Der kommunale Wärmeplan wird verbindlich. Doch bevor es an die Datenerhebung und technische Umsetzung geht, bedarf es einer gut orchestrierten Kommunikation mit allen Beteiligten. Denn davon gibt es viele – mit zum Teil sehr unterschiedlichen Interessen. Wie die Kommunikation hier gelingen kann, will ein Whitepaper zeigen.
Noch in diesem Sommer wird das „Gesetz zur kommunalen Wärmeplanung und zur Dekarbonisierung der Wärmeversorgung“ verabschiedet. Das ist ein Novum, denn bisher war es den Kommunen und ihren Versorgern überlassen, wie sie die Zukunft ihrer Wärmenetze und der sonstigen Wärmeversorgung gestalten wollen. Teilweise erfolgte über Landesgesetze jedoch bereits eine regionale Regulierung.
Vorreiter ist Baden-Württemberg. Hier gilt ein entsprechendes Gesetz seit 2021. Bis Ende des Jahres müssen alle Kommunen mit mehr als 20.000 Einwohnern einen Wärmeplan vorlegen. Drei weitere Bundesländer haben bereits ähnliche Gesetze. Doch das neue Bundesgesetz geht deutlich darüber hinaus. Größere Städte mit mehr als 20.000 Einwohnern müssen bis 2026 einen entsprechenden Plan vorlegen, alle kleineren Kommunen bis 2028. …
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