Mieterstromprojekt von Solarimo in Duisburg. Foto: Solarimo

Mieter­strom – Hürden, Hinder­nisse, Hemmungen – und etwas Hoffnung

von | 10. Juni 2021

Mieter­strom führt in Deutschland nach wie vor nur ein Schat­ten­dasein. Das nunmehr fast vier Jahre alte Mieterstrom-​Gesetz (Mieter­stromG) sollte zwar Abhilfe schaffen, verkom­pli­zierte jedoch alles nur noch mehr. Mit der Novelle des Erneuerbare-​Energien-​Gesetzes (EEG) sollte in diesem Jahr mehr Klarheit kommen.

Doch auch hier bleibt Mieter­strom nur Stückwerk mit kleinen Verbes­se­rungen. Zwar steht eine Novel­lierung des Mieter­stromG an, doch die lässt auf sich warten. Immerhin: Für Neubauten könnte es eine Mitpla­nungs­pflicht für PV-​Anlagen geben. Das könnte etwas Schwung in die Geschichte bringen.

Doch was ist erst einmal neu durchs EEG 2021? Bisher gab es einen räum­lichen Zusam­menhang zwischen Mieter­strom und Strom­erzeugung. Einfach gesprochen: Eine PV-​Anlage auf einem Dach konnte für Mieter­strom in dem dazu­ge­hö­rigen Gebäude genutzt werden, nicht woanders. Mit der EEG-​Novelle wird dies auch in Quar­tieren möglich, also in benach­barten Häusern. Das ist auch sinnvoll, weil nicht jedes Dach die entspre­chende Statik oder Neigung für eine PV-​Anlage aufweist oder die Inves­ti­ti­ons­summe für eine große Anlage auf einem Dach nun mal geringer ist als für zwei kleinere und insgesamt genauso leis­tungs­starke auf zwei oder mehr Dächern. …


Gekürzt. Geschrieben für Inno­va­ti­ons­dialog Wohnungs­wirt­schaft von Baudialog-​online. Der voll­ständige Beitrag erschien in der Nummer 01/​2021. Mehr dazu hier.

Frank Urbansky

Freier Jour­na­list und Fach­au­tor, unter anderem für die Fach­ma­ga­zine und Portale Brenn­stoff­spie­gel, Uniti; DW Die Woh­nungs­wirt­schaft und Immo­bi­li­en­wirt­schaft; Haufe-Lexware; Energie&Management; IVV, Huss Medien; Motor­tech­ni­sche Zeit­schrift und Sprin­ger­Pro­fes­sio­nal; Sprin­ger Fachverlag; SHK Profi und tab, Bau­ver­lag; stadt+werk, k21

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