Die Miete eines Beleuchtungssystems hat gegenüber der Eigeninvestition nicht nur deutliche betriebswirtschaftliche Vorteile. Foto: Mario Dirks

Licht kann man auch mieten

von | 21. November 2017

Was unsinnig klingt, ist ein hand­fester, betriebs­wirt­schaft­licher Vorteil: Will jemand seine Licht­anlage erneuern und auf effi­zi­entes LED umstellen, so muss er keine riesige Inves­tition tätigen, sondern kann Instal­lation und Betrieb des Beleuch­tungs­systems mieten.

Generell sind die Beleuch­tungs­kosten in Unter­nehmen – im Gegensatz zu den ein Prozent bei Privat­haus­halten – recht hoch. Dabei gibt es von Branche zu Branche Schwan­kungen. Bei Gewerbe und Dienst­leis­tungen liegt der Anteil der Beleuch­tungs­kosten am gesamten Ener­gie­ver­brauch bei 15 Prozent. Im Groß- und Einzel­handel kann er sogar auf 50 bis 70 Prozent ansteigen.

Hinzu kommen arbeits­recht­liche Vorschriften. Im gewerb­lichen und indus­tri­ellen Bereich, aber auch in Büros, sind Beleuch­tungs­stärken durch die Arbeits­stät­ten­richt­linien vorge­geben. Mit veral­teten Beleuch­tungs­sys­temen sind diese Normen zwar auch zu erfüllen, aber nur mit enormen Ener­gie­aufwand. Moderne LEDs (für light-​emitting diode) hingegen erreichen eine schnelle und dauer­hafte Einsparung von mindestens 65 Prozent dieser Beleuchtungskosten.

LEDs mit deut­lichen Vorteilen

LED, hier als OLED in beliebiger Form angepasst, sind sehr effizient, haben eine lange Lebensdauer und so gut wie keine Brandgefahr. Foto: licht.de

LED, hier als OLED in belie­biger Form angepasst, sind sehr effizient, haben eine lange Lebens­dauer und so gut wie keine Brand­gefahr. Foto: licht​.de

Zudem haben die LEDs eine bessere Licht­qua­lität, was vor allem den Arbeits­be­din­gungen im indus­tri­ellen und gewerb­lichen Bereich entge­gen­kommt. Weitere Vorteile der LEDs sind: Brand­si­cherheit, da sie den Großteil der Energie in Licht und nicht wie bei herkömm­lichen Glüh­birnen in Wärme verwandeln; gerin­gerer Wartungs- und Instand­hal­tungs­aufwand sowie verbes­serter Umwelt­schutz durch Lang­le­bigkeit und natürlich den gerin­geren Stromverbrauch.

Hierzu einige Zahlen: Ein LED-​Strahler erzeugt im Minimum 68 Lumen/​Watt und kann es auf 15.000 Betriebs­stunden bringen. Eine Glühlampe schafft nur 12 Lumen/​Watt und lebt etwa 1.000 Betriebsstunden.

Eine Inves­tition in solch eine neue Beleuch­tungs­anlage ist jedoch recht groß. Doch wie eingangs erwähnt, muss diese ein Unter­nehmen nicht selbst stemmen. Es kann diese Beleuch­tungs­anlage auch mieten, etwa von der Deutschen Licht­miete.

Das hat gleich mehrere Vorteile:

  • Produkt- und Haftungs­risiko liegen beim Vermieter.
  • Der Vermieter kennt die Produkte und weiß, welche sich am Markt bewährt haben, da er schon viele davon instal­liert hat.
  • Zudem ist ein Ange­bots­ver­gleich der verschie­denen Beleuch­tungs­systeme nur von einem Fachmann zu bewältigen.
  • Der Vermieter hat logi­scher­weise ein Eigen­in­teresse, dass die Anlage so weit wie möglich störungsfrei läuft und lange funktioniert.
  • Eine Umrüstung in Eigen­regie, bei der auf bestehende Anschlüsse neue Systeme aufge­setzt werden, kann zum Verlust der Garantie führen. Auch hier ist der Vermieter voll­um­fänglich versichert.
  • Die Nach­in­ves­tition entfällt für die gesamte Mietzeit. Das reduziert die Gesamt­kosten ebenfalls.
  • Der Vermieter übernimmt den kompletten Service.
  • Und das Miet­modell hat keine negativen Auswir­kungen auf die Bilanz­struktur des Mietkunden.

Leasen wenig vorteilhaft

Möglich wäre auch das Leasen einer solchen Anlage. Doch hier bleibt die Versi­che­rungs­pflicht und das Produkt­risiko beim Kunden und nicht beim Leasing­geber. Gerade bei modernen Tech­no­logien wie den LEDs birgt das große Risiken. Wenn ein Lieferant beispiels­weise nicht mehr existiert und so seinen Pflichten zur Mängel­be­sei­tigung nicht nachkommt bzw. Schäden nicht durch Produkt­haft­pflicht­ver­si­che­rungen abge­si­chert sind.

Frank Urbansky

Freier Jour­na­list und Fach­au­tor, unter anderem für die Fach­ma­ga­zine und Portale Brenn­stoff­spie­gel, Uniti; DW Die Woh­nungs­wirt­schaft und Immo­bi­li­en­wirt­schaft; Haufe-Lexware; Energie&Management; IVV, Huss Medien; Motor­tech­ni­sche Zeit­schrift und Sprin­ger­Pro­fes­sio­nal; Sprin­ger Fachverlag; SHK Profi und tab, Bau­ver­lag; stadt+werk, k21

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