Die Energiewirtschaft hat bei den PV-Ausschreibungen die Nase vorn. Foto: EnBW / Uli Deck

Letzte PV-​Ausschreibung würgt Bürger­en­ergie ab

von | 13. Dezember 2016

Die sechste und letzte PV-​Ausschreibung für Frei­flächen nach altem Recht war vollends desil­lu­sio­nierend für die Ener­gie­wende in Bürgerhand. Die Ergeb­nisse wurden im Dezember von der Bundes­netz­agentur (BNetzA) veröffentlicht.

Bezu­schlagt wurden demnach insgesamt 27 Projekte mit 165 MW Gesamt­umfang.
Der Zuschlag erfolgte dieses Mal ausschließlich an auf PV-​Energie spezia­li­sierte Projekt­ent­wickler und ‑betreiber, darunter illustre Namen wie DSW Solar, Enerparc oder IBC Solar. Juris­tische Einzel­per­sonen oder Genos­sen­schaften kamen gar nicht zum Zuge. Die Akteurs­vielfalt, wie von vielen Kritikern des Auschrei­bungs­mo­dells befürchtet, leidet also nicht nur, sie wird zugunsten einer einzigen Art von Projekt­ent­wicklern regel­recht einge­schränkt. Diese agieren übrigens fast ausschließlich als AG, GmbH oder GmbH & Co KG.

Kaum noch Ausschlüsse

Das zeigt sich auch indirekt an der Ausschluss­quote von weniger als 10 %. Die wird von der BNetzA bejubelt, da sie in der Vergan­genheit teils deutlich höher lag. Sie ist eher ein Indiz dafür, dass sich andere Akteure als die Projekt­ent­wickler schon gar nicht mehr die Mühe machen, sich an einer­Aus­schreibung zu betei­ligen, weil sie zuvor entweder ausge­schlossen wurden oder keinen Zuschlag erhielten.

Immerhin – der Zuschlagswert liegt bei 6,90 ct/​kWh und ist damit zur Vorrunde (7,25 ct/​kWh) erneut gesunken. Der höchste Gebotswert, der noch einen Zuschlag erhalten konnte, lag mit 7,17 ct/​kWh leicht unter dem Durch­schnittswert der Vorrunde. Der nied­rigste Gebotswert lag bei 6,26 ct/​kWh.

Zukünftig Bürger­wind­pro­jekte an Land?

Ab kommenden Jahr gelten neue Ausschrei­bungs­richt­linien auf Grundlage des neuen EEG. Für die dann geltenden Ausschrei­bungen für alle PV-​Anlagen und Onshore-​Wind-​Anlagen ab 750 kW sowie Biomasse ab 150 kW war das bisherige PV-​Freiflächenmodell mit leichten Abwand­lungen das Vorbild.

In Zukunft wird jedoch die regionale Vermarktung des erzeugten Stroms möglich sein. Zudem gelten Sonder­re­gelung für Bürger­wind­pro­jekte, etwa, wenn mindestens zehn Bürger eines Land­kreises gemeinsam mit der Gemeinde oder dem örtlichen Stadtwerk einen Windpark von bis zu sechs Wind­kraft­an­lagen errichten wollen.

Ob das ausreicht, die durch die Ausschrei­bungen komplett abge­würgte Bürger­en­er­gie­wende wieder in Gang zu bringen, bleibt abzuwarten.


Durch das neue EEG wird die Energie in Bürgerhand weiter behindert. Für letztere such Energieblogger-​Kollege Kilian Rüfer hier Koope­ra­ti­ons­partner.

Frank Urbansky

Freier Jour­na­list und Fach­au­tor, unter anderem für die Fach­ma­ga­zine und Portale Brenn­stoff­spie­gel, Uniti; DW Die Woh­nungs­wirt­schaft und Immo­bi­li­en­wirt­schaft; Haufe-Lexware; Energie&Management; IVV, Huss Medien; Motor­tech­ni­sche Zeit­schrift und Sprin­ger­Pro­fes­sio­nal; Sprin­ger Fachverlag; SHK Profi und tab, Bau­ver­lag; stadt+werk, k21

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