1,3 Millionen Haushalte und somit gerade mal 3 % aller Haushalte, so schätzt die Bundesregierung, bekommen einen Zwangs-Smart-Meter im Rahmen der Digitalisierung der Energiewende. Grund ist deren Verbrauch von mehr als 6.000 kWh im Jahr.
Dabei ist der Nutzen umstritten. Bei unseren niederländischen Nachbarn gab es ähnliches. Eine dortige Kosten-Nutzen-Prognose ergab Einsparungen von 3,2 % bei Strom und von 3,7 Prozent bei Gas. Die Realität jedoch war deutlich trüber. Nur 0,6 % wurden beim Strom und 0,9 % beim Gas eingespart, so ein Monitoring.
Zwar ist für Verbraucher unter 6.000 kWh, und das sind immerhin 97 % aller Verbraucher, kein Zwangseinbau vorgesehen. Dennoch ist der hier auch vorstellbar. Das Kabinett nennt dafür in einer Antwort auf Anfrage der Grünen folgende Voraussetzungen:
- wenn der Verbraucher selbst dies freiwillig veranlasst,
- der Liegenschaftsinhaber die gesamte Liegenschaft mit intelligenten Messsystemen modernisiert (auch gegen den Willen der betreffenden Verbraucher, für die allerdings keine Mehrkosten entstehen dürfen),
oder - der grundzuständige Messstellenbetreiber die Option nutzt, auch in diesem Verbrauchsbereich intelligente Messsysteme unter Einhaltung der oben geschilderten besonders niedrigen Preisobergrenzen einzubauen (auch gegen den Willen der betreffenden Verbraucher).
Damit ist auch hier die Tür fürs Zwangs-Smart-Metering wenigstens etwas geöffnet.
Zu den Kosten für die betroffenen Verbraucher:
2016 wurden von der Bundesnetzangentur für einen Standard-Haushaltszähler (Eintarifzähler) für den Messstellenbetrieb durchschnittliche Entgelte in Höhe von 11,12 Euro (13,23 Euro inklusive MwSt.) ermittelt. Diese sind jedoch von ihrem Ausstattungsumfang her nicht vergleichbar mit den modernen Messeinrichtungen. Für die hat die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Ernst&Young in einer für das Bundeswirtschaftsministerium angefertigten Kosten-Nutzen-Analyse übliche Entgelte für Messung und Messstellenbetrieb in Höhe von durchschnittlich 18,01 Euro (3,35 Euro für die Messung und 14,66 Euro für den Messstellenbetrieb) ausgewiesen; inklusive gesetzlicher Mehrwertsteuer wären dies 21,43 Euro. Deswegen sollte die Preisobergrenze für den Messstellenbetrieb 20 Euro inklusive Mehrwertsteuer nicht übersteigen. Dies liegt jedoch in den Händen der Netzbetreiber.
Mit der nächst höheren Stufe heimischer Vernetzung, dem Smart home, befasst sich Energieblogger-Kollege Björn Katz hier auf seinem Blog Stromauskunft.
Ob nun immer alle mit technologischem Fortschritt glücklich werden ? Nun ja die „Vernetzung” jeglicher Lebensäußerung findet aktuell bereits statt.
Kann da etwas, was jemand nur anlässlich der jährlichen Stromendabrechnung auf dem Schirm hat, ernsthaft verhindert werden wollen ? Wer sich wenigstens monatlich seinen Verbrauch betrachtet, wird wohl eher sinnvolle Vermeidungsstrategien entwickeln können, als derzeit alle, welche auf Anfrage noch nichteinmal wissen wo ihr „Ferraris-Zähler” sein Dasein fristet – geschweige denn, wie dessen kostenpflichtiger Zählerstand ihr Leben beeinflusst.
Der Kampf sollte sich nicht gegen diese neuen Messeinrichtungen richten, sondern eher darauf konzentrieren zu hohe Folgekosten für die Verbraucher zu bekämpfen.
Wem an Einsparungen – sozusagen bundesweit – gelegen ist, wird feststellen der Eigenverbrauch dieser schwarzen Kisten ist durchaus nicht unerheblich und wer zahlt diesen Mehrverbrauch, wenn nicht der Kunde versteckt in den Gebühren. Selbst diese Ersparnis wird nicht weitergegeben werden – OK ich glaube auch an den Osterhasen…
Was ganz sicher erforderlich ist, sind Reglungen wem die Fülle der Daten gehören sollen – dem Betreiber des privaten Netzwerks dahinter ? Oder in Gänze dem betreffenden EVU ? Dem sollte ein Riegel vorgeschoben werden – nur ausschließlich die für Abrechnung notwendigen Daten stehen dem EVU zu – nicht aber alles was in 10.000 Schritten pro kWh so eine Smartmeter über den Nutzer zu berichten weiß.
Meine seit nunmehr >4 Jahre vorhandenen 2 Smartmeter mit zusammen 4 Registern könnten das – da es bislang keinerlei vernünftige Anbindung für das hauseigene Netzwerk gibt in unserem „High technology Country”, lese ich die Werte quasi „händisch ab”. Bisher einmal ein ganzes Jahr einmal täglich, um Vergleichszahlen für Berechnungen zu erhalten. Bei einer Überschusseinspeisung sind die Dinger sowieso Pflicht.
Da wäre noch die Frage der Sicherheit – wie viel „weltweite Vernetzung” ist hier notwendig oder besser gerade noch vernünftig ? Wer diese Frage nicht versteht, empfehle ich den Roman von Marc Elsberg „BLACKOUT – Morgen ist es zu spät” als Hintergrundmaterial. Durchaus realistisch, besonders, seit ich weiß, zumindest die „italienischen Smartmeter” gibt es tatsächlich und bis Dato wurde dort nix unternommen um eine Verwirklichung dieser (noch) Fiktion zu verhindern.…
Sehr geehrter Herr Urbansky,
eigentlich wollte ich auf einen Kommentar verzichten. Der Ausdruck „Zwangs”-Smart-Meter hatte mich gestört, weil er eine völlig ungerechtfertigte Wertung darstellt, die bei 3% betroffener Haushalte mit hohem Verbrauch (> 6000 kWh) maßlos übertrieben ist. In anderen EU-Ländern (Italien, Schweden, Frankreich, Spanien, UK) werden 100% „zwangsbeglückt”, ohne dass dort ein Hahn danach krähen würde.
Jetzt mein Punkt: Der Kenner sieht, dass das Bild keine Stromzähler (Bildunterschrift), sondern vermutlich ausländische (engl.) Gaszähler zeigt!