Auch für kleinere KWK-Anlagen bis zwei Megawatt bleibt, trotz geänderter Stromsteuer-Gesetzgebung, 2018 so gut wie alles beim Alten. Foto: Urbansky

Was 2018 neu auf dem Ener­gie­markt wird

von | 4. Januar 2018

2018 bringt keine umwäl­zenden Neue­rungen für den Ener­gie­markt. Zwar werden Strom- und Ener­gie­steu­er­gesetz angepasst. Doch die Ände­rungen für die Kunden halten sich in Grenzen.

Der Ener­gie­markt in Deutschland ist stark reguliert. Für die Preis­bildung beim Kunden sind vor allem zwei Steu­er­arten mit direktem Ener­gie­bezug verant­wortlich. „In Deutschland bilden das Strom­steu­er­gesetz (StromStG) sowie das Ener­gie­steu­er­gesetz (Ener­gieStG) den gesetz­lichen Rahmen für die Verwaltung der Strom- und Ener­gie­steuern”, fasst dies auf Seite 10 seines Buch­ka­pitels Strom- und ener­gie­steu­er­liche Rahmen­be­din­gungen Springer Gabler-​Autor Robert Böhm zusammen.

Zum Jahres­beginn treten nun einige Ände­rungen für die beiden Steu­er­arten in Kraft. Bei der Ener­gie­steuer betrifft das vor allem alter­native Kraftstoffe. …


Gekürzt. Geschrie­ben für Sprin­ger Pro­fes­sio­nal. Der kom­plette Beitrag ist hier zu lesen.

Mit den Zielen der Ener­gie­wende beschäf­tigt sich Energieblogger-​Kollege Björn Katz hier auf sei­nem Blog Strom­aus­kunft.

Frank Urbansky

Freier Jour­na­list und Fach­au­tor, unter anderem für die Fach­ma­ga­zine und Portale Brenn­stoff­spie­gel, Uniti; DW Die Woh­nungs­wirt­schaft und Immo­bi­li­en­wirt­schaft; Haufe-Lexware; Energie&Management; IVV, Huss Medien; Motor­tech­ni­sche Zeit­schrift und Sprin­ger­Pro­fes­sio­nal; Sprin­ger Fachverlag; SHK Profi und tab, Bau­ver­lag; stadt+werk, k21

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