Fernwärme wird ein entscheidender Faktor im Komunalen Wärmeplan sein, Foto: Frank Urbansky

Kein kommu­naler Wärmeplan ohne Kommunikation

von | 22. August 2023

Der kommunale Wärmeplan wird verbindlich. Doch bevor es an die Daten­er­hebung und tech­nische Umsetzung geht, bedarf es einer gut orches­trierten Kommu­ni­kation mit allen Betei­ligten. Denn davon gibt es viele – mit zum Teil sehr unter­schied­lichen Inter­essen. Wie die Kommu­ni­kation hier gelingen kann, will ein White­paper zeigen.

Noch in diesem Sommer wird das „Gesetz zur kommu­nalen Wärme­planung und zur Dekar­bo­ni­sierung der Wärme­ver­sorgung“ verab­schiedet. Das ist ein Novum, denn bisher war es den Kommunen und ihren Versorgern über­lassen, wie sie die Zukunft ihrer Wärme­netze und der sonstigen Wärme­ver­sorgung gestalten wollen. Teilweise erfolgte über Landes­ge­setze jedoch bereits eine regionale Regulierung.

Vorreiter ist Baden-​Württemberg. Hier gilt ein entspre­chendes Gesetz seit 2021. Bis Ende des Jahres müssen alle Kommunen mit mehr als 20.000 Einwohnern einen Wärmeplan vorlegen. Drei weitere Bundes­länder haben bereits ähnliche Gesetze. Doch das neue Bundes­gesetz geht deutlich darüber hinaus. Größere Städte mit mehr als 20.000 Einwohnern müssen bis 2026 einen entspre­chenden Plan vorlegen, alle kleineren Kommunen bis 2028. …


Gekürzt. Geschrieben für Energie&Management. Erschienen in der Ausgabe 8/​2023. Der voll­ständige Beitrag ist nur dort zu lesen. Zum kosten­freien Probeabo, dem Arti­kelkauf oder den verschie­denen Abonnement-​Paketen geht es hier.

Frank Urbansky

Freier Jour­na­list und Fach­au­tor, unter anderem für die Fach­ma­ga­zine und Portale Brenn­stoff­spie­gel, Uniti; DW Die Woh­nungs­wirt­schaft und Immo­bi­li­en­wirt­schaft; Haufe-Lexware; Energie&Management; IVV, Huss Medien; Motor­tech­ni­sche Zeit­schrift und Sprin­ger­Pro­fes­sio­nal; Sprin­ger Fachverlag; SHK Profi und tab, Bau­ver­lag; stadt+werk, k21

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