Der Umweltverein Grüner Strom Label (GSL) weist in einer aktuellen Pressemitteilung darauf hin, dass viele Stromanbieter zwar mit Ökostrom werben, der Endkunde aber oftmals gar keinen „grünen“ Strom erhält.
Stattdessen handelt es sich oftmals um CO2-Kompensationstarife, die versprechen, Emissionsraten an anderer Stelle wieder auszugleichen – mit fragwürdigem Nutzen. Doch wie können sich Verbraucher schützen?
Wer klimabewusst leben möchte, hat heutzutage vielerlei Optionen, seinen ganz persönlichen Beitrag zur Energiewende zu leisten. Nur schade, dass viele Unternehmen ihre Kunden bewusst hinter das Licht führen. Dies zumindest stellte der Umweltverein Grüner Strom Label (GSL) in einer kürzlich veröffentlichten Pressemitteilung heraus.
Nur CO2-Kompensation
Der Meldung zufolge würden zwar viele Stromanbieter Kunden mit dem Versprechen locken, klimafreundlichen Ökostrom beziehen zu können, tatsächlich stecken hinter den oftmals auch gar nicht kostengünstigen Tarifen lediglich CO2-Kompensationsmodelle.
Soll heißen: Die Energie, die schlussendlich aus der Steckdose kommt, ist alles andere als „grün“. Hinter den Tarifen verbirgt sich nämlich lediglich das Versprechen, die als Folge der Stromerzeugung produzierte CO2-Emission an anderer Stelle wieder auszugleichen.
Besonders prekär dabei ist, dass es derzeit noch an gesetzlichen Standards fehlt, die diesen Ausgleich tatsächlich sicherstellen bzw. an Behörden, die diesen Prozess überwachen. Stattdessen sehen sich Kunden mehr und mehr der Gefahr des Greenwashing ausgesetzt.
Was ist Greenwashing?
Greenwashing meint die bewusste Täuschung der Kunden von Energieunternehmen, denen unter dem Deckmantel einer vermeintlichen Umweltfreundlichkeit Energieprodukte und –tarife angeboten werden, wobei die Unternehmen zuvörderst ihren individuellen Nutzen im Sinn haben, anstatt tatsächlich auf regenerative Energiequellen zu setzen. Der Betrug reicht derzeit vom Etikettenschwindel bis zum „Grünrechnen“ von Atomstrom.
„Wer umweltfreundliches Biogas beziehen will, muss aufpassen, keine Mogelpackung zu kaufen. Aus Umweltsicht sind die meisten Tarife nicht empfehlenswert, egal ob sie nun Klimagas, Ökogas oder Biogas heißen“, heißt es aus dem Vorstand des GSL. Obgleich es durchaus auch andere Möglichkeiten gibt, einen nachhaltigen Beitrag zur Energiewende zu leisten, werden die Machenschaften der Anbieter obendrein durch das Erneuerbare-Energie-Gesetz (EEG) unterstützt.
Verbraucherzentralen fordern Stromkennzeichnung
Doch nicht nur die kaum vorhandenen gesetzlichen Vorgaben für Stromanbieter tragen ihren Teil zum Ökostrom-Schwindel bei. Auch das EEG weist defizitäre Regelungen auf, die dringend einer Reform bedürfen. So wird der sogenannte EEG-Ökostrom über die EEG-Umlage zwar von Kunden bezahlt und von den meisten Anbietern in den Tarifen auch deklariert, eingekauft wird er an der Börse aber nicht.
„Die Stromkennzeichnung ist staatlich verordneter Etikettenschwindel. Sie muss dringend reformiert werden. Auf Stromprodukten darf nur draufstehen, was auch drin ist“, so Gero Lücking, Geschäftsführer Energiewirtschaft bei Lichtblick, und weiter: „Selbst wenn ein Anbieter 100 Prozent Kohle- und Atomenergie einkauft, muss oder besser darf er einen grünen EEG-Stromanteil von 46 Prozent ausweisen. Die Kennzeichnung ist absurd.“
Mit der Kennzeichnung von EEG-Ökostrom versuchen Unternehmen und auch Politik also lediglich, den Endverbraucher an seinen finanziellen Beitrag zur Energiewende zu erinnern. Mit der Stromlieferung an sich hat diese Kennzeichnung also rein gar nichts zu tun. Eine rechtliche Grauzone nennen es die einen, Betrug die anderen.
Auch die deutschen Verbraucherzentralen fordern eine umgehende Reform der Rechtslage in Deutschland. Gleiches wird auch seitens der Europäischen Union angemahnt. Konkrete Änderungsvorschläge bleiben derzeit zwar noch aus, eine Maßnahme aber wäre beispielsweise, den konkreten Strom-Mix für den Verbraucher transparenter zu gestalten.
Dies könnte zum Beispiel über ein Diagramm erfolgen, aus dem der Kunde entnehmen kann, wie viel Ökostrom tatsächlich im angebotenen Tarif enthalten ist. Solche Diagramme existieren zwar bereits, sind von vielen Anbietern aber bewusst mehr als irreführend konzipiert.
So können sich Kunden schützen
Bis es aber soweit ist, dürften noch einige Tage ins Land ziehen. Auch deswegen ist es für umweltbewusste Endverbraucher wichtig zu wissen, wie sie sich konkret vor Ökostrom-Schwindel schützen können. Da viele Unternehmen diesbezüglich sehr intransparent agieren, stehen Kunden häufig vor der Frage, ob im deklarierten Ökostrom auch tatsächlich Ökostrom enthalten ist.
Die derzeitigen Schwierigkeiten
Es ist schwer, einen Stromanbieter zu finden, der nicht mit der Atom- und Kohlelobby zusammenarbeitet und diese unterstützt.
Die Unabhängigkeit eines Unternehmens kann oftmals nur schwer nachgewiesen werden, weil viele Energiekonzerne Tochterunternehmen größerer Energienetzwerke sind.
Der Begriff „Ökostrom“ unterliegt keinem gesetzlichen Schutz und kann deswegen für viele verschiedene Produkte verwendet werden, ohne dass diese tatsächlich aus ökologisch nachhaltigen Quellen gewonnen wurden.
Manche Unternehmen beziehen ihren Ökostrom aus dem Ausland. So wird zwar „sauberer“ Strom angeboten, allerdings trägt dieser wenig bis gar nichts zur Energiewende in Deutschland bei.
Doch glücklicherweise gibt es auch Ökostrom-Zertifikate, die von unabhängigen Institutionen ausgegeben werden und Kunden einen Hinweis darauf geben, welche Stromanbieter tatsächlich vertrauenswürdig sind, oder?
Auch hier gilt leider Vorsicht. Denn auch viele Ökostrom-Zertifikate werden missbraucht, da zertifizierte Anlagen ihre Zertifikate oftmals ohne den Ökostrom an Stromanbieter weiter veräußern. Den einzig verlässlichen Nachweis, dass im georderten Ökostrom auch tatsächlich Ökostrom enthalten ist, bieten derzeit Gütesiegel großer unabhängiger Institutionen an.
Die bekanntesten Strom-Gütesiegel
- ok-power-Label: Bei diesem Gütesiegel werden sehr genaue Kriterien angelegt. Deponie- und Grubengas beispielsweise sind von einer Zertifizierung gänzlich ausgeschlossen. Allerdings gestattet die Institution einen fünfzigprozentigen Anteil an Strom, der aus mit Erdgas betriebenen Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen gewonnen wurde.
- TÜV Süd: Der TÜV Süd gibt insgesamt zwei Zertifikate aus. Nach der Zertifizierungsnummer „EE02“ muss der bereitgestellte Strom mindestens zu 30 Prozent aus neuen Anlagen gewonnen werden. Zeitgleich wird garantiert, dass alle 15 Minuten so viel Strom produziert wird, wie der Endkunde im selben Zeitraum verbraucht.
- Grüner Strom Label: Vom Erhalt dieses Gütesiegels sind Unternehmen ausgeschlossen, die Strom anbieten, der aus Atomkraftanlagen oder Kohlekraftwerken gewonnen wurde. Zeitgleich muss das Unternehmen eine nachhaltige Unternehmenspolitik nachweisen können.
- TÜV Nord: Das Gütesiegel des TÜV Nord setzt als Kriterien fest, dass zumindest 33 Prozent des angebotenen Stroms aus neuen Anlagen gewonnen wurde. Alternativ darf der Anbieter je Kilowattstunde einen festgesetzten Centbetrag in den Ausbau von regenerativen Energieanlagen investieren.
Endverbraucher sollten bei der Wahl ihres Stromanbieters also stets etwas genauer hinschauen, ob im gewünschten Tarif auch tatsächlich das drinsteckt, was vom Unternehmen versprochen wird. Doch auch der Gesetzgeber ist gefragt, zukünftig einen gesetzlichen Rahmen zu schaffen, der den Ökostrom-Schwindel unterbindet.
Endverbraucher sollten bei der Wahl ihres Energieanbieters also stets etwas genauer hinschauen, ob im gewünschten Tarif auch tatsächlich das drinsteckt, was vom Unternehmen versprochen wird. Ökogas von ENTEGA wurde beispielsweise mehrfach mit den offiziellen Gütesiegeln ausgezeichnet und hält tatsächlich, was der Tarif verspricht. Doch auch der Gesetzgeber ist gefragt, zukünftig einen gesetzlichen Rahmen zu schaffen, der den Ökostrom-Schwindel unterbindet.
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