Heizkraftwerk Heilbronn. Foto: Daniel Meier-Gerber / EnBW

Mono­pol­kom­mission sieht Kapa­zi­täts­re­serve äußerst kritisch

von | 7. Oktober 2015

Das Sonder­gut­achten „Energie 2015: Ein wett­be­werb­liches Markt­design für die Ener­gie­wende“ der Mono­pol­kom­mission sieht das Konzept der Bundes­re­gierung für den Strom­markt 2.0 kritisch und mit zahl­reichen Risiken behaftet. 

Nur wenn bei der Ausge­staltung der Ener­gie­wende konse­quent auf wett­be­werb­liche Instru­mente gesetzt wird, werden die Kosten der Ener­gie­wende wirksam begrenzt“, so der Vorsit­zende der Mono­pol­kom­mission, Daniel Zimmer. Generell solle der Markt so gestaltet werden, dass ein Netz­ausbau aufgrund von Effizienz durch Markt­fä­higkeit auf ein Minimum beschränkt werde.

Besonders schlecht kommt die Kapa­zi­täts­re­serve weg, mit deren Hilfe alte Kohle­meiler das Stromnetz stabi­li­sieren sollen. Da die Reserve mit erheb­lichen Effi­zi­enz­ri­siken verbunden sei, solle sie an enge Bedin­gungen geknüpft werden, in der Größe beschränkt sein und nur temporär als Instrument genutzt werden.

Kein Vorteil für CO2-Reduktion

Nach Meinung der Kommission generiere dieser tech­no­lo­gie­spe­zi­fische Eingriff hohe Kosten, im Gegenzug habe er jedoch keinerlei Auswir­kungen auf den Gesamt­umfang des CO2-​Ausstosses, da dieser durch den EU-​Emissionshandel vorge­geben sei.

Moniert wird auch der im Refe­ren­ten­entwurf des Strom­markt­ge­setzes vorge­sehene und vom Bundes­kar­tellamt zu erstel­lende Markt­macht­be­richt. Dieser ziele darauf ab, einen Teil der Unter­nehmen von der Miss­brauchs­kon­trolle auszu­nehmen. Dies könnte zu über­höhten Preisen und lang­fristig zu neuen Über­ka­pa­zi­täten führen.

Ausschreibung für alle

Begrüßt wird hingegen das Ausschrei­bungs­modell, das sich aber nach den ersten zwei Runden noch am Markt bewähren muss. Die Mono­pol­kom­mission gibt jedoch zu bedenken, dass der System­wechsel ohne geeignete Rahmen­be­din­gungen keine nennens­werten Verbes­se­rungen mit sich bringt. Besonders kritisch wird bemerkt, dass das neue Ausschrei­bungs­system nach wie vor nach Tech­no­logien diffe­ren­zierte Auktionen vorsieht. Durch tech­no­lo­gie­neu­trale Ausschrei­bungen würde hingegen Wett­bewerb zwischen Erzeu­gungs­tech­no­logien entstehen, der eine effi­zi­entere Erzeugung von Strom aus erneu­er­baren Energien ermög­lichen und einem weiteren Kosten­an­stieg für die Verbraucher entge­gen­wirken würde. Zuletzt hoffte die Biogas­branche von diesem Modell zu parti­zi­pieren, da sie nach den bishe­rigen Planungen davon ausge­schlossen ist.

Vorschaubild: Das Heiz­kraftwerk Heilbronn der EnBW bleibt mit seinen 125 MW als Reser­ve­kraftwerk erhalten. Generell wird diese Kapa­zi­täts­re­serve von der Mono­pol­kom­mission kritisch gesehen. Foto: Daniel Meier-​Gerber /​EnBW

Frank Urbansky

Freier Jour­na­list und Fach­au­tor, unter anderem für die Fach­ma­ga­zine und Portale Brenn­stoff­spie­gel, Uniti; DW Die Woh­nungs­wirt­schaft und Immo­bi­li­en­wirt­schaft; Haufe-Lexware; Energie&Management; IVV, Huss Medien; Motor­tech­ni­sche Zeit­schrift und Sprin­ger­Pro­fes­sio­nal; Sprin­ger Fachverlag; SHK Profi und tab, Bau­ver­lag; stadt+werk, k21

0 Kommentare

EnWiPo
EnWiPo
„Wir ziehen immer häufiger Abwärme oder Abwasser in Betracht“

Wir ziehen immer häufiger Abwärme oder Abwasser in Betracht“

Seit diesem Jahr gilt das Gesetz zur kommunalen Wärmeplanung und Dekarbonisierung der Wärmenetze. Bis 2028 müssen alle Kommunen eine solche Planung vorlegen. Im Interview erklärt Jannik Hartfil, Fachgebietsleiter Kommunale Wärmeplanung bei dem Energienetzbetreiber EWE...

„Wir ziehen immer häufiger Abwärme oder Abwasser in Betracht“

Wir ziehen immer häufiger Abwärme oder Abwasser in Betracht“

Seit diesem Jahr gilt das Gesetz zur kommunalen Wärmeplanung und Dekarbonisierung der Wärmenetze. Bis 2028 müssen alle Kommunen eine solche Planung vorlegen. Im Interview erklärt Jannik Hartfil, Fachgebietsleiter Kommunale Wärmeplanung bei dem Energienetzbetreiber EWE...