In einigen Bundesländern gibt es sie schon, ab Mai 2022 könnte sie bundesweit für alle Neubauten beschlossen werden: Da, wo geeignete Dächer entstehen, müssen sie mit Photovoltaikanlagen bestückt werden.
Energieerzeugung an Gebäuden und damit nah am Verbrauch ist auf vielen Wegen möglich. „Unabhängige dezentralere Versorgungsstrukturen in Form von Eigenstromerzeugung durch Mikro- oder Mini-BHKWs (Blockheizkraftwerke), Photovoltaikanlagen mit Solarelementen auf den Dächern, Windkraftanlagen und Biomasse- sowie Biogasanlagen sind sowohl im Firmen- als auch Privatkundensegment seit 2012 auf dem Vormarsch”, benennt einige die Springer-VS-Autorin Jennifer Kowallik in ihrem Buchkapitel Theoretische Ausgangsbasis: Stadtwerke und finanzielle Bürgerbeteiligung auf Seite 36.
Geht es nach der neuen Bundesregierung, soll gerade die Photovoltaik (PV) bei dieser Entwicklung eine Schlüsselstellung einnehmen. Im Koalitionsvertrag heißt es: „Alle geeigneten Dachflächen sollen künftig für die Solarenergie genutzt werden. Bei gewerblichen Neubauten soll dies verpflichtend, bei privaten Neubauten soll es die Regel werden. Bürokratische Hürden werden wir abbauen und Wege eröffnen, um private Bauherren finanziell und administrativ nicht zu überfordern.” …
Gekürzt. Geschrieben für Springer Professional. Der komplette Beitrag ist hier zu lesen.
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