Das Klimapaket der Bundesregierung wird einige Auswirkungen auf den Wärmemarkt haben. Doch die sind eher langfristig als kurzfristig zu sehen. Radikale Änderungen gibt es keine.
Die Beschlüsse des Klimakabinetts, die sich im Klimapaket der Bundesregierung wiederspiegeln, bedeuten für den Wärmemarkt eine Fortsetzung der bisherigen Politik aus Freiwilligkeit und Förderung. „Prioritär wird bislang aber auf Freiwilligkeit, Unverbindlichkeit und Wettbewerb gesetzt. Stattdessen empfehlen Konzepte zur Nachhaltigkeitsgovernance, auf die ganze Breite des Repertoires zuzugreifen […]. Dies umfasst ordnungsrechtliche Instrumente, wie etwa verbindliche Planungs- und Zulassungsverfahren, ökonomische Instrumente wie Anreizsysteme, Zertifikatehandel, Steuern und öffentliches Beschaffungswesen, verbindliche und freiwillige Produktkennzeichnungen, sowie Informationskampagnen, Bildungs- und Beratungsangebote”, beschreibt dies ausführlich Springer VS-Autor Malte Schophaus in seinem Buchkapitel
Zu diesen ordnungsrechtlichen Elementen gehört ohne Zweifel das Verbot des Neueinbaus von Ölheizungen ab 2026 und die CO2-Bepreisung auch für Brennstoffe im Wärmemarkt. Dies sind jedoch die einzigen Maßnahmen neben einem weiten Feld an Förderungen. Sie sollen helfen, die Klimaschutzziele bis 2030 zu erreichen. Dabei sollen die so erzielten Einnahmen in irgendeiner Form wieder an die Bürger zurückfließen. Wie dies genau ablaufen soll, ist jedoch noch nicht festgelegt. …
Gekürzt. Geschrieben für Springer Professional. Der komplette Beitrag ist hier zu lesen.
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