Die Trinkwasserverordnung (TrinkwV) wurde komplett umstrukturiert und inhaltlich geändert – das bringt neue Verpflichtungen für die Wohnungswirtschaft mit sich. Sie müssen Mieter vor gesundheitsschädlichen Chemikalien schützen.
Die novellierte Fassung der Trinkwasserverordnung (TrinkwV) erfüllt letztlich Vorgaben der EU-Trinkwasserrichtlinie. Wasserversorger sind nun verpflichtet, mögliche Risiken und Bedrohungen umgehend zu identifizieren und zu beseitigen.
Eine Neuerung ist die chemische Überwachung von Trinkwasser auf per- und polyfluorierte Alkylsubstanzen (PFAS), zu denen mehr als 10.000 verschiedene Substanzen gehören, die sich in Produkten wie Outdoor-Kleidung oder beschichtetem Geschirr und in industriellen Prozessen finden. Einige dieser Substanzen könnten ins Trinkwasser gelangen. PFAS-Verbindungen sind äußerst stabil. Sie reichern sich in der Umwelt und in Lebewesen an und können gesundheitsschädlich sein. Der Grenzwert für PFAS wird in zwei Phasen implementiert. Ab dem 12.1.2026 gelten 0,1 Mikrogramm pro Liter (µg/l) als Summengrenzwert für eine Gruppe von 20 trinkwasserrelevanten PFAS-Substanzen. …
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