Neugründungen von Energiegenossenschaften werden immer seltener. 2015 wurden lediglich noch 40 gegründet – im Vergleich zum Vorjahr ein Rückgang um 25 %, so die Jahresumfrage Energiegenossenschaften vom DGRV – Deutscher Genossenschafts- und Raiffeisenverband und der Agentur für Erneuerbare Energien (AEE).
Nach Ansicht des DRGV schränken vor allem die wirtschaftlichen Grenzen für neue Photovoltaikprojekte die Aktivitäten der Energiegenossen deutlich ein. Die Ausschreibungen im EEG seien eine weitere Hürde. Zwar wurde im neuen EEG hier nochmals auf Druck der SPD etwas gegengesteuert. Die Genossenschaften sollen bei Ausschreibungen besser gestellt werden als Stromkonzerne. Sie müssen keine teure Emissionsschutzgenehmigung vor Beginn einer Auktion vorlegen. Und Mieter bleiben in Häusern mit Solaranlagen, die oftmals von Genossenschaften betreiben werden, von der Ökostromumlage befreit.
Ob das reicht, ist zweifelhaft. Die ersten vier Ausschreibungsrunden für Photovoltaik-Freiflächen-Anlagen ließen die Genossen hinten anstehen. Lediglich 0,22 Prozent der bezuschlagten Gebote nach Leistung entfielen auf Energiegenossenschaften. Entsprechend kritisch wird nun die Einführung von Ausschreibungen für Windenergie durch das EEG 2016 gesehen – trotz der vom Gesetzgeber vorgeschlagenen Bürgerenergieregel. Hiernach sollen Bürgerenergiegesellschaften in einer frühzeitigen Planungsphase in die Ausschreibung gehen können.
Doch genau da sieht der DRGV noch eine weitere Gefahr: Nach einem Zuschlag zum frühen Planungszeitpunkt kann das Projekt im weiteren Prozess bis zur Genehmigung aus unterschiedlichen Gründen scheitern. Dann würde die Bürgerenergiegesellschaft unverschuldet ihre Planungskosten verlieren und müsste zusätzlich noch eine Strafe zahlen. Das können bis zu 45.000 Euro pro Anlage sein.
Eine Möglichkeit, wie Bürger auch außerhalb von Genossenschaften an der Energiewende beteiligt werden können, wird hier von den Energieblogger-Kollegen auf dem Blog Milk the Sun beschrieben.
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