2018 bringt keine umwälzenden Neuerungen für den Energiemarkt. Zwar werden Strom- und Energiesteuergesetz angepasst. Doch die Änderungen für die Kunden halten sich in Grenzen.
Der Energiemarkt in Deutschland ist stark reguliert. Für die Preisbildung beim Kunden sind vor allem zwei Steuerarten mit direktem Energiebezug verantwortlich. „In Deutschland bilden das Stromsteuergesetz (StromStG) sowie das Energiesteuergesetz (EnergieStG) den gesetzlichen Rahmen für die Verwaltung der Strom- und Energiesteuern”, fasst dies auf Seite 10 seines Buchkapitels Strom- und energiesteuerliche Rahmenbedingungen Springer Gabler-Autor Robert Böhm zusammen.
Zum Jahresbeginn treten nun einige Änderungen für die beiden Steuerarten in Kraft. Bei der Energiesteuer betrifft das vor allem alternative Kraftstoffe. …
Gekürzt. Geschrieben für Springer Professional. Der komplette Beitrag ist hier zu lesen.
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