Mieterstromprojekte mit Photovoltaik wurden im vergangenen Jahr durch die Gesetzgebung deutlich vereinfacht. Doch trotzdem lohnen sie sich kaum. Im besten Falle lassen sich für die Mieter Tarife leicht unter denen regionaler Versorger erzielen. Betreiber oder Contractoren bleiben, wenn überhaupt, magere Margen. Nur bei KWK-Anlagen lohnt sich das Geschäft.
Zunächst einmal zu den nackten Zahlen: Im Zuge des Mieterstromgesetzes wäre allein 2018 ein Zubau an PV-Anlagen für Mieterstrom von 500.000 kWp möglich. Im August wurden bei der Bundesnetzagentur lediglich etwas mehr als 3.000 kW registriert, also nicht mal ein Prozent. Zusammen mit den nicht registrierten Anlagen kommt man auf etwa drei Prozent, was die Sache nicht viel besser macht – und das trotz Förderung. … Kritisiert wurde das Mieterstromgesetz von Anfang an. Nach einer Umfrage der Branchenverbände BSW Solar und GdW vom Juli dieses Jahres waren 71 Prozent der befragten Mitgliedsunternehmen aus Solar- und Wohnungswirtschaft unzufrieden mit dem Gesetz.
„Die Hürden für Mieterstromprojekte sind nach wie vor zu hoch und Mieterstrom bleibt wirtschaftlich unattraktiv. Die Bundesregierung muss das Gesetz nachbessern, um dem Mieterstrom zum Erfolg zu verhelfen“, so Thomas Engelke, Leiter des Teams Energie und Bauen beim Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv). …
Gekürzt. Geschrieben für Energie&Management. Erschienen in der Ausgabe 21/2018. Der vollständige Beitrag ist nur dort zu lesen. Zum kostenfreien Probeabo, dem Artikelkauf oder den verschiedenen Abonnement-Paketen geht es hier.
Warum Energiespeicher für die Energiewende notwendig sind, beschreibt Energieblogger-Kollege Olof E. Matthaei hier auf seinem Blog Energie effizient sparen.
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