Erst die EnEV, dann das EEWärmeG. Über Mangel an Arbeit können die Energiepolitiker in Berlin nicht klagen. Doch wird ein Gesetz, das die Einspeisung von Erneuerbaren Energien im Wärmemarkt regelt, überhaupt noch gebraucht?
Experten meinen: Nein, die EnEV allein reicht aus! Doch was würde das für den Mineralölhandel bedeuten?
Ob das EEWärmeG verschwindet, ist nicht ausgemacht. In Berlin werden derzeit zwei weitere Möglichkeiten vom Wirtschaftsministerium diskutiert: das Gesetz fortschreiben und das
Gesetz unverändert beibehalten. Letzteres dürfte die aussichtsloseste Variante sein. „Es ist davon auszugehen, dass zumindest mit weiterer Verschärfung der EnEV-Anforderungen es nicht mehr nötig sein wird, parallel dazu eine gesonderte Regelung weiterzuführen zu einer Quote für erneuerbar erzeugte Wärme“, so Horst-Peter Schettler-Köhler, Referatsleiter im Bundesamt für Bauwesen und Raumordnung. Im Sommer gibt es dazu eine Expertenanhörung vorm zuständigen Wirtschaftsausschuss im Bundestag.
Bis dahin mag sich im zuständigen Bundeswirtschaftsministerium niemand konkret äußern. Immerhin: „Energieeinsparungsgesetz (EnEG), Energieeinsparverordnung (EnEV) und Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz (EEWärmeG) sollen strukturell neu konzipiert und in einem Regelungswerk zusammengeführt werden. Ziel ist ein aufeinander abgestimmtes Regelungssystem für die energetischen Anforderungen an Neubauten, an Bestandsgebäude und an den Einsatz erneuerbarer Energien zur Wärmeversorgung. Maßgeblich für den Zeitplan ist die Vorgabe des EnEG, den Niedrigstenergiegebäudestandard für Neubauten – also die technisch und wirtschaftlich machbaren Mindestanforderungen an das Niedrigstenergiegebäude – bis Ende 2016 festzulegen. Der Gesetzentwurf wird derzeit erarbeitet“, so das Ministerium auf Anfrage dieser Zeitschrift. Doch egal, wie der Abgleich ausgeht – Fakt ist, dass die EnEV deutlich mehr Gewicht haben wird. …
Abschaffung wäre logisch
Das rein Faktische spricht für eine Abschaffung des EEWärmeG. Mit ihm sollte bis 2020 der Erneuerbaren-Anteil im Wärmemarkt auf 14 Prozent gehoben werden. Aktuell liegt er bereits bei 12 Prozent. Der Zweite Erfahrungsbericht zum Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz der Bundesregierung rechnet damit, dass in vier Jahren sogar 16 Prozent Erneuerbare deutsche Stuben, öffentliche Gebäude und Firmen wärmen. …
EWärmeG kein Vorbild
Bliebe noch die Art der CO2-Orientierung. Baden-Württemberg mit seinem EWärmeG und einer Erneuerbaren-Wärme-Pflicht von 15 Prozent auch im Bestand dient nicht als Vorbild. Ein entsprechender Antrag der Grünen wurde erst im April vom zuständigen Bundestagsausschuss abgelehnt. Der Grund war wenig verwunderlich. Die CDU/CSU betonte, dass sich die Maßnahmen schon auf Landesebene nicht durchgesetzt hätten. Die SPD hingegen meinte, dass man das baden-württembergische Modell nicht auf Bundesebene übertragen solle, da es eine Konkurrenz zu dem bestehenden Marktanreizprogramm (MAP) geschaffen würde. …
Geschrieben für Brennstoffspiegel. Der vollständige Beitrag ist nur in der Ausgabe 06/2016 zu lesen. Zum kostenfreien Probeabo geht es hier.
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