Autogas (LPG) soll seine Steuerbegünstigung schon ab 2019 verlieren, für Erdgas (CNG und LNG) bleibt sie weiter bestehen. Foto: Urbansky

Experten begrüßen Verlän­gerung der Erdgas-Steuerermäßigung

von | 23. Mai 2017

Die von der Bundes­re­gierung geplante Verlän­gerung der Ener­gie­steu­er­ermä­ßigung von Erdgas­kraft­stoff ist von Seiten der Wirt­schaft begrüßt worden.

Eigentlich wären die Steu­er­be­güns­ti­gungen für kompri­miertes und verflüs­sigtes Erdgas sowie für Flüs­siggas Ende des Jahres 2018 ausge­laufen. Mit dem Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Energiesteuer- und des Strom­steu­er­ge­setzes will die Bundes­re­gierung aber die Steu­er­be­güns­tigung für Compressed Natural Gas (CNG) und Liquefied Natural Gas (LNG) bis Ende 2026 verlängern. Ab 2024 ist eine sukzessive Absenkung vorgesehen.

Linke wollen weiter Autogas

Die Fraktion Die Linke fordert in einem Ände­rungs­antrag, die Steu­er­be­güns­tigung von Autogas (LPG) zu erhalten. LPG könne einen Beitrag zur Verrin­gerung von Luft­schad­stoffen vor allem im inner­städ­ti­schen Bereich leisten. Dieser Forderung der Fraktion die Linke schloss sich der Mine­ral­öl­wirt­schafts­verband in der Anhörung an: Die kurz­fristige Been­digung der steu­er­lichen Förderung für LPG läuft den gemein­samen Bemü­hungen von Politik, Wirt­schaft und Verbrau­chern zuwider, die Treib­haus­gas­emis­sionen im Verkehr zu senken.

Professor Thomas Heinze (Hoch­schule für Technik und Wirt­schaft des Saar­landes) sagte, durch den Einsatz von Flüs­siggas seien 15 bis 20 Prozent Kohlen­dioxid einsparbar. Es gebe keine Probleme mit Stick­oxiden (NOX) bei der Verwendung von LPG. LPG sei ein umwelt­freund­licher Kraft­stoff. Andreas Stücke (Flüssiggas-​Verband) erklärte, mit LPG werde ein Kraft­stoff verteuert, der Probleme lösen könne.

Unter­stützt wurde die Forderung nach Erhalt der Steu­er­be­güns­tigung von LPG-​Autogas auch von der Mittel­stän­di­schen Ener­gie­wirt­schaft. LPG leiste einen Beitrag zum Klima­schutz, während CNG seit Jahren trotz der Steu­er­be­güns­tigung an der mangelnden Akzeptanz durch die Verbraucher leide. Mehr als eine halbe Million Halter von Flüs­sig­gas­fahr­zeugen und die mittel­stän­di­schen Flüs­sig­gas­an­bieter würden darauf vertrauen, dass ihre Inves­ti­tionen nicht entwertet würden. Von der Deutschen Ener­gie­agentur (dena) hieß es, Erdgas verbrenne deutlich schad­stoff­ärmer als andere fossile Energieträger.

Die Initiative Zukunft Erdgas erklärte in einer Anhörung des Finanz­aus­schusses, gerade im Nutz­fahr­zeug­be­reich, der für ein Drittel der Schad­stoff­emis­sionen im Verkehrs­sektor verant­wortlich sei, könne Erdgas als Kraft­stoff zu einer unmit­tel­baren, spürbaren Entlastung führen. Durch Einsatz inno­va­tiver Tech­no­logien wie Power-​to-​Gas entwickle sich Erdgas auch immer stärker zu einem Partner der Energiewende.

Besteuerung in der Raffinerie

Mehrere Sach­ver­ständige protes­tierten gegen die vorge­sehene Besteuerung von Erdgas beim Einsatz im Raffi­ne­rie­prozess. Dies würde zu einem Wett­be­werbs­nachteil für deutsche Raffi­nerien führen, da dieser Verbrauch in den meisten anderen EU-​Ländern steu­erfrei sei, erklärte etwa der Mine­ral­öl­wirt­schafts­verband. Auch der Verband der chemi­schen Industrie sprach von zahl­reichen Abgren­zungs­fragen und fragte außerdem, warum das Mischen von fremd­be­zo­genen Ener­gie­er­zeug­nissen mit innerhalb des Betriebs­ge­ländes selbst herge­stellten Ener­gie­er­zeug­nissen nicht als Herstellung gelten soll.

Grund­sätzlich Stellung zur Ener­gie­be­steuerung in Deutschland bezog Professor Andreas Löschel (West­fä­lische Wilhelms-​Universität Münster). Eine einheit­liche Kohlendioxid-​Bepreisung für alle Wirt­schafts­ak­teure wäre ein sinn­volles Leit­in­strument der Ener­gie­wende, sagte Löschel und empfahl zugleich entspre­chende Ände­rungen für die Erdgasbesteuerung.

Einheit­licher CO2-​Preis besser

Sarah Rieseberg (Aepo consult) kriti­sierte, dass die pauschale Subven­tio­nierung der Indus­trie­un­ter­nehmen fort­ge­setzt werde. Die Verlän­gerung der redu­zierten Erdgas­be­steuerung sei nicht ausrei­chend rich­tungs­weisend und ersetze keine syste­ma­tische Kraft­stoff­be­steuerung nach dem Kohlendioxid-​Gehalt. Sie erinnerte auch daran, dass die Emis­sionen in Deutschland heute höher seien als 1990.

Das Forum Ökologisch-​Soziale Markt­wirt­schaft sprach sich ebenfalls für einen sektor­über­grei­fenden CO2-​Preis aus. Dieser solle zunächst 30 Euro pro Tonne betragen. Der Staat solle Eingriffe in den Markt vermeiden und bei der Besteuerung tech­no­lo­gie­neutral vorgehen, ohne Kosten­vor­teile für einzelne Kraft­stoffe zu schaffen, empfahl das Forum.

Frank Urbansky

Freier Jour­na­list und Fach­au­tor, unter anderem für die Fach­ma­ga­zine und Portale Brenn­stoff­spie­gel, Uniti; DW Die Woh­nungs­wirt­schaft und Immo­bi­li­en­wirt­schaft; Haufe-Lexware; Energie&Management; IVV, Huss Medien; Motor­tech­ni­sche Zeit­schrift und Sprin­ger­Pro­fes­sio­nal; Sprin­ger Fachverlag; SHK Profi und tab, Bau­ver­lag; stadt+werk, k21

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