D. Christoph Richter. Foto: Prometheus Rechtsanwaltsgesellschaft

EAST: Wie sieht der Rechts­rahmen für Power-​to‑X aus?

von | 17. Juli 2019

Interview mit Dr. Christoph Richter, der auf der EAST in Erfurt am 16. und 17. September 2019 im Workshop Finan­zie­rungen, Start-​ups, recht­liche Rahmen­be­din­gungen, inter­na­tionale Zusam­men­arbeit über recht­liche Rahmen­be­din­gungen des Betriebs von Speichern berichtet.

Seit mehr als 10 Jahren beraten und vertreten Sie, neben zivil­recht­lichen Ange­le­gen­heiten, Mandanten in allen Fragen des Ener­gie­rechts. Welche ener­gie­recht­lichen Themen bilden hierbei ihre Schwer­punkte bezie­hungs­weise welche ener­gie­recht­lichen Fragen tauchen in ihrer täglichen Arbeit konstant auf?

Natur­gemäß stellt gerade das EEG und seine zwischen­zeitlich nahezu unüber­schau­baren Novel­lie­rungen einen Kern­be­reich meiner anwalt­lichen Tätigkeit dar. Hier habe ich zahl­reiche Rechts­fragen durch sämtliche Instanzen bis hin zum Bundes­ge­richtshof betreut. Zudem sind wir mit unserer Kanzlei in den großen Bran­chen­ver­bänden der Erneu­er­baren Energien, wie etwa dem Bundes­verband Wind­energie oder dem Fach­verband Biogas, engagiert. Auch wenn rein förder­recht­liche Fragen zwischen­zeitlich etwas an Bedeutung verloren haben, hat das EEG gerade im Hinblick auf die auch und vor allem für dezen­trale Ener­gie­ver­sor­gungs­kon­zepte sowie für Speicher-​und Power-​to-​X-​Technologien anfal­lende EEG-​Umlage auch aktuell noch eine heraus­ge­hobene Bedeutung.

Seit mehreren Jahren liegt ein beson­derer Fokus meiner Tätigkeit vor allem auf dezen­tralen Ener­gie­ver­sor­gungs­kon­zepten. Deswegen beraten wir Mandanten – neben der „klas­si­schen“ Vertrags­ge­staltung – vor allem auch zu ener­gie­wirt­schafts­recht­lichen und (energie-)steuerrechtlichen Fragen.

Neben ihrer Tätigkeit als Rechts­anwalt, Grün­dungs­ge­sell­schafter und Geschäfts­führer der prome­theus Rechts­an­walts­ge­sell­schaft mbH in Leipzig, refe­rieren und publi­zieren Sie regel­mäßig zu Rechts­fragen des EEG, des KWKG und des EnWG. Können Sie bitte einige Bespiele hierfür nennen?

Meine Kollegen und ich verfolgen seit jeher einen stark akade­mi­sierten Bera­tungs­ansatz. Dementspre­chend fördern wir nicht nur den juris­ti­schen Nachwuchs, in dem wir wissen­schaft­liche Mitar­beiter auf dem Weg zu ihrer Promotion begleiten. Ich selber engagiere mich überdies als Prüfer im juris­ti­schen Staats­examen in Sachsen. Meine Kollegen und ich betei­ligen sich außerdem regel­mäßig mit Fach­bei­trägen am juris­ti­schen Diskurs um aktuelle Fragen des Rechts der Erneu­er­baren Energien. Unsere Beiträge sind etwa in den Stan­dard­werken „Biogas­an­lagen im EEG“ sowie dem „Wind­handbuch“ des C. H. Beck Verlags erschienen. Außerdem veröf­fent­lichen wir in Fach­zeit­schriften wie etwa der NVwZ, der ZNER oder der Energie und Recht (ER), bei der ich selber im wissen­schaft­lichen Beirat mitwirke.

Zudem sind wir regel­mäßig als Refe­renten zu sämt­lichen aktuellen Fragen der Erneu­er­baren Energien tätig; und zwar ebenso im Rahmen von Einzel­vor­trägen als auch bei Ganz- oder Mehr­ta­ges­se­mi­naren. Meine eigene Vortrags­tä­tigkeit ist dabei schwer­punkt­mäßig natürlich auf das Ener­gie­recht bezogen.

Sie werden als Refe­renten im Workshop Finan­zie­rungen, Start-​ups, recht­liche Rahmen­be­din­gungen, inter­na­tionale Zusam­men­arbeit über recht­liche Rahmen­be­din­gungen des Betriebs von Speichern sprechen. Welche Relevanz besitzt diese Thematik, ihrer Meinung nach, im Gesamt­kontext der Energiewende?

Der Betrieb von Strom­spei­chern ist meiner Meinung nach, nicht zuletzt ange­sichts des schlep­penden Netz­ausbaus, ein zentraler Baustein der Ener­gie­wende. Leider existiert jedoch kein bislang einheit­licher Rechts­rahmen, sodass die Praxis sowohl rechtlich als auch tatsächlich mit einer Fülle von Problemen konfron­tiert ist, die nicht selten die Wirt­schaft­lichkeit eines Spei­cher­pro­jekts infrage stellen.

Mit meinem Vortrag möchte ich daher den Konfe­renz­teil­nehmern einen ersten Überblick über die beim Betrieb von Strom­spei­chern zu beach­tenden recht­lichen Rahmen­be­din­gungen sowie über die aktuellen Praxis­pro­bleme wie etwa anfal­lende Strom­preis­be­stand­teile, natürlich die EEG-​Umlage oder Fragen des Messens und Schätzens verschaffen.

In ihrem Vortrag werden Sie unter anderem auf Chancen und Risiken von Strom­spei­chern als Power-​to-​Baustein eingehen. Wo sehen Sie diese zukünftig?

Wie schon gesagt, ange­sichts des aktuellen Ausbau­standes unseres Strom­netzes und ange­sichts der abseh­baren Ausbau­ge­schwin­digkeit wird eine erfolg­reiche Ener­gie­wende nur dann gelingen, wenn ja durchaus vorhandene Strom­res­sourcen nicht sinnlos wegge­regelt, sondern vom Strom- in andere Ziel­sek­toren überführt werden. Ange­sichts der zahl­reichen regu­la­to­ri­schen Hinder­nisse besteht an dieser Stelle aber ein erheb­licher Hand­lungs­bedarf vor allem von Seiten des Gesetzgebers.

Was mich dies­be­züglich aber sehr positiv stimmt, sind erste deutliche Signale des Gesetz­gebers in Richtung eines gezielten Abbaus von Hemm­nissen, wie er etwa im Zuge der Änderung des § 118 EnWG durch die gerade erst verab­schiedete Novelle des Ener­gie­dienst­leis­tungs­ge­setzes vorge­nommen worden ist. Gerade hierin wird aber deutlich, dass die Branche wie auch die gesamte Gesell­schaft vor allem mit gemein­samer, konzer­tierter Anstrengung Ände­rungen auch auf poli­ti­scher Ebene gleichsam erzwingen kann. …


Gekürzt. Das kom­plette Inter­view ist hier auf der Seite vom Verlag VI-​Strategie nachzulesen.

Alle Infor­ma­tio­nen zur EAST finden sich hier.

Frank Urbansky

Freier Jour­na­list und Fach­au­tor, unter anderem für die Fach­ma­ga­zine und Portale Brenn­stoff­spie­gel, Uniti; DW Die Woh­nungs­wirt­schaft und Immo­bi­li­en­wirt­schaft; Haufe-Lexware; Energie&Management; IVV, Huss Medien; Motor­tech­ni­sche Zeit­schrift und Sprin­ger­Pro­fes­sio­nal; Sprin­ger Fachverlag; SHK Profi und tab, Bau­ver­lag; stadt+werk, k21

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