Die Erneuerbare-Energien-Richtlinie II der EU, kurz RED II, muss in nationales Recht umgesetzt werden. Verantwortlich dafür ist das Bundesumweltministerium. Ein aktueller Entwurf macht es nahezu unmöglich, Biokraftstoffe der ersten Generation in Zukunft in nennenswerten Mengen auf den Markt zu bringen. Das Entsetzen in der Branche ist entsprechend groß.
Mit „Völlig unzulänglicher Entwurf“ (Verband der Biokraftstoffindustrie, VDB); „BMU bleibt mit 14 Prozent hinter seinen eigenen Klimazielen zurück“ (Verband der Automobilindustrie, VDA); „Der Entwurf ignoriert vollständig die Ziele der Bundesregierung und der EU und gefährdet damit Hunderttausende Arbeitsplätze, die Wirtschaftschancen einer Wasserstoffwirtschaft und das Erreichen der Klimaziele im Verkehr“ (Deutscher Wasserstoff- und Brennstoffzellen-Verband, DWV); … hagelt es nur Kritik.
Anfang November 2020 legte das BMU nach und veröffentlichte einen Kommentar zum Gutachten des „Wissenschaftlichen Beirats der Bundesregierung Globale Umweltveränderungen” (WBGU). Eindeutige Zielrichtung: gegen deutsche Rapsbauern und Biokraftstoffproduzenten. „Das BMU hat offenbar das Gutachten nicht selbst gelesen, sonst würde es Biokraftstoffe aus Anbaubiomasse nicht in den Schmutz zerren. Das WBGU-Gutachten bezeichnet den Einsatz von Biomasse zur Reduktion von CO2-Emissionen als teils unumgänglich. Zudem sollte nach Ansicht der WBGU-Autoren die vorbildliche Nachhaltigkeitsverordnung für Biokraftstoffe sogar auf andere Bereiche ausgeweitet werden”, sagte Elmar Baumann, Geschäftsführer beim VDB.
Gekürzt. Geschrieben für Brennstoffspiegel. Der vollständige Beitrag ist nur in der Ausgabe 01/2020 zu lesen. Zum kostenfreien Probeabo geht es hier.
0 Kommentare