Wenig überraschendes förderte der Abgas-Untersuchungsausschuss des Bundestages zu Tage, der am Donnerstag mehrere Wissenschaftler und Vertreter der Automobilindustrie anhörte – und das 15 Stunden lang. Tenor: Die Dieseltechnologie bleibe mindestens mittelfristig unverzichtbar, um die Klimaziele zu erreichen, so Auto-Cheflobbyist und VDA-Chef Matthias Wissmann.
Benzin ist nicht besser?
Altbekanntes Argument für die steile These: Benziner stößen im Vergleich zum Diesel um 10 bis 15 5 mehr CO2 aus. Geschenkt, dass es bei dem Abgasskandal ja darum eher nicht ging, sondern um Stickoxide. Allerdings: Für kleine Fahrzeuge, so Wissmann, sei es in den nächsten zehn Jahren immer schwerer, die „Dieselpopulation“ für die Kunden bezahlbar zu halten. Ansonsten wusste auch er von nichts, ähnlich wie Ex-VW-Chef Martin Winterkorn, dessen Unwissen ja schon durch die Medien geisterte.
Doch auch sonst kam wenig Neues, dafür viel Larmoyanz von den 8 Zeugen. Daimler-Cheflobbyist Eckart von Klaeden beklagte immer kürzere Vorlaufzeiten neuer Vorgaben aus der EU. Es gebe eine Asynchronität zwischen Entwicklung und Produktion einerseits sowie immer kürzer werdender europäischer Gesetzgebung. Bei der RDE-Gesetzgebung hatte Daimler wie auch der VDA die Sorge, dass die Vorstellungen der EU-Kommission nicht zu erfüllen seien. Deshalb hatte sich der Konzern mit einem Schreiben auch ans Kanzleramt gewandt.
EU-Verordnung schwammig
Andreas Dindorf, Leiter für Fragen der Typgenehmigung bei Opel, beklagte, dass die EU-Verordnung von 2007 sehr unpräzise sei und rechtfertigte so eigenen Testabweichungen. Demnach muss die Abgasnachbehandlung bei „normalen” Betriebszuständen funktionieren, kann aber aus Gründen des Motorschutzes abgeschaltet werden. Immerhin – Opel hat sich, wie andere Hersteller auch, zur Nachrüstung bereiterklärt.
Die Existenz von illegalen Abschalteinrichtungen wie im Fall VW war dem Experten unbekannt. „Um Gottes Willen, was machen die da”, habe er gedacht. Unterstützung bekam er von Motorenexperten Georg Wachtmeister, der ebenfalls fand, dass die EU-Vorschrift „schwammig” formuliert sei. Er verteidigte, dass das Verkehrsministerium und Kraftfahrt-Bundesamt abgesehen von VW, nicht zu Nachrüstungen gezwungen habe, sondern auf Freiwilligkeit setzte. Rechtlich hätte man wohl nicht gegen die Hersteller gewonnen, sie aber ein bisschen bei der Ehre gepackt.
Bis zur Ablösung des Diesels durch E‑Mobilität ist es ein weiter Weg und wohl nicht der einzige. Energieblogger-Kollege Tobias Bucher beschreibt seinen Frust auf der Suche nach einer passenden Ladesäule hier auf seinem Blog der Energiesparmeister.
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