Kann auf verschiedene Arten versichert werden: PV-Anlage. Foto: Urbansky

Wohn­ge­bäu­de­ver­si­cherung: Sind Solar- und Photovoltaik-​Anlagen versichert?

von | 30. November 2016

Die Wohn­ge­bäu­de­ver­si­cherung gehört zu den wich­tigsten Policen für Haus­be­sitzer. Ob der Versi­che­rungs­schutz auch für eine instal­lierte Solar­anlage gilt, hängt von verschie­denen Faktoren ab. 

In den meisten Verträgen sind Anlagen bis zu einer gewissen Größe oder einem bestimmten Anschaf­fungs­preis enthalten. Leistung und Alter der Solar­anlage können bei der Absi­cherung ebenfalls eine Rolle spielen. Dabei gelten je nach Versi­cherer unter­schied­liche Grenz­werte. Wer bereits eine Wohn­ge­bäu­de­ver­si­cherung besitzt, sollte vor dem Einbau der Anlage einen Blick in die Vertrags­be­din­gungen werfen. Vor dem Neuab­schluss ist ein genauer Vergleich der Angebote für eine Wohn­ge­bäu­de­ver­si­cherung zu empfehlen.

Welche Schäden werden abgedeckt?

Seit 2010 setzt sich die Wohn­ge­bäu­de­ver­si­cherung aus vier Bausteinen zusammen. So lässt sich der Versi­che­rungs­schutz an die persön­lichen Bedin­gungen anpassen. Ein Baustein sichert Solar­an­lagen gegen Schäden durch Feuer, Blitz­schlag und Explosion ab. Für Solar­be­sitzer wichtig ist zudem die Absi­cherung gegen Hagel und Sturm. Zu beachten ist dabei, dass nur Schäden ab der Wind­stärke 8 versi­chert sind. Ein weiterer Baustein versi­chert durch Leitungs­wasser verur­sachte Schäden. Elemen­tar­schäden müssen bei der Wohn­ge­bäu­de­ver­si­cherung separat abge­si­chert werden. Der Zusatz schützt vor den finan­zi­ellen Folgen durch elementare Ereig­nisse wie Über­schwem­mungen, Lawinen oder Erdrutsche.

Welche Leis­tungen sind bei Solar­an­lagen wichtig?

Eine gute Wohn­ge­bäu­de­ver­si­cherung definiert sich in erster Linie über die beinhal­teten Leis­tungen. Empfeh­lenswert ist unter anderem der Einschluss von grober Fahr­läs­sigkeit. Ansonsten kann der Versi­cherer die Leistung bei grob fahr­läs­sigen Schäden kürzen oder sogar komplett verweigern. Wird die Solar­anlage beschädigt, sollten Abbruch- und Aufräum­kosten mit einer Summe von mindestens 50.000 Euro abgedeckt sein. Müssen nach einem Brand Reste der Anlage abgebaut und entfernt werden, kommt der Versi­cherer für die Kosten auf.

Wichtig ist auch ein Schutz vor Über­span­nungs­schäden. Schlägt der Blitz nicht im Haus selbst, sondern in eine Über­land­leitung ein, können soge­nannte Strom­spitzen entstehen. Diese können mitunter auch Schäden an einer Heizungs- oder Solar­anlage verursachen.

Spezielle Photo­vol­ta­ik­ver­si­cherung abschließen?

Sofern die Solar­anlage nicht den im Vertrag der Wohn­ge­bäu­de­ver­si­cherung genannten Bedin­gungen entspricht, können Haus­be­sitzer auch eine separate Police abschließen. Vorteil ist dabei ein zumeist höherer Leis­tungs­umfang, welcher zudem indi­vi­duell auf Solar­an­lagen ausge­richtet ist. So sind bei den meisten Policen auch Schäden durch Material- und Konstruk­ti­ons­fehler abgedeckt. Über die Wohn­ge­bäu­de­ver­si­cherung sind solche Schäden nicht versi­chert. Sinnvoll ist zudem der Schutz vor durch einen Diebstahl verur­sachte finan­zi­ellen Schäden. Gute Verträge decken zudem auch Schäden durch Tier­verbiss, Kurz­schluss oder eine falsche Bedienung. Die Photo­vol­ta­ik­ver­si­cherung bietet zudem noch einen weiteren wichtigen Vorteil. So kommen die Policen auch für entgangene Erträge aufgrund eines Ausfalls der Solar­anlage auf.

Haft­pflicht­ver­si­cherung für Photovoltaikanlagen

Ein umfas­sender Haft­pflicht­schutz ist für Inhaber von Solar­an­lagen ebenfalls von großer Bedeutung. Diese kommt für Schäden auf die Dritten entstehen. Dies gilt beispiels­weise wenn sich ein Modul löst und dadurch ein geparktes Fahrzeug beschädigt wird. Kommen dabei noch Personen zu Schaden kann dies ohne ausrei­chenden Schutz den finan­zi­ellen Ruin des Besitzers bedeuten. Mitt­ler­weile schließen die meisten Haft­pflicht­tarife auch Solar­an­lagen mit ein. Aller­dings gelten dabei mitunter geringere Versicherungssummen.

Die Haft­pflicht­ver­si­cherung sollte bereits beim Aufbau der Solar­anlage vorhanden sein, da hierbei ebenfalls Schäden entstehen können. In der Haft­pflicht­ver­si­cherung ist außerdem noch ein passiver Rechts­schutz vorhanden. Der Versi­cherer prüft zunächst alle Ansprüche, ob diese auch gerecht­fertigt sind. Andern­falls werden die Ansprüche abgewehrt, falls erfor­derlich mit recht­lichen Mitteln.

Frank Urbansky

Freier Jour­na­list und Fach­au­tor, unter anderem für die Fach­ma­ga­zine und Portale Brenn­stoff­spie­gel, Uniti; DW Die Woh­nungs­wirt­schaft und Immo­bi­li­en­wirt­schaft; Haufe-Lexware; Energie&Management; IVV, Huss Medien; Motor­tech­ni­sche Zeit­schrift und Sprin­ger­Pro­fes­sio­nal; Sprin­ger Fachverlag; SHK Profi und tab, Bau­ver­lag; stadt+werk, k21

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