Foto: Urbansky

Solar­an­lagen mieten statt kaufen

von | 16. Mai 2016

Solar­strom­an­lagen sind bei Eigen­heim­be­sitzern angesagt. Kein Wunder, bieten sie zwei Optionen. Zum einen machen sie den Haus­be­sitzer in gewissem Umfang unab­hängig von den Ener­gie­ver­sorgern. Zum anderen rentieren sie sich finan­ziell, wenn eine gewisse Über­pro­duktion erzielt wird. 

Diese speisen die Anla­gen­be­treiber dann gegen Entgelt in das Stromnetz ein. Wurde die Dimension der Anlage richtig kalku­liert, kann es sein, dass sie vom ersten Tag an einen Gewinn erwirt­schaftet. Obwohl es reichlich Förder­mittel für den Bau einer Solar­anlage gibt, stellt der Kauf dennoch zunächst eine finan­zielle Belastung dar.

Miete bietet ein All-​inclusive Paket

Der Besitzer einer Solar­anlage muss nicht nur den Anschaf­fungs­preis bezahlen oder finan­zieren. Dazu kommt die entspre­chende Versi­cherung. Geht ein Modul kaputt, ohne, dass es ein Versi­che­rungsfall ist, hat er zum einen die Kosten für ein neues Modul, zum anderen einen Verdienst­ausfall hinsichtlich der Einspeisung über­zäh­ligen Stroms ins Netz. Dazu kommen eventuell noch Kosten, falls er auf Strom­lie­fe­rungen durch den Versorger zurück­greifen muss.

Der neue Weg, Solar­an­lagen zu mieten, bietet hier deutliche Vorteile. In der Miete sind nicht nur die Kosten für die Anlage selbst enthalten, sondern auch die Prämie für die Versi­cherung, mögliche Kosten für Repa­ra­turen sowie eine Ausfall­ent­schä­digung im Fall des Defektes der Anlage. Die Miet­ver­träge laufen in der Regel zehn Jahre, danach entscheidet der Haus­be­sitzer, ob die Anlage weiter bestehen soll oder wieder abgebaut wird. Für den Haus­be­sitzer entstehen darüber hinaus auch keine weiteren Kosten für den Auf- oder Abbau der Anlage.

Strom­ver­sorger als Ansprechpartner

Die meisten Strom­ver­sorger haben erkannt, dass die Nutzung von Solar­strom zwangs­läufig zu einem Rückgang des von ihnen verkauften Stroms führt. Es bedurfte also eines neuen Geschäfts­mo­dells, welches dem Wunsch vieler Haus­be­sitzer nach eigener Strom­erzeugung entgegen kam.

Strom­erzeuger arbeiten nach betriebs­wirt­schaft­lichen Prin­zipien. Es lässt sich also leicht nach­voll­ziehen, dass sie an der Vermietung einer Solar­anlage Geld verdienen. Eine solche Anlage für ein durch­schnitt­liches Einfa­mi­li­enhaus kostet rund 12.000 Euro. Der Hauptteil entfällt dabei mit rund 8.000 Euro auf die Module, der Wech­sel­speicher schlägt mit ca. 2.000 Euro zu Buche. Es müssten also rund 12.000 Euro finan­ziert werden, die oben genannten möglichen Folge­kosten sind noch nicht berücksichtigt.

Der Miet­aufwand für eine vergleichbare Anlage läuft bei 100 bis 120 Euro aus. Darüber hinaus fördert der Staat auch gemietete Anlagen. Wer ein Wert­pa­pier­depot sucht, kann auf einen der zahl­reichen Anbie­ter­ver­gleiche, beispiels­weise www​.broker​ver​gleich​.net zurück­greifen. Wer auf der Suche nach einem Vermieter für Solar­an­lagen ist, hat inzwi­schen schon ähnliche Portale zur Verfügung. Es kann aber auch lohnenswert sein, bei einer der Banken, die nicht nur Brokerage betreiben, sondern auch Finan­zie­rungen anbieten, nach einem Solar­kredit zu schauen – am Ende ist alles eine Kalkulation.

Frank Urbansky

Freier Jour­na­list und Fach­au­tor, unter anderem für die Fach­ma­ga­zine und Portale Brenn­stoff­spie­gel, Uniti; DW Die Woh­nungs­wirt­schaft und Immo­bi­li­en­wirt­schaft; Haufe-Lexware; Energie&Management; IVV, Huss Medien; Motor­tech­ni­sche Zeit­schrift und Sprin­ger­Pro­fes­sio­nal; Sprin­ger Fachverlag; SHK Profi und tab, Bau­ver­lag; stadt+werk, k21

0 Kommentare

EnWiPo
EnWiPo
„Wir ziehen immer häufiger Abwärme oder Abwasser in Betracht“

Wir ziehen immer häufiger Abwärme oder Abwasser in Betracht“

Seit diesem Jahr gilt das Gesetz zur kommunalen Wärmeplanung und Dekarbonisierung der Wärmenetze. Bis 2028 müssen alle Kommunen eine solche Planung vorlegen. Im Interview erklärt Jannik Hartfil, Fachgebietsleiter Kommunale Wärmeplanung bei dem Energienetzbetreiber EWE...

„Wir ziehen immer häufiger Abwärme oder Abwasser in Betracht“

Wir ziehen immer häufiger Abwärme oder Abwasser in Betracht“

Seit diesem Jahr gilt das Gesetz zur kommunalen Wärmeplanung und Dekarbonisierung der Wärmenetze. Bis 2028 müssen alle Kommunen eine solche Planung vorlegen. Im Interview erklärt Jannik Hartfil, Fachgebietsleiter Kommunale Wärmeplanung bei dem Energienetzbetreiber EWE...