Unpräzise arbeitende Zapfsäulen sind in jedem Falle ein Ärgernis: entweder für den Tankwart, wenn zu wenig, oder für den Fahrer, wenn zu viel angezeigt wird. Zuständig für exakt gemessene Durchflussmengen sind die Bundesländer, die wiederum ihre Eichämter damit betrauen. Doch wie wird eigentlich eine Zapfsäule geeicht?
Klagen von Tankkunden, dass man mit der gleichen getankten Menge Sprit früher weiterkam, gehören zur Folklore. Denn die erlaubte Abweichung beträgt, bezogen aufs Volumen, 0,5 Prozent – eine Menge, die man beim besten Willen nicht merken kann.
Dennoch gibt es hin und wieder, wenn auch nur wenige, Beschwerden über zu geringe getankte Spritmengen. Die Eichämter der Bundesländer sind für den Check von Zapfanlagen zuständig und überprüfen diese regelmäßig. Tanks und Zuleitungen hingegen gehören nicht dazu.
Doch wie überall gilt auch hier: Gutes Personal ist knapp. Deswegen schaffen es die Eichämter nicht immer, alle Zapfsäulen nach Ablauf der Prüffrist von zwei Jahren erneut zu prüfen. Aus Bayern etwa ist bekannt, dass gut jede fünfte Zapfsäule nicht in dieser Frist nachgeprüft wird. Den Tankstellenbetreiber oder ‑pächter als Verantwortlichen trifft hier keine Schuld, zumindest nicht, wenn er rechtzeitig den Antrag auf erneute Prüfung gestellt hat. Die Bearbeitungszeit beträgt bundesweit im Schnitt gut drei Monate. Der Betreiber kann die Zapfsäule in der Zwischenzeit weiterbetreiben, bis das Eichamt doch mal Zeit findet. Die Säulen sind in diesem Fall geeichten Messgeräten gleichgestellt.
Keine Stilllegungen bei verspäteter Prüfung
Diese Praxis ist weit verbreitet und aus rechtlicher Sicht einwandfrei. Auch die Eichämter haften in dieser Übergangsfrist, die selbst nach Ablauf der eigentlichen Prüffrist noch gilt, nicht für eventuell unpräzise arbeitende Zapfanlagen. Falls doch ein Schaden wegen einer nicht mehr zu nutzenden Zapfsäule eintreten sollte, haften die Eichämter nur dann, wenn nachweisbar ist, dass sie nicht genug Personal haben. Doch auch das kommt nie vor. In der Praxis wird hier eher großzügig gehandelt …
Gekürzt. Geschrieben für Brennstoffspiegel. Der vollständige Beitrag ist nur in der Ausgabe 09/2019 zu lesen. Zum kostenfreien Probeabo geht es hier.
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