Die EU-ESG-Verordnung zwingt Immobilienunternehmen schon heute zu Transparenz über die Nachhaltigkeit ihrer Aktivitäten. Besonders im Bau und im Betrieb von Gebäuden schlummern viele Potenziale, die sich heben lassen und mit denen sich die Verordnung erfüllen lässt. Nachhaltig erzeugte Baumaterialien und deren Wiederverwertbarkeit sind ein erster Schritt.
Auf dem World Economic Forum im Januar 2023 war Nachhaltigkeit, auch am Bau, eines der Top-Themen. Chefs von Immobilienunternehmen weltweit versprachen eine Reduzierung der Emissionen aus diesem Bereich bis 2030 um 50 %, bis 2050 wollen sie komplett klimaneutral sein. Letzteres wird eh verpflichtend, erstes ist bemerkenswert. Denn derzeit gibt es zumindest beim Bau von Immobilien, der immerhin für ein Viertel der Emissionen im gesamten Lebenszyklus steht, keine wirtschaftlich tragfähigen Konzepte für eine 100%ige Nachhaltigkeit. Dennoch gibt es Möglichkeiten, große Teile von Immobilien im Bau nachhaltig zu errichten.
Das muss auch sein. Seit gut zwei Jahren gilt die Offenlegungsverordnung der EU zu Nachhaltigkeitskriterien (ESG-Verordnung). Finanzinvestoren, auch solche für Immobilien, müssen ihre Anlagen nach deren Kriterien veröffentlichen und klassifizieren. Zu Beginn des letzten Jahres folgte die EU-Taxonomie, die Nachhaltigkeit und deren Maßstäbe neu definiert. Für Immobilieninvestoren gilt seitdem, dass sie eine Nachhaltigkeitsstrategie offenlegen müssen. …
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