Foto: Dieter Schütz / pixelio.de

Einge­schlossene Passa­giere können immer mit ihrem Retter telefonieren

von | 15. November 2023

Aufzüge müssen funk­tio­nieren. Tun sie das nicht, ist schnelle Hilfe gefragt. Nach Norm und Gesetz muss innerhalb einer halben Stunde Abhilfe geschaffen werden. Das heißt aber nicht, dass der Aufzug danach wieder reibungslos funktioniert.

Aufzugs­aus­fälle sind hier­zu­lande äußerst selten – nicht zuletzt wegen der strengen Wartungs­zyklen, die der Gesetz­geber vorschreibt (und über die die IVV in einer späteren Ausgabe berichten wird).

Das wird auf verschiedene Weisen gewähr­leistet. Erstens wird die Notruf­funktion bei jeder Wartung durch Service-​Techniker überprüft, norma­ler­weise viermal im Jahr. Zweitens erfolgt eine jährliche Prüfung durch die eine zur Prüfung befähigte Person. Drittens überwacht die Aufzugs­anlage sich selbst mehrmals in der Woche und infor­miert das entspre­chende Serviceteam, das 24 Stunden zur Verfügung steht, über mögliche Probleme. Und schließlich müssen die Hersteller die Vorschriften der Betriebs­si­cher­heits­ver­ordnung einhalten.


Gekürzt. Geschrieben für IVV. Erschienen in der Ausgabe 11/​2023. Der voll­ständige Beitrag ist hier zu lesen. Zu einer kosten­freien Probe­ausgabe und zum IVV-​Newsletter geht es hier.

Frank Urbansky

Freier Jour­na­list und Fach­au­tor, unter anderem für die Fach­ma­ga­zine und Portale Brenn­stoff­spie­gel, Uniti; DW Die Woh­nungs­wirt­schaft und Immo­bi­li­en­wirt­schaft; Haufe-Lexware; Energie&Management; IVV, Huss Medien; Motor­tech­ni­sche Zeit­schrift und Sprin­ger­Pro­fes­sio­nal; Sprin­ger Fachverlag; SHK Profi und tab, Bau­ver­lag; stadt+werk, k21

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