Zwei baugleiche Villen, von denen die rechte gedämmt wurde, was zu Lasten der Fassade ging. Foto: Urbansky

Die Dämmung – besser als ihr Ruf

von | 7. Oktober 2019

Brand­be­schleu­niger, Brut­stätte, Schim­mel­ver­ur­sacher: Der Dämmung wird vieles angehängt. Doch in den wenigsten Fällen kann sie etwas dafür. Meist liegt es an schlechter Verar­beitung oder falscher Planung. Und: Ein finan­zi­eller Vorteil ergibt sich nicht sofort. 

Dämmung lohnt sich meist erst auf mehrere Jahr­zehnte gesehen und sollte im Bestand dann ange­bracht werden, wenn sowieso eine grund­le­gende Sanierung ansteht – dies sollte aller 20 Jahre der Fall sein.

Bevor es jedoch an Amor­ti­sa­ti­ons­rech­nungen für die Dämmung geht, bedarf es einer richtigen Planung. Denn fehlt diese, dann drohen wirklich die Fehler, die eingangs geschildert wurden. Und eine gute Planung wiederum fängt mit der Beachtung der recht­lichen Grund­lagen an. Zu denen gehören Vorschriften wie die Ener­gie­ein­spar­ver­ordnung (EnEV), Brand­si­cher­heits­vor­schriften (die schon die Herstellung betreffen, aber auch die Planung und Verar­beitung) sowie Regeln zum Recycling.

Recht­liches vor Planung beachten

Die EnEV etwa schreibt seit 2002 vor, dass die oberste Geschoß­decke in Neubauten einen Wärme­durch­gangs­ko­ef­fi­zi­enten, auch U‑Wert genannt, von 0,24 W/(m²·K) nicht über­schreiten darf. Das geht ohne Dämmung nicht. Dies gilt auch bei Bestands­sa­nie­rungen, wenn mehr als 10 % der gesamten Bauteil­fläche betroffen sind. Bei Fassa­den­sa­nie­rungen gilt es auch für alle Häuser, die vor 1984 errichtet wurden. Ausnahmen gibt es nur durch den Denkmalschutz.
Da die EnEV demnächst in einem Gebäu­de­en­er­gie­gesetz (GEG) aufgehen könnte, soll an dieser Stelle noch erwähnt werden, was die Entwürfe bezüglich der Dämmung enthalten. Sie halten im Großen und Ganzen an der bishe­rigen EnEV fest. Standard soll der KfW70 werden, nicht, wie von vielen vermutet, der KfW55. KfW70 ist mit den am Markt üblichen Dämm­me­thoden und ‑stärken leicht zu erreichen.

Zudem dürfen nur Dämm­stoffe verwendet werden, die schwer entflammbar sind. Das betrifft vor allem Poly­styrol, dem deswegen bei der Herstellung ein Flamm­schutz­mittel beigegeben wird und danach entspre­chend der DIN 41021 mit B1 bezeichnet wird. Dies gilt auch meist für orga­nische Dämm­stoffe wie Kork, Wolle oder Schilf. Mine­ra­lische Dämmstoff hingegen gehören zur Klasse A1 und A2, sind also nicht brennbar.


Gekürzt. Geschrie­ben für tab aus dem Bau­ver­lag. Der kom­plette Beitrag ist nur in Heft 10/​2019 zu lesen. Zum Abon­ne­ment geht es hier.

Frank Urbansky

Freier Jour­na­list und Fach­au­tor, unter anderem für die Fach­ma­ga­zine und Portale Brenn­stoff­spie­gel, Uniti; DW Die Woh­nungs­wirt­schaft und Immo­bi­li­en­wirt­schaft; Haufe-Lexware; Energie&Management; IVV, Huss Medien; Motor­tech­ni­sche Zeit­schrift und Sprin­ger­Pro­fes­sio­nal; Sprin­ger Fachverlag; SHK Profi und tab, Bau­ver­lag; stadt+werk, k21

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