Mieterstrom führt in Deutschland nach wie vor nur ein Schattendasein. Das nunmehr fast vier Jahre alte Mieterstrom-Gesetz (MieterstromG) sollte zwar Abhilfe schaffen, verkomplizierte jedoch alles nur noch mehr. Mit der Novelle des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) sollte in diesem Jahr mehr Klarheit kommen.
Doch auch hier bleibt Mieterstrom nur Stückwerk mit kleinen Verbesserungen. Zwar steht eine Novellierung des MieterstromG an, doch die lässt auf sich warten. Immerhin: Für Neubauten könnte es eine Mitplanungspflicht für PV-Anlagen geben. Das könnte etwas Schwung in die Geschichte bringen.
Doch was ist erst einmal neu durchs EEG 2021? Bisher gab es einen räumlichen Zusammenhang zwischen Mieterstrom und Stromerzeugung. Einfach gesprochen: Eine PV-Anlage auf einem Dach konnte für Mieterstrom in dem dazugehörigen Gebäude genutzt werden, nicht woanders. Mit der EEG-Novelle wird dies auch in Quartieren möglich, also in benachbarten Häusern. Das ist auch sinnvoll, weil nicht jedes Dach die entsprechende Statik oder Neigung für eine PV-Anlage aufweist oder die Investitionssumme für eine große Anlage auf einem Dach nun mal geringer ist als für zwei kleinere und insgesamt genauso leistungsstarke auf zwei oder mehr Dächern. …
Gekürzt. Geschrieben für Innovationsdialog Wohnungswirtschaft von Baudialog-online. Der vollständige Beitrag erschien in der Nummer 01/2021. Mehr dazu hier.
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