Brandbeschleuniger, Brutstätte, Schimmelverursacher: Der Dämmung wird vieles angehängt. Doch in den wenigsten Fällen kann sie etwas dafür. Meist liegt es an schlechter Verarbeitung oder falscher Planung. Und: Ein finanzieller Vorteil ergibt sich nicht sofort.
Dämmung lohnt sich meist erst auf mehrere Jahrzehnte gesehen und sollte im Bestand dann angebracht werden, wenn sowieso eine grundlegende Sanierung ansteht – dies sollte aller 20 Jahre der Fall sein.
Bevor es jedoch an Amortisationsrechnungen für die Dämmung geht, bedarf es einer richtigen Planung. Denn fehlt diese, dann drohen wirklich die Fehler, die eingangs geschildert wurden. Und eine gute Planung wiederum fängt mit der Beachtung der rechtlichen Grundlagen an. Zu denen gehören Vorschriften wie die Energieeinsparverordnung (EnEV), Brandsicherheitsvorschriften (die schon die Herstellung betreffen, aber auch die Planung und Verarbeitung) sowie Regeln zum Recycling.
Rechtliches vor Planung beachten
Die EnEV etwa schreibt seit 2002 vor, dass die oberste Geschoßdecke in Neubauten einen Wärmedurchgangskoeffizienten, auch U‑Wert genannt, von 0,24 W/(m²·K) nicht überschreiten darf. Das geht ohne Dämmung nicht. Dies gilt auch bei Bestandssanierungen, wenn mehr als 10 % der gesamten Bauteilfläche betroffen sind. Bei Fassadensanierungen gilt es auch für alle Häuser, die vor 1984 errichtet wurden. Ausnahmen gibt es nur durch den Denkmalschutz.
Da die EnEV demnächst in einem Gebäudeenergiegesetz (GEG) aufgehen könnte, soll an dieser Stelle noch erwähnt werden, was die Entwürfe bezüglich der Dämmung enthalten. Sie halten im Großen und Ganzen an der bisherigen EnEV fest. Standard soll der KfW70 werden, nicht, wie von vielen vermutet, der KfW55. KfW70 ist mit den am Markt üblichen Dämmmethoden und ‑stärken leicht zu erreichen.
Zudem dürfen nur Dämmstoffe verwendet werden, die schwer entflammbar sind. Das betrifft vor allem Polystyrol, dem deswegen bei der Herstellung ein Flammschutzmittel beigegeben wird und danach entsprechend der DIN 4102–1 mit B1 bezeichnet wird. Dies gilt auch meist für organische Dämmstoffe wie Kork, Wolle oder Schilf. Mineralische Dämmstoff hingegen gehören zur Klasse A1 und A2, sind also nicht brennbar.
Gekürzt. Geschrieben für tab aus dem Bauverlag. Der komplette Beitrag ist nur in Heft 10/2019 zu lesen. Zum Abonnement geht es hier.
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