Interview mit Dr. Christoph Richter, der auf der EAST in Erfurt am 16. und 17. September 2019 im Workshop Finanzierungen, Start-ups, rechtliche Rahmenbedingungen, internationale Zusammenarbeit über rechtliche Rahmenbedingungen des Betriebs von Speichern berichtet.
Seit mehr als 10 Jahren beraten und vertreten Sie, neben zivilrechtlichen Angelegenheiten, Mandanten in allen Fragen des Energierechts. Welche energierechtlichen Themen bilden hierbei ihre Schwerpunkte beziehungsweise welche energierechtlichen Fragen tauchen in ihrer täglichen Arbeit konstant auf?
Naturgemäß stellt gerade das EEG und seine zwischenzeitlich nahezu unüberschaubaren Novellierungen einen Kernbereich meiner anwaltlichen Tätigkeit dar. Hier habe ich zahlreiche Rechtsfragen durch sämtliche Instanzen bis hin zum Bundesgerichtshof betreut. Zudem sind wir mit unserer Kanzlei in den großen Branchenverbänden der Erneuerbaren Energien, wie etwa dem Bundesverband Windenergie oder dem Fachverband Biogas, engagiert. Auch wenn rein förderrechtliche Fragen zwischenzeitlich etwas an Bedeutung verloren haben, hat das EEG gerade im Hinblick auf die auch und vor allem für dezentrale Energieversorgungskonzepte sowie für Speicher-und Power-to-X-Technologien anfallende EEG-Umlage auch aktuell noch eine herausgehobene Bedeutung.
Seit mehreren Jahren liegt ein besonderer Fokus meiner Tätigkeit vor allem auf dezentralen Energieversorgungskonzepten. Deswegen beraten wir Mandanten – neben der „klassischen“ Vertragsgestaltung – vor allem auch zu energiewirtschaftsrechtlichen und (energie-)steuerrechtlichen Fragen.
Neben ihrer Tätigkeit als Rechtsanwalt, Gründungsgesellschafter und Geschäftsführer der prometheus Rechtsanwaltsgesellschaft mbH in Leipzig, referieren und publizieren Sie regelmäßig zu Rechtsfragen des EEG, des KWKG und des EnWG. Können Sie bitte einige Bespiele hierfür nennen?
Meine Kollegen und ich verfolgen seit jeher einen stark akademisierten Beratungsansatz. Dementsprechend fördern wir nicht nur den juristischen Nachwuchs, in dem wir wissenschaftliche Mitarbeiter auf dem Weg zu ihrer Promotion begleiten. Ich selber engagiere mich überdies als Prüfer im juristischen Staatsexamen in Sachsen. Meine Kollegen und ich beteiligen sich außerdem regelmäßig mit Fachbeiträgen am juristischen Diskurs um aktuelle Fragen des Rechts der Erneuerbaren Energien. Unsere Beiträge sind etwa in den Standardwerken „Biogasanlagen im EEG“ sowie dem „Windhandbuch“ des C. H. Beck Verlags erschienen. Außerdem veröffentlichen wir in Fachzeitschriften wie etwa der NVwZ, der ZNER oder der Energie und Recht (ER), bei der ich selber im wissenschaftlichen Beirat mitwirke.
Zudem sind wir regelmäßig als Referenten zu sämtlichen aktuellen Fragen der Erneuerbaren Energien tätig; und zwar ebenso im Rahmen von Einzelvorträgen als auch bei Ganz- oder Mehrtagesseminaren. Meine eigene Vortragstätigkeit ist dabei schwerpunktmäßig natürlich auf das Energierecht bezogen.
Sie werden als Referenten im Workshop Finanzierungen, Start-ups, rechtliche Rahmenbedingungen, internationale Zusammenarbeit über rechtliche Rahmenbedingungen des Betriebs von Speichern sprechen. Welche Relevanz besitzt diese Thematik, ihrer Meinung nach, im Gesamtkontext der Energiewende?
Der Betrieb von Stromspeichern ist meiner Meinung nach, nicht zuletzt angesichts des schleppenden Netzausbaus, ein zentraler Baustein der Energiewende. Leider existiert jedoch kein bislang einheitlicher Rechtsrahmen, sodass die Praxis sowohl rechtlich als auch tatsächlich mit einer Fülle von Problemen konfrontiert ist, die nicht selten die Wirtschaftlichkeit eines Speicherprojekts infrage stellen.
Mit meinem Vortrag möchte ich daher den Konferenzteilnehmern einen ersten Überblick über die beim Betrieb von Stromspeichern zu beachtenden rechtlichen Rahmenbedingungen sowie über die aktuellen Praxisprobleme wie etwa anfallende Strompreisbestandteile, natürlich die EEG-Umlage oder Fragen des Messens und Schätzens verschaffen.
In ihrem Vortrag werden Sie unter anderem auf Chancen und Risiken von Stromspeichern als Power-to-Baustein eingehen. Wo sehen Sie diese zukünftig?
Wie schon gesagt, angesichts des aktuellen Ausbaustandes unseres Stromnetzes und angesichts der absehbaren Ausbaugeschwindigkeit wird eine erfolgreiche Energiewende nur dann gelingen, wenn ja durchaus vorhandene Stromressourcen nicht sinnlos weggeregelt, sondern vom Strom- in andere Zielsektoren überführt werden. Angesichts der zahlreichen regulatorischen Hindernisse besteht an dieser Stelle aber ein erheblicher Handlungsbedarf vor allem von Seiten des Gesetzgebers.
Was mich diesbezüglich aber sehr positiv stimmt, sind erste deutliche Signale des Gesetzgebers in Richtung eines gezielten Abbaus von Hemmnissen, wie er etwa im Zuge der Änderung des § 118 EnWG durch die gerade erst verabschiedete Novelle des Energiedienstleistungsgesetzes vorgenommen worden ist. Gerade hierin wird aber deutlich, dass die Branche wie auch die gesamte Gesellschaft vor allem mit gemeinsamer, konzertierter Anstrengung Änderungen auch auf politischer Ebene gleichsam erzwingen kann. …
Gekürzt. Das komplette Interview ist hier auf der Seite vom Verlag VI-Strategie nachzulesen.
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