Foto: Mejidori / Wikimedia

Bedarf an Biokraft­stoffen geht leicht zurück

von | 16. Januar 2017

Der Anteil von Biokraft­stoffen am gesamten Kraft­stoff­bedarf ist leicht rück­läufig. Wie die Bundes­re­gierung mitteilt, konnten 2015 5,2 Prozent des Kraft­stoff­be­darfs durch Biokraft­stoffe abgedeckt werden. Ein Jahr zuvor hatte der Anteil bei 5,4 Prozent gelegen.

Absatz leicht gesunken

Abgesetzt wurden 2015:

  • Biodiesel: 2 Millionen Tonnen Biodiesel (2014: 1,97 Millionen Tonnen)
  • Bioethanol: 1,2 Millionen Tonnen (2014: 1,23 Millionen Tonnen)
  • Hydriertes Pflan­zenöl (HVO): 0,17 Millionen Tonnen (2014: 0,34 Millionen Tonnen)

Alle vorge­nannten Biokraft­stoffe konnten 2015 rund 5,2 (2014: 5,4) ener­ge­tische Prozent des Kraft­stoff­be­darfs abdecken.

Biokraft­stoff­quote bei 6,25 %

Mit der Biokraft­stoff­quote wurde die Mine­ral­öl­wirt­schaft verpflichtet, einen Mindest­anteil an Biokraft­stoffen in den Verkehr zu bringen. Die Quote konnte dabei sowohl durch Beimi­schung von Biokraft­stoff zu fossilem Kraft­stoff als auch durch Biorein­kraft­stoffe erfüllt werden. Zulässig war auch eine vertrag­liche Über­tragung der Quoten­pflicht auf Dritte (sog. Quoten­handel). Die Gesamt­quote lag in den Jahren 2010 bis 2014 bei 6,25 ener­ge­ti­schen Prozent.

Durch das Zwölfte Gesetz zur Änderung des Bundes-​Immissionsschutzgesetzes vom 20. November 2014 wurde der Umstieg von der Biokraftstoff- auf die Treib­haus­gas­quote angepasst und präzi­siert. Zum 1. Januar 2015 wurde die Quote von der ener­ge­ti­schen Bewertung auf die Netto-​Treibhausgasminderung als Bezugs­größe umge­stellt. Seit dem Jahr 2015 haben nach dem Bundes-​Immissionsschutzgesetz Verpflichtete sicher­zu­stellen, dass die Treib­haus­gas­emis­sionen der von ihnen in Verkehr gebrachten fossilen Otto- und Diesel­kraft­stoffe um 3,5 Prozent, ab 2017 um 4 Prozent und ab 2020 um 6 Prozent gegenüber einem Refe­renzwert gemindert werden. Eine steu­er­liche Begüns­tigung von biogenen Anteilen in Gemischen mit fossilen Kraft­stoffen ist infolge der Umstellung des Förder­rahmens bereits seit Anfang des Jahres 2007 grund­sätzlich nicht mehr möglich. Die Steu­er­be­güns­tigung für Biorein­kraft­stoffe ist Ende des Jahres 2012 weitest­gehend ausgelaufen.

Steu­er­ent­lastung für Substitute

Seit 2013 kann für reinen Biodiesel und Pflan­zen­öl­kraft­stoff sowie für andere reine Biokraft­stoffe, die fossilen Diesel­kraft­stoff substi­tu­ieren sollen, eine Steu­er­ent­lastung in Höhe von 2,14 Cent pro Liter beantragt werden. Damit besteht die theo­re­tische Möglichkeit, dass über eine Steu­er­be­güns­tigung der nied­rigere Ener­gie­gehalt dieser Biorein­kraft­stoffe gegenüber fossilem Diesel ausge­glichen wurde.

Steu­er­liche Sonder­re­ge­lungen exis­tierten für als Kraft­stoff einge­setztes Biomethan, BtL-​Kraftstoffe und Zellulose-​Ethanol. Diese Biokraft­stoffe konnten bis Ende des Jahres 2015 sowohl als Bestandteil von Gemischen mit fossilen Kraft­stoffen als auch in Reinform voll­ständig von der Steuer entlastet werden. Bei BtL-​Kraftstoffen und Zellulose-​Ethanol war sogar eine Anrechnung auf die Biokraft­stoff­quote neben der steu­er­lichen Entlastung möglich. Des Weiteren bestand eine Steu­er­ent­las­tungs­mög­lichkeit für den Bioetha­nol­anteil in Kraft­stoffen mit einem Bioetha­nol­anteil von mindestens 70 Volu­men­prozent (v. a. E85-​Kraftstoff). Biokraft­stoffe, die seit Beginn des Jahres 2011 in der Bundes­re­publik Deutschland in Verkehr gebracht werden, konnten im Übrigen nur dann über die Biokraft­stoff­quote oder steu­erlich gefördert werden, wenn diese die Anfor­de­rungen der Biokraftstoff-​Nachhaltigkeitsverordnung erfüllen.

Biokraft­stoffe müssen Umwelt schützen

Die Bundes­re­gierung geht in dem Bericht auch auf Umwelt­ef­fekte ein. Der Anbau von Biomasse dürfe keine besonders schüt­zens­werten Flächen wie Regen­wälder zerstören. Dafür gebe es weltweit geltende Vorschriften, die eine direkte Gefährdung ökolo­gisch wert­voller Flächen verhindern sollten.
Inzwi­schen seien auch Rege­lungen zur Proble­matik der indi­rekten Land­nutzung getroffen worden. Es sei jedoch nicht ausge­schlossen, dass Biomasse für ener­ge­tische Zwecke auf Flächen produ­ziert werde, die vorher für die Produktion von Lebens- und Futter­mitteln genutzt worden seien. Deren Produktion werde dann zumindest teilweise in Gebiete mit hohem Kohlen­stoff­be­stand (Wälder, Moore) oder mit hoher biolo­gi­scher Vielfalt verdrängt.


Über den Strom­bedarf von Elek­tro­autos, die auch ein Zukunfts­modell für die Mobilität sind, schreibt Energieblogger-​Kollege Rüdiger Paschotta hier auf seinem Blog RP-Energie-Lexikon.

Frank Urbansky

Freier Jour­na­list und Fach­au­tor, unter anderem für die Fach­ma­ga­zine und Portale Brenn­stoff­spie­gel, Uniti; DW Die Woh­nungs­wirt­schaft und Immo­bi­li­en­wirt­schaft; Haufe-Lexware; Energie&Management; IVV, Huss Medien; Motor­tech­ni­sche Zeit­schrift und Sprin­ger­Pro­fes­sio­nal; Sprin­ger Fachverlag; SHK Profi und tab, Bau­ver­lag; stadt+werk, k21

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