Das novellierte Energiewirtschaftsgesetz soll eigentlich ein weiterer Meilenstein hin zu einer grünen Stromversorgung sein. Dirk Kaisers von Eaton sieht jedoch eher einen Aufschub.
Die neue Fassung des § 14a des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG), das mit Beginn des Jahres 2023 in Kraft trat, sieht eine Reduzierung der Netzentgelte für Verbraucher vor, die mit dem Netzbetreiber eine Vereinbarung über die netzorientierte Steuerung von steuerbaren Verbrauchseinrichtungen oder von Netzanschlüssen mit steuerbaren Verbrauchseinrichtungen abgeschlossen haben.
Doch die Novelle ist eher dafür geeignet, Reformen auf Verteilnetzebene weiter aufzuschieben. Warum das so ist, erklärt Dirk Kaisers, Segment Leader Distributed Energy Management EMEA bei Eaton.
springerprofessional.de: Warum ist der §14a EnWG ein zentraler Bestandteil der Energiewende und welche Auswirkungen hat er?
Dirk Kaisers: §14a EnWG zielt auf flexible Lasten und Assets ab und ist ein zentraler Bestandteil der Energiewende. Die neue Bundesregierung hat dies erkannt und es elegant an die BNetzA organisiert. Der Entwurf würde jedoch Verteilnetzbetreibern Zeit geben, um die Netzinfrastruktur auszubauen, anstatt aktiv an der Energiewende teilzunehmen, und das Thema von Netzvariablen, Netzentgelten und Tarifen auf 2029 schieben, ohne Druck auf Verteilnetzbetreiber auszuüben. Der Entwurf unterscheidet auch zwischen großen Anlagen wie Windparks und Solaranlagen, die in Hochspannungsnetzen betrieben werden, und Anlagen in Mittelspannungsnetzen, die sich auf die meisten PV-Anlagen beziehen. …
Gekürzt. Geschrieben für Springer Professional. Der komplette Beitrag ist hier zu lesen.
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