Weltweit werden Projekte zur Abscheidung und Einspeicherung von Kohlendioxid entwickelt und – in Ansätzen – realisiert. Wissenschaftler und auch das Umweltbundesamt sehen in der Technologie einen wesentlichen Pfeiler, um die Klimaziele überhaupt erreichen zu können. In Deutschland erschwert jedoch die rechtliche Lage eine Umsetzung.
Die Abscheidung und Speicherung von Kohlendioxid (Carbon Capturing and Storage, CCS) soll helfen, CO2 schon in Produktions- oder Verbrennungsprozessen einzufangen und nicht in die Atmosphäre gelangen zu lassen. Zur Abscheidung dienen vor allem Verfahren zur Gaswäsche, zur Einspeicherung das unterirdische Verpressen etwa in alte Gaslagerstätten. Forscher gehen davon aus, dass so 65 bis 80 Prozent des CO2 dauerhaft aus der Atmosphäre ferngehalten werden können.
In Deutschland ist für CCS das 2012 erlassene Kohlendioxid-Speicherungsgesetz (KSpG) bindend. Es lässt zwar die Erforschung, Erprobung und Demonstration zu, nicht jedoch eine umfassende Speicherung. Derzeit sind nur geringe Speichermengen eben zu Demonstrationszwecken erlaubt … . Dadurch kann CCS hierzulande auch nicht durch CO2-Preise, wie im Brennstoffemissionshandelsgesetz (BEHG) festgelegt, refinanziert werden. Entsprechend rückständig präsentiert sich Deutschland auch im internationalen Vergleich. …
Gekürzt. Geschreiben für ZfE – Zeitschrift für Energiewirtschaft, Ausgabe 01/2023. Der vollständige Beitrag ist nur dort zu lesen. Zum Probeabo geht es hier.
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