Huss Medien; Motor­tech­ni­sche Zeit­schrift und Sprin­ger­Pro­fes­sio­nal; Sprin­ger Fachverlag; SHK Profi und tab, Bau­ver­lag; stadt+werk, k21

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